Energieausweispflicht – gesetzliche Grundlage
Seit dem 1. Jänner 2008 sind Sie in Österreich gemäß dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Bereits bei der Vermarktung (z. B. in Immobilienanzeigen) müssen Sie den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angeben. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, drohen einerseits Verwaltungsstrafen und andererseits können Mieter oder Käufer rechtliche Ansprüche (z. B. Anfechtung des Kaufvertrags, Rückabwicklung, Preisminderung) geltend machen. Wir empfehlen daher dringend, bei Vermietung oder Verkauf immer einen gültigen Energieausweis bereitzuhalten.
Energieausweis bei Vermietung
Als Vermieter einer Immobilie (Wohnung, Haus oder Gewerbeobjekt) sind Sie verpflichtet, dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss den Energieausweis vorzulegen. Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen, wenn Sie nicht bereits in den Immobilienanzeigen den HWB und den fGEE-Wert angeben.
- Bei der Vermietung von Wohnungen reicht ein Energieausweis für die gesamte Wohnhausanlage. Sie benötigen keinen spezifischen Energieausweis für die einzelne Wohnung.
- Bei der Vermietung eines Einfamilienhauses benötigen Sie einen Energieausweis für das gesamte Haus.
Energieausweise sind maximal 10 Jahre gültig. Achten Sie daher darauf, dass der Energieausweis nicht abgelaufen ist.
Wir unterstützen Sie gerne! Wenn Sie uns mit der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie (Wohnung oder Haus) beauftragen, kümmern wir uns um die Einholung des Energieausweises sowie des Elektrobefundes, der gesetzlich ebenfalls vorgeschrieben ist.
Energieausweis beim Hausverkauf
Als Verkäufer eines Hauses sind Sie gemäß dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)seit dem 1. Jänner 2008 verpflichtet, dem Käufer einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Viele Einfamilienhäuser besitzen jedoch noch keinen Energieausweis, da früher keine gesetzliche Pflicht dazu bestand. Wenn Sie das Haus selbst bewohnt haben, gab es ebenfalls keine gesetzliche Verpflichtung, einen Energieausweis erstellen zu lassen.
Beim Verkauf müssen Sie bereits in denImmobilienanzeigen den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angeben. Werden diese Angaben nicht gemacht, drohen Verwaltungsstrafen. Zudem kann der Käufer bei fehlender Vorlage des Energieausweises rechtliche Ansprüche geltend machen, die im schlimmsten Fall sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können. Daher empfehlen wir dringend, einen Energieausweis für Ihr Einfamilienhaus erstellen zu lassen.
Wenn Sie uns exklusiv mit dem Verkauf Ihres Hauses beauftragen übernehmen wir die Kosten für die Erstellung des Energieausweises. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Anfrage – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Anfrage – wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78
Energieausweis Kosten
Die Kosten für einen Energieausweis (Stand 2025) richten sich nach der Größe und Art der Immobilie:
-
Energieausweis Kosten Wohnungen:
- Ab ca. 66 € brutto für eine 30 m² große Wohnung.
- Bis zu 180 € für eine 150 m² große Wohnung.
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Energieausweis Kosten Häuser:
- Ab ca. 192 € für ein 80 m² großes Haus.
- Bis zu 264 € für ein Haus mit bis zu 300 m² Wohnfläche.
Wenn Sie uns exklusiv mit der Vermittlung Ihrer Immobilie (Vermietung oder Verkauf) beauftragen, übernehmen wir die Kosten und den Aufwand für die Einholung des Energieausweises.
Energieausweis lesen – Energieausweiswerte
Was bedeuten die Begriffe HWB und fGEE?
Heizwärmebedarf (HWB)
Der HWB beschreibt die Qualität der Gebäudehülle und gibt an, wie viel Energie benötigt wird, um das Haus zu beheizen. Er wird in kWh/m²a(Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben. Je niedriger der Wert, desto energieeffizienter ist das Gebäude.

Energieausweisklassen und Energieausweiswerte
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
Der fGEE-Wert (Gesamtenergieeffizienzfaktor) zeigt, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude aus dem Jahr 2007 ist. Ein Wert von 1,0 entspricht dem Durchschnitt, während ein Wert unter 1,0 eine bessere Energieeffizienz anzeigt.
OIB Richtlinie 6
In der OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) Richtlinie 6 ist festgelegt, dass für die Energieeffizienzskala der spezifische Referenz- Heizwärmebedarf HWB (HWB Zusatz Ref, SK) auf das Standortklima bezogen heranzuziehen ist.
Der HWB mit dem Zusatz RK gibt an das er an einem fiktiven Standort – ohne Berücksichtigung der standortbezogenen Klimabedingungen – gerechnet wird. Daher kann man mit diesem Wert die thermische Qualität von Häusern am besten vergleichen.
Der HWB Wert mit dem Zusatz SK gibt vereinfacht ausgedrückt an, dass bei der Berechnung die Standortbezogenen Klimabedingungen berücksichtig wurden.
Der HWB mit dem Zusatz Ref steht für Referenz Lüftungsleitwert (entspricht Fensterlüftung) und berücksichtigt nicht mehr die Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung. (z.B. bei der Komfortlüftung).
Der HWB mit dem Zusatz RK gibt an das er an einem fiktiven Standort – ohne Berücksichtigung der standortbezogenen Klimabedingungen – gerechnet wird. Daher kann man mit diesem Wert die thermische Qualität von Häusern am besten vergleichen.
Der HWB Wert mit dem Zusatz SK gibt vereinfacht ausgedrückt an, dass bei der Berechnung die Standortbezogenen Klimabedingungen berücksichtig wurden.
Der HWB mit dem Zusatz Ref steht für Referenz Lüftungsleitwert (entspricht Fensterlüftung) und berücksichtigt nicht mehr die Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung. (z.B. bei der Komfortlüftung).
Energieausweis Strafe
In Wien verhängt die das Magistrat Verwaltungsstrafen, wenn Anzeigen ohne Angabe des Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor geschalten werden.

Energieausweis Strafe Wien – Verwaltungsstrafe vom Magistrat
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