• Fenstertausch Wien

    eine lohnende Investition

    Fenster Tausch Austausch Wien - Fenstertausch / Fenster Sanieren - Wien

Fenstertausch Wien

Schnell, fachgerecht und preiswert ihre alten Fenster austauschen

Der Fenstertausch in Wien ist eine lohnende Investition, um alte, reparaturbedürftige und energetisch ineffiziente Fenster zu ersetzen. Neben der verbesserten Energieeffizienz wird in den meisten Fällen der Schallschutz durch den Einbau neuer Fenster deutlich erhöht. Durch den Einbau neuer Fenster erhöhen Sie auch den Immobilienwert.

Doch bevor Sie mit dem Austausch Ihrer Fenster beginnen, gibt es besonders in Wien, wo die historische Bausubstanz eine große Rolle spielt, einige wichtige Aspekte zu beachten.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Themen

  • Schutzzone,
  • Altbau Fenstertausch und
  • Bauanzeige gemäß Wiener Bauordnung,
  • Förderungen für den Fenstertausch,
  • Fenstertausch Kosten,
  • Kostentragung im Wohnungseigentum und der
  • fachgerechte Ausführung.

Als erfahrenes planendes Baumeisterbüro unterstützt Brehm Immobilien Sie in jeder Phase Fenstertausches, von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung und übernimmt für Sie:

  • Rechtliche Abklärung: Prüfung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungspflicht
  • Professionelle Planung: Erstellung aller notwendigen Pläne für die Bauanzeige.
  • Behördliche Abwicklung: Einreichung und Erlangung der behördlichen Bewilligung
  • Transparente Kostenvoranschläge: Einholung verbindlicher Angebote von zuverlässigen und preisbewussten Fachfirmen.
  • Förderungsunterstützung: Hilfe bei der Beantragung von Förderungen
  • Qualitätssicherung: Kontrolle der fachgerechten Ausführung des Fenstertauschs
  • Prüfung der Abrechnung: um Kostensicherheit zu gewährleisten.

Mit dem Team von Baumeister Brehm an Ihrer Seite profitieren Sie von einer reibungslosen und rechtssicheren Abwicklung– professionell, zuverlässig und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Baugenehmigung für den Fenstertausch
Gut zu wissen

Bevor Sie mit dem Fenstertausch beginnen, ist es entscheidend zu klären, ob Ihr Gebäude vor oder nach dem 1. Januar 1945 errichtet wurde und/oder ob es sich in einer Schutzzone befindet.

Sie können den online Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien aufrufen. Geben Sie dort Ihre Adresse ein und aktivieren Sie das Feld „Zonen“. So können Sie sehen, ob Ihr Gebäude in einer Schutzzone liegt.

Grundsätzlich können Sie das Baualter durch eine Einsichtnahme in die Bauakte bei der MA 37 ermitteln. Falls ein Energieausweis existiert, ist dies eine einfachere Möglichkeit. Im Energieausweis sollte das Baujahr vermerkt sein. Alternativ können Sie auch bei der Hausverwaltung nachfragen, sofern eine vorhanden ist. Ein Anhaltspunkt: Liegt die Raumhöhe über 2,7 Metern, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gebäude vor 1945 errichtet wurde.

Handelt es sich um ein Gebäude, das vor 1945 gebaut wurde oder in einer Schutzzone liegt, ist der Austausch von Fenstern und Fenstertüren anzeigepflichtig. In Wien erfolgt die Einreichung bei der zuständigen Baubehörde, der Magistratsabteilung 37 („Baupolizei“).

  • Wir unterstützen Sie dabei, alle behördlichen Anforderungen zu erfüllen, damit Ihr Fenstertausch rechtssicher und reibungslos verläuft.

Baugenehmigung für den Fenstertausch: Welche Unterlagen sind erforderlich?

Falls Ihr Gebäude vor dem 1. Januar 1945 errichtet wurde oder sich in einer Schutzzone befindet, müssen für den geplanten Fenstertausch in Wien folgende Unterlagen bei der Baupolizei (MA37) eingereicht werden:

  • Bauanzeige gemäß §62 der Wiener Bauordnung
  • Professionell erstellte CAD-Baupläne (inklusive Grundriss, Ansicht und Fensterdetail)
  • Bauansuchen
  • Statisches Gutachten (Geringfügigkeitsgutachten)

Diese Dokumente sind notwendig, um den Fenstertausch behördlich genehmigen zu lassen.

Fenstertausch Wien Bauanzeige - Fenstertausch / Fenster Sanieren - Wien

Hinweis für Gebäude außerhalb von Schutzzonen:
Handelt es sich um ein Gebäude, das nach dem 1. Januar 1945 erbaut wurde und nicht in einer Schutzzone liegt, ist der Fenstertausch bewilligungsfrei. In diesem Fall kann der Austausch ohne Anzeige bei der Behörde durchgeführt werden.

ALTBAU FENSTERTAUSCH

Definition Altbau: Im Mietrecht ist jedes Gebäude, das vor 1945 errichtet wurde, ein Altbau. Auch die Wiener Bauordnung sieht im §62 der Wiener Bauordnung eine Anzeigepflicht für den Fenstertausch in Wien für Gebäude vor, die vor dem 01.Januar 1945 errichtet wurden.

Altbauten sind charakteristisch für das Wiener Stadtbild und verleihen der Stadt ihren besonderen Charme. Der Fenstertausch in einem Altbau in Wien, der sich häufig auch in einer Schutzzone befindet, bedarf einer baubehördlichen Bewilligung.

Definition Schutzzone: Schutzzonen in Wien sind jene Bereiche, in denen das charakteristische Stadtbild geschützt wird. Baumaßnahmen in diesen Zonen müssen gewissen Anforderungen entsprechen, damit der historische Charakter von Gebäuden gewahrt wird. Als besonders schützenswert gilt oftmals das prachtvolle äußere Erscheinungsbild von Gebäuden, einschließlich der oftmals verzierten Fassaden, Portalen und historischen Fenstern. Letztere erfüllen jedoch nicht immer die aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Lärmschutz.

Diese Schutzzonen sind im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien festgelegt.

Fachgerechter Fenstertausch

Neben einer präzisen Planung und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden ist der fachgerechte Fenstereinbau durch eine qualifizierte und dazu befugte Fachfirma von entscheidender Bedeutung.

Die Arbeitsschritte eines fachgerechten Fenstertausches sehen wie folgt aus:

  • Abbruch des bestehen Fensters
  • Begradigen des Mauerwerks = Glattstrich
  • Setzen des Fensters mit Verschraubung des Fensterprofils im Mauerwerk
  • Ausschäumen des Bereiches zwischen Fensterprofil und begradigtem Mauerwerk
  • Entfernung des überflüssigen Bauschaumes
  • Verkleben des Dichtband (=diffusionsdicht) an das glatte Mauerwerk
  • Montage der Fensterbänke innen und außen
  • Verputz- und Malerarbeiten

FENSTERTAUSCH KOSTEN

Die Kosten für einen Fenstertausch hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Material des Fensters (Kunststofffenster, Holzfenster, Aluminiumfenster, Holz-Alu Fenster)
  • Fenstergröße und Anzahl der zu tauschenden Fenster
  • Anzahl der Flügel und deren Öffnungsmechanismen
  • Verglasung und Energieeffizienz der Fenster
  • Fensterbänke
  • Einbau- und Montagekosten
  • die Anschlussarbeiten nach dem Fenstertausch
  • Abbruch- und Entsorgungskosten des bestehenden Fensters

Ein entscheidender Faktor für die Gesamtkosten sind die Anschlussarbeiten nach dem Fenstertausch. Da beim Ausbau der alten Fenster oft Putz oder Mauerwerk beschädigt wird, sind Spachtel-, Maler- und Mauerverputzarbeiten erforderlich, um die Fenster nahtlos in die bestehende Bausubstanz zu integrieren. Diese zusätzlichen Arbeiten können je nach Zustand der Wände und dem gewünschten Finish weitere Kosten verursachen. Besonders in Altbauten oder bei großen Fenstern können diese Arbeiten aufwendiger ausfallen.

Um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits vorab ein Angebot einzuholen, das sowohl die Fenstermontage als auch die erforderlichen Nachbesserungen an den Wänden berücksichtigt.

Bei einem Austausch von einem typischen doppelflügeligen Kunststofffenster mit öffenbarem Oberlicht fallen im Jahr 2025 Kosten zwischen 1.600,00€ bis 1.900,00€ (brutto) pro Fenster an.

Im Vergleich dazu sind neue Holzkastenfenster kostenintensiver. Bei dem Einbau von doppelflügeligen Holzkastenfenstern im Altbau muss im Jahr 2025 mit Kosten von 3.200,00€ bis 3.500,00€ (brutto) pro Fenster gerechnet werden

Kosten Altbau Doppelfenster ca. 3.200 bis 3.500€ brutto

Altbau Doppelfenster - Fenstertausch / Fenster Sanieren - Wien

Ist der Fenstertausch anzeigepflichtig, kommen zu den Kosten für den Austausch auch noch Gebühren für die erforderlichen Unterlagen für eine Baubewilligung hinzu.

FÖRDERUNGEN FENSTERTAUSCH WIEN

Die Stadt Wien unterstützt den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern mit attraktiven Förderungen. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung – darunter die Bauanzeige sowie einen detaillierten Kostenvoranschlag mit allen relevanten Angaben für die Förderzusage.

  • Wir unterstützen Sie dabei, alle behördlichen Anforderungen zu erfüllen, damit Ihr Fenstertausch gefördert wird.

Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenster

Mit einem Förderungsantrag können Sie abklären, ob die Stadt Wien Ihren Fenstertausch fördert.

Für den Förderungsantrag benötigen Sie:

  • Bauanzeige für Altbauten bzw. Gebäude in Schutzzonen
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung
  • Zertifikat über die Einhaltung der Mindestanforderungen an Schall– oder Wärmeschutz

Voraussetzungen für die Förderung eines Fenstertausches:

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers
  • Wohnungsgröße: 22m² bis 150m²
  • Gebäudealter: mindestens 20 Jahre
  • Durchgeführte Arbeiten durch befugte Fachfirmen
  • Austausch aller Fenster der Wohnung

Schallschutzfenster werden nur dann gefördert, wenn sich diese an von der Stadt Wien ausgewählten Straßen befinden. (Es werden nur Fenster mit einem R-Wert von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand gefördert.) Ansonsten werden nur Wärmeschutzfenster gefördert.

Förderhöhe Fenstertausch

Es wird ein Zuschuss von maximal 35% der nachgewiesenen, angemessenen Kosten der förderbaren Baukosten von maximal 15.000€ bei Wohnungsverbesserung gewährt. *gültig ab 01.05.2021 – unbegrenzt

FAQ Förderungen Fenstertausch:

  • Wie alt müssen Fenster sein, um Förderung für den Fenstertausch in Wien zu bekommen?
    • Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Kann ich nach erfolgtem Fenstertausch um Förderung ansuchen?
    • Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 6 Monate zurückliegen.
  • Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
    • Nein

WOHNUNGSEIGENTUM FENSTERTAUSCH

Grundsätzlich sind Fenster Teil der allgemeinen Liegenschaft, da sie die äußere Gebäudehülle betreffen. Daher fällt die Reparatur oder der Fenstertausch und deren Kostentragung in der Regel in die Verantwortung der Eigentümergemeinschaft und somit in den Zuständigkeitsbereich der Hausverwaltung. Nur wenn im Wohnungseigentumsvertrag eine abweichende Regelung getroffen wurde, kann die Erhaltungspflicht der Fenster beim jeweiligen Wohnungseigentümer liegen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich den Wohnungseigentumsvertrag von der Hausverwaltung zusenden und prüfen Sie, ob betreffend Fenster etwas spezifisch geregelt ist. Informieren Sie sich zusätzlich bei der Hausverwaltung, wie die Handhabung betreffend Fenstertausch in Ihrer Wohnhausanlage ist.

Der Ablauf eines anzeigepflichtigen Fenstertausches – Von der Bestandsaufnahme bis zum Baubeginn

Zu Beginn wird eine Bestandsaufnahme der Fassade der Liegenschaft durchgeführt, bei welcher ein Fenstertausch geplant ist. Hierbei wird die Gestaltung der Fassade und die Ausführung der vorhandenen Fenster erfasst.

In einem nächsten Schritt wird eine Bauanzeige für die Behörde erstellt, die alle erforderlichen Informationen zum Fenstertausch, wie Grundriss, Ansichten der alten und neuen Fenster sowie technische Eigenschaften, enthält.

Ein sogenannter Vorabzug (= Entwurf) der Bauanzeige wird anschließend der MA19 – Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung – zur Abstimmung geschickt. Im Idealfall wird der Planung seitens der MA19 auf Anhieb zugestimmt. Passiert dies nicht, können mehrere Rücksprachen und Planänderungen erforderlich sein, bis die geplante Fensterausführung den behördlichen Vorgaben entspricht.

Sobald eine Zustimmung seitens der MA19 zum Fenstertausch vorliegt, können alle erforderlichen Unterlagen bei der MA37, der Baupolizei, abgegeben werden. Diese prüft innerhalb von sechs Wochen alle abgegebenen Unterlagen.

Mit der Zusendung eines Zahlscheins zur Begleichung der Verwaltungsabgabe wird die Zustimmung zum Bauvorhaben durch die Baupolizei bestätigt. Der Fenstertausch kann ab diesem Zeitpunkt von einer qualifizierten und dazu befugten Fachfirma durchgeführt werden.

Das Mitspracherecht der MA19 bei einem Fenstertausch

In Wien ist die MA 19 – Magistrat für Architektur und Stadtplanung – für die Stadtplanung und Stadtentwicklung zuständig. Sie prüft Bauvorhaben hinsichtlich der Planungs- und Bauvorschriften gemäß der Wiener Bauordnung und stellt sicher, dass sich diese im Einklang mit dem Stadtbild befinden.

Bei einem Fenstertausch in Schutzzonen oder in Gebäuden, die vor dem 01. Januar 1945 erbaut wurden, entscheidet die MA19, welche Fenster eingebaut werden dürfen.

Bei dekorierten Fassaden wird auf eine möglichst originalgetreue, filigrane und detailreiche Nachbildung der Fenster wert gelegt. In solchen Fällen muss oft mit der Vorgabe des Einbaus von Holzkastenfenster gerechnet werden.  Da der neue Einbau dieser Fensterart relativ kostenintensiv ist, kann auch die Sanierung der vorhandenen Fenster eine Alternative sein, sofern sie sich in einem erhaltenswerten Zustand befinden.

Bei weniger dekorierten Fassaden oder Fenstern, die zum Innenhof ausgerichtet sind, kann abgeklärt werden, ob der Einbau von Kunststofffenstern genehmigt wird.

Es ist ratsam, vorab Rücksprache mit der MA19 über den geplanten Fenstertausch zu halten. Hierbei werden die Anforderungen der neun Fenster geklärt und die Zustimmung zum Fenstertausch eingeholt.  Wird ein anzeigepflichtiger Fenstertausch ohne vorherige Rücksprache mit der MA19 durchgeführt, kann es zu einer Untersagung kommen.

Sobald ein anzeigepflichtiger Fenstertausch von der Baupolizei MA37 und der MA19 genehmigt wurde, muss der Fenstertausch nach den bewilligten Plänen umgesetzt werden.

Wird der Fenstertausch in einem Gebäude, das sich laut Flächenwidmungsplan in einer Schutzzone befindet oder vor dem 01.01.1945 erbaut wurde, nicht angezeigt, handelt es sich um einen Schwarzbau.

Bei uns sind Sie und Ihre Immobilie in den besten Händen.

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