Aufbau Grundbuchsauszuges Muster Wien
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Grundbuchauszug – Grundbuchsauszüge

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist ein aktueller Grundbuchauszug unumgänglich. Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch. Im Grundbuch erhält man zuverlässig Auskunft für die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks. Grund genug, auf das Thema Grundbuchauszug und Grundbuch näher einzugehen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem sich alle relevanten Daten befinden, die Liegenschaften betreffen. Hier können sich beispielsweise potenzielle Lasten finden, die ihr Bauvorhaben behindern könnten. Das Grundbuch erfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke. Es wird von dem jeweiligen Bezirksgericht geführt, in dem sich die Liegenschaft befindet.

Das Grundbuch wirkt gegenüber jedermann und ist öffentlich für jeden einsehbar. Im Grundbuch sieht man allen voran die dinglichen Rechte, das sind Sachenrechte, die gegenüber jedem wirken. Niemand kann sich darauf ausreden, dass er das Recht nicht kannte, weil das Grundbuch öffentlich einsehbar ist.

Grundbuchauszug online

Seit 1992 sind alle Eintragungen österreichweit digital vorhanden und auch über das Internet abrufbar. Einen Grundbuchauszug kann jeder in Österreich anfordern und erhalten. Dies ist kostenpflichtig (Grundkosten 3,67 Euro (Stand 2023), zusätzlich fallen noch Kosten der jeweiligen Anbieter an). Neben dem online Grundbuchauszug können Sie noch Grundbuchsauszüge bei Gericht oder einem Notar bestellen. Falls Sie neben dem Grundbuchauszug noch eine Erläuterung und Beratung in Anspruch nehmen wollen, verweise ich auf unser Beratungsangebot Details unter https://www.brehm-immobilien.at/immobilienberatung-immobilienconsulting-wien/

Grundbucheinsicht

Neben dem online Grundbuchauszug können Sie noch Grundbuchsauszüge bei Gericht oder einem Notar bestellen.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zeitnah, sicher, sorgenfrei und zu einem guten Preis zu verkaufen!

 

Aufbau des Grundbuchauszug

Grundbuchsauszüge sind in vier Bereiche gegliedert (Aufschrift, A, B und C Blatt).

Die Aufschrift verrät den Namen der zuständigen Katastralgemeinde (KG-Nummer) der betroffenen Liegenschaft und die Einlagezahl (EZ).

 

Das A Blatt enthält alle für die Liegenschaft wichtige Daten, vor allem die Größe, Adresse, Benutzbarkeit u Benutzungsart und Rechte, die am Grundstück haften.

Das B Blatt regelt das Eigentumsverhältnis der Liegenschaft. Hier stehen alle Eigentümer der Immobilie sowie ihre Adressen und die prozentuellen Anteile an der Immobilie.

Das C Blatt, auch Lastenblatt genannt, zeigt die Belastungen der Liegenschaft, zum Beispiel vorgetragene Pfandrechte oder Vorverkaufsrechte. Gibt es keine Lasten, so ist das C Blatt leer.

Alle Urkunden, die eine Grundlage für die Grundbucheintragung waren, befinden sich in einer separaten Urkundensammlung und sind nicht im Grundbuchauszug selbst aufgeführt.

Das obige Bild zeigt einen beispielhaften Grundbuchauszug und illustriert, wo sich die Aufschrift, das A Blatt, das B Blatt und das C Blatt befinden.

Die wesentlichsten/wichtigsten dinglichen Rechte, die im Grundbuch ersichtlich sind:

Das Eigentumsrecht: Dieses sollte jeder Makler und Bauträger prüfen, um zu sehen, ob der Abgeber der Liegenschaft als Eigentümer im Grundbuch steht und somit die Liegenschaft rechtskräftig verkaufen kann.

Das Pfandrecht: Dieses beschreibt eine Belastung der Liegenschaft mit einer Hypothek. Hier muss geklärt werden, ob die Hypothek gelöscht werden kann.

Das Baurecht: Ist das Recht auf einer fremden Liegenschaft ein Gebäude errichten zu dürfen, mit der Besonderheit, dass das Gebäude im Eigentum eines anderen als dem Grundeigentümer steht. Es gibt eine eigene Baurechtseinlage im Grundbuch, da kann man schauen, wem das Baurecht gehört.

Dienstbarkeiten (Servitute): Das können Berechtigungen und Belastungen sein. Beispielsweise das Recht, dass man über ein Grundstück gehen darf etc.

Bestandrecht: Ein Bestandsvertrag (Miet- oder Pachtvertrag) kann als Belastung der Liegenschaft, auf der das Recht ausgeübt wird, im Grundbuch einverleibt werden. Das Bestandrecht ist ein Schutz für den Mieter.

  • Was ist eine „Plombe“ im Grundbuch?

Einen unerledigten Antrag im Grundbuch nennt man „Plombe“. Dieses Wort befindet sich gegebenenfalls rechts oben auf dem Auszug.

Für Makler oder Bauträger bedeutet das Sehen eines Auszugs mit dieser Kennzeichnung folgendes: Achtung geboten! Hier erst weiterarbeiten, wenn die Kennzeichnung „Plombe“ erloschen ist.

  • Kann man auch Eigentümer sein und nicht im Grundbuch stehen?

Hier gilt die Grundregel Eigentümer einer Immobilie ist nur wer im Grundbuch steht. Es können dabei auch mehrere Personen gleichzeitig Eigentümer einer Immobilie sein. Ist dies der Fall dann stehen die prozentualen Anteile der jeweiligen Eigentümer im Grundbuch.

 

Quellen: https://www.immostream.at/index.php/s/afMxL7CRMfK4J33 [13.06.2023].

https://www.ovi.at/recht/wohnungseigentum/das-grundbuch [16.06.2023].

https://www.infina.at/ratgeber/grundbuch/#c12364 [16.06.2023].

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600500.html [16.06.2023].

https://www.jusline.at/abfrageservices/grundbuch-praxiswissen

 

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