Was ist ein E-Befund?
Ein E-Befund oder Elektrobefund ist ein Prüfbericht der elektrischen Anlage. Gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001- 6-61 ist eine Durchführung einer professionellen Prüfung bei Errichtung neuer Elektroinstallationen erforderlich. Die Vorlage eines E-Befundes ist für die Vermietung unumgänglich.
Das A und O einer Bad-Sanierung/-Umbau
Neben der richtigen Planung ist die professionelle Umsetzung einer Badezimmer-Sanierung bzw. eines Umbaus äußerst wichtig. Das A und O einer Badezimmer-Sanierung oder eines Umbaus ist neben einer möglichen Erneuerung des Estrichs, die korrekte Verlegung der Feuchtigkeitsabdichtung vor dem Setzen der neuen Duschtasse und Badewanne bzw. der neuen Fliesen.
Hierbei können viele Fehler passieren, die zu weitreichenden Folgen, wie einem Wasserschaden, führen können. Mit unserer langjährigen Erfahrung und den richtigen Firmen an der Hand bewahren wir Sie vor solchen Baumängeln.
Badnutzung während einer Sanierung / eines Umbaus
Die Nutzung des Badezimmers ist während eines Sanierungsprozesses nicht möglich. Da sowohl die Sanitärgegenstände als auch diverse Leitungen herkömmlicherweise erneuert werden, ist das Badezimmer bis zur Fertigstellung nicht nutzbar. Des Weiteren ist durch Abbruch- und Stemmarbeiten mit einer erhöhten Staubbelastung zu rechnen, die durch einen Staubvorhang größtenteils abgefangen werden kann.
Bei der Planung und der Umsetzung durch uns bekannte Firmen achten wir jedoch besonders auf Ihre Bedürfnisse und reduzieren die Sanierungszeit auf ein Minimum.
Wie lange dauert eine Badsanierung?
Eine Standard-Badsanierung, bei der alle Leitungen, Sanitärgegenstände, Beläge und die Unterbodenkonstruktion erneuert werden, dauert in der Regel zwei Wochen. Je nach Sanierungsumfang kann die Dauer der Arbeiten jedoch variieren. Die genaue Dauer kann nach Festlegung des Arbeitsumfanges bekanntgegeben werden. Wir sichern Ihnen eine zeitgerechte Einhaltung der Fertigstellung, damit Sie reibungslos und schnell Ihr neues Bad verwenden können.
Kosten einer Badsanierung
Die Kosten einer Badsanierung hängen von mehreren Faktoren, wie der Größe des Badezimmers, dem Sanierungsumfang, den ausgewählte Materialien, der Bausubstanz – Beton oder Ziegel – und vielem mehr ab.
Bei der Sanierung eines Badezimmers mit einer Größe von 2m² – 5m² bei der alle Wasser-, Ablauf- und Elektroleitungen, sowie der Unterboden erneuert werden, der Einbau von Sanitärgegenständen einer Standardausführung vorgenommen wird und Standard-Fliesen verlegt werden, ist mit Kosten in einer Höhe von 10.000,00€ – 13.500,00€ (brutto) zu rechnen.
Förderungen für eine Badsanierung
Sofern Sie eine altersgerechte Adaptierung in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus planen, kann unter Einhaltung diverser Voraussetzungen eine Förderung oder ein Handwerkerbonus beantragt werden.
Altersgerechte Adaptierung
Diese Förderung ist für alle Mieter*innen und Eigentümer*innen über 60 Jahre, die von der Stadt Wien die vorgegebene Einkommensgrenze – bei 1 Personenhaushalt 41.140€, bei 2 Personenhaushalt 61.310€ jährlich – nicht überschreiten, deren Hauptwohnsitz in der zu sanierende Wohnung ist und die Umbaukosten mehr als 3.000€ pro Wohnung oder Haus betragen. Zusätzlich ist ein verpflichtendes, kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint der Stadt Wien durchzuführen.
Der Umbau muss auf den neuesten Stand der Technik angepasst sein und dem Inhalt der ÖNORM B 1600 für barrierefreies Bauen entsprechen.
Seitens der Stadt Wien beträgt der Zuschuss 35% der förderbaren Kosten und ist mit bis zu 4.200€ festgesetzt. *Stand 12.2024, Aktion der Stadt Wien gültig bis 31.12.2025.
Behindertengerechter Umbau
Die Stadt Wien unterstützt den Umbau von Wohnungen und Eigenheimen für Personen mit besonderen Bedürfnissen mit einer Förderung. Diese umfasst maximal 75% der förderbaren angemessenen Gesamtbaukosten in der Höhe von 15.000€. Sofern im Zuge der Wohnungssanierung die Ausstattungskategorie D oder C auf A angehoben wird, werden bis zu 800€ pro m²-Wohnnutzfläche gefördert.
Bestimmte Voraussetzungen des Antragsstellers, wie der Nachweis des Hauptwohnsitzes, der Pflegestufe, die Nutzfläche des Eigenheims und die Ausführung eines altersgerechten und barrierefreien Umbaus gemäß ÖNORM B müssen eingehalten werden. *gültig ab 01.03.2024 – unbegrenzt
Handwerkerbonus
Sofern Sie bei Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten, sowie Schaffungen und Erweiterungen in der von Ihnen genutzten Wohnung oder dem Haus durchführen, kann mittels dem Handwerkerbonus eine Förderung der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft erfüllt werden und die vorgegebene Beantragungsfrist eingehalten werden.
Gefördert werden 20% der förderbaren Kosten von maximal 7.500€, die im Kalenderjahr 2025 die maximale Förderhöhe von 1.500€ nicht überschreiten. *Stand 12.2024
Ein Förderantrag darf maximal einmal pro Jahr und Person gestellt werden. Sofern bei einer Rechnungslegung die maximal förderbaren Kosten überschritten werden, so kann für den Differenzbetrag eine weitere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Erstmaliger Einbau von Sanitärinstallationen in Wohnungen
Mieter und/oder Eigentümer einer Wohnung können bei der Stadt Wien eine Förderung für den erstmaligen Einbau von WCs und/oder Badezimmern bzw. einer Badenische in Verbindung mit der Umstellung des Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Energiesystem beantragen. Bestimmte Voraussetzungen, wie unter anderem die Meldung des Hauptwohnsitzes bei der zu sanierende Wohnung des Antragsstellers und mehr, müssen eingehalten werden.
Gefördert werden 200€ pro m²-Wohnnutzfläche in einem Ausmaß von maximal 35% der nachgewiesenen angemessenen Kosten für den Umbau. *gültig ab 01.03.2024 – unbegrenzt