Vergebührung Mietvertrag Österreich
Vergebührung Mietvertrag Österreich
Vergebührung Mietvertrag Wohnung
Seit 11.11.2017 sind durch eine Änderung des Gebührengesetzes Verträge über die Miete von Wohnräumen gebührenfrei. Die Vergebührung Mietvertrag Wohnung in Österreich ist abgeschafft.
siehe Gebührengesetz: §33 Tarife der Gebühren für Rechtsgeschäfte / Bestandsverträge.
Mit der Veröffentlichung des Jahressteuergesetz 2018 im Bundesgesetzblatt am 14. 8.2018 wurden auch die Gebühren für Bürgschaftserklärungen, die beim Abschluss von Mietverträgen zu Wohnzwecken zur Absicherung des Vermieters abgegeben werden, abgeschafft.
Mietvertrag Vergebührung
Vergebührung Mietvertrag Österreich Geschäftslokal – gewerblich genutzte Objekte
Weiter aufrecht ist die Vergebührung Mietvertrag Geschäftslokal bzw. gewerblich genutzte Objekte wie Garagenplätze.
Wie berechnet sich die Vergebührung Mietvertrag in Österreich?
Die Vergebührung des Mietvertrages in Österreich unterliegt 1% des Wertes, der sich nach der Höhe des vereinbarten Entgeltes und der Dauer des Vertrages sich bemisst.
Es wird zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen Geschäftslokal unterschieden.
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Vergebührung unbefristeter Mietverträge von Geschäftslokalen
berechnet sich die Vergebührung nach den dem dreifachen Jahreswert zuzüglicher allfälliger Einmalleistungen (z.B. Investitionsablösen)
Beispiel: Bürovermietung (=Geschäftsraummietvertrag), unbefristeter Mietvertrag.
Nettomiete: 1.000 €
Betriebskoten: 200 €
Umsatzsteuer: 240 €
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monatlicher Mietzins: 1.440 €
Jahreswert: 17.280 €
Vergebührung: 17.280 € x 3 Jahre x 1% = 518,4 €
Die Vergebührung des unbefristeten Mietvertrages Geschäftslokals beträgt 518,4 €.
Vergebührung befristeter Mietverträgen von Geschäftslokalen
berechnet sich die Vergebührung nach der gesamten vereinbarten Zeit, wobei eine im Gesetz eine Höchstgrenze von des Achtzehnfachen des Jahreswertes eingezogen ist.
Beispiel: Bürovermietung (=Geschäftsraummietvertrag), auf 10 Jahre befristet:
Nettomiete: 1.000 €
Betriebskoten: 200 €
Umsatzsteuer: 240 €
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monatlicher Mietzins: 1.440 €
Jahreswert: 17.280 €
Vergebührung: 17.280 € x 10 Jahre x 1% = 1.728 €
Die Vergebührung des unbefristeten Mietvertrages Geschäftslokals beträgt 1.728 €.
Vergebührung Mietvertrag Parkplatz – Vergebührung Mietvertrag Garage
Auch Mietverträge über Parkplätze und Garagen unterliegen der gesetzlichen Bestimmungen der Vergebührung. Nur wenn die Gebührenbemessung den maßgeblichen Wert von 150 € nicht übersteigt ist der Mietvertrag gebührenfrei.
Also sobald sich der Jahreswert der widerkehrenden Leistung 150€ übersteigt (d.h. der Mietzins des Stellplatzes mehr als 12,5 € pro Monat beträgt, ist dieser Mietvertrag zu vergebühren.
Weiterführende Links
Gebührengesetz: §33 (4) Tarife der Gebühren für Rechtsgeschäfte / Bestandsverträge
Mit der Wohnung mitvermieteter Stellplatz – keine Vergebührung