Bauanzeige nach
§62 der Wiener Bauordnung
Bauliche Änderungen richtig angehen
In Wien ist ein Wohnungsumbau anzeigepflichtig, wenn bauliche Änderungen im Inneren des Gebäudes vorgenommen werden. Bei der Bauanzeige nach §62 der Wiener Bauordnung handelt es sich um ein Bauansuchen an die Magistratsabteilung 37 – Baupolizei. Damit der geplante Wohnungsumbau nicht zum Schwarzbau wird, sind die baubehördlichen Vorschriften der Wiener Bauordnung einzuhalten.
Grundsätzlich sollte zuerst anhand der Art und des Umfangs des geplanten Bauvorhabens geprüft werden, welche Form der behördlichen Bewilligung benötigt wird. In den meisten Fällen von baulichen Änderungen, die im Inneren von Gebäuden stattfinden, ist eine Bauanzeige nach §62 der Wiener Bauordnung erforderlich. Die Baubehörde prüft anhand der abgegebenen Unterlagen, ob die Bestimmungen der Wiener Bauordnung eingehalten werden und das Bauvorhaben somit genehmigungsfähig ist.
Als planender Baumeister wickelt Herr DI Brehm mit seinem Team pro Jahr zwischen 30 und 50 Wohnungssanierungen und Wohnungsumbauten in Wien von der Bauanzeige bis zur Fertigstellungsmeldung ab. Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen von der Planerstellung und Erstattung einer Bauanzeige bei der Baupolizei bis zur sorgenfreien und preiswerten Umsetzung Ihres Wohnungsumbaus an.