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Bauanzeige nach
§62 der Wiener Bauordnung

Bauliche Änderungen richtig angehen

In Wien ist ein Wohnungsumbau anzeigepflichtig, wenn bauliche Änderungen im Inneren des Gebäudes vorgenommen werden. Bei der Bauanzeige nach §62 der Wiener Bauordnung handelt es sich um ein Bauansuchen an die Magistratsabteilung 37 – Baupolizei. Damit der geplante Wohnungsumbau nicht zum Schwarzbau wird, sind die baubehördlichen Vorschriften der Wiener Bauordnung einzuhalten.

Grundsätzlich sollte zuerst anhand der Art und des Umfangs des geplanten Bauvorhabens geprüft werden, welche Form der behördlichen Bewilligung benötigt wird. In den meisten Fällen von baulichen Änderungen, die im Inneren von Gebäuden stattfinden, ist eine Bauanzeige nach §62 der Wiener Bauordnung erforderlich. Die Baubehörde prüft anhand der abgegebenen Unterlagen, ob die Bestimmungen der Wiener Bauordnung eingehalten werden und das Bauvorhaben somit genehmigungsfähig ist.

Als planender Baumeister wickelt Herr DI Brehm mit seinem Team pro Jahr zwischen 30 und 50 Wohnungssanierungen und Wohnungsumbauten in Wien von der Bauanzeige bis zur Fertigstellungsmeldung ab. Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen von der Planerstellung und Erstattung einer Bauanzeige bei der Baupolizei bis zur sorgenfreien und preiswerten Umsetzung Ihres Wohnungsumbaus an.

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Bei einer Bauanzeige nach der Wiener Bauordnung handelt es sich um ein spezifisches Bauansuchen an die Magistratsabteilung 37 – Baupolizei. In der Wiener Bauordnung ist geregelt, wann ein Bauvorhaben mittels Bauanzeige nach §62 angezeigt werden kann und in welchen Fällen um eine Baubewilligung angesucht werden muss.

Im Wesentlichen sind jegliche Änderungen und Instandsetzungen von Bauwerken anzeigepflichtig, die im Gebäudeinneren vorgenommen werden und die zu einer Änderung der Raumeinteilung oder zu einer Änderung der bewilligten Raumwidmung führen. Eine Bauanzeige ist auch für eine Wohnungsumwidmung, sofern das Gebäude nicht in einer Wohnzone liegt, ausreichend.

Des Weiteren ist auch der Austausch von Fenstern in Schutzzonen und bei Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, anzeigepflichtig.

Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Bauanzeige keine Bewilligungen ersetzt, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. So sind in Wohnhausanlagen im Wohnungseigentum die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes zu berücksichtigen.

Umfasst das Bauvorhaben mehr als Änderungen im Gebäudeinneren, eine Loggienverglasung oder einen Fenstertausch, so muss um eine Baubewilligung angesucht werden. Insbesondere gilt das im Bereich der Sanierungen bei Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerks. Auch Wohnungsumwidmungen in Wohnzonen können nicht mittels Bauanzeige durchgeführt werden.

Die zuständige Baubehörde in Wien ist die Baupolizei MA37. Diese befindet sich je nach Gebietsgruppenzuweisung an drei unterschiedlichen Standorten in Wien.

Bauanzeige Wien Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Bauanzeige

  • Das ausgefüllte Bauansuchen, welches vom Bauwerber oder bevollmächtigten Vertreter ausgefüllt und unterfertigt werden muss.
  • Baupläne für Bauverfahren in zweifacher Ausfertigung, die von Bauwerber und Planverfasser unterzeichnet werden müssen. Der Bauführer kann zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens mit der Baubeginnanzeige, die Pläne unterfertigen. Dies kann entweder persönlich auf der Baupolizei erledigt werden oder es erfolgt die Bekanntgabe des Bauführers mittels eines vorgegebenen Formulars, welches der Bauführer der Behörde übermittelt.
  • Ein Gutachten über die statische Geringfügigkeit („statisches Geringfügigkeitsgutachten“) bzw. eine statische Vorbemessung

Wer muss die Bauanzeige unterschreiben?

Die Bauanzeige muss

  • der Bauwerber,
  • der befugte Planverfasser und
  • der Bauführer – auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich – unterschreiben.
  • Der Grundeigentümer muss bei der Bauanzeige nicht unterschreiben.

Bauwerber (Bauherr) ist derjenige, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung der Bau ausgeführt wird.

Der Bauplan ist eine Einreichunterlage im Bauverfahren. Ein Bauplan ist bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben vorgesehen. Ein ordnungsgemäßer Bauplan darf nur von gesetzlich dazu befugten Personen erstellt werden.

Wer zur Erstellung von Bauplänen befugt ist, ergibt sich aus den jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen wie der Gewerbeordnung 1994 sowie dem Ziviltechnikergesetz 1993.

In Österreich sind das Baumeister und Architekten. Die Feststellung der Befugnis einer konkreten Bauplan verfassenden Person ist eine behördliche Aufgabe.

Bauanzeige Muster Beispiele

Benötige ich bei kleinen Bauvorhaben einen Statiker?

Sobald ein Bauvorhaben anzeigepflichtig ist, ist ein Geringfügigkeitsgutachten oder eine statische Vorbemessung in jedem Fall erforderlich.

Das hat zur Folge, dass Sie sogar bei einem anzeigepflichtigen Fenstertausch ein Geringfügigkeitsgutachten von einem Statiker benötigen.

Bekomme ich bei der Bauanzeige einen Baubewilligungsbescheid?

Bei einem Bauverfahren nach §62 BO – Bauanzeige – wird weder ein Bewilligungsbescheid ausgestellt noch findet eine Bauverhandlung statt. Der Zahlschein, welcher von der Baupolizei MA37 ausgestellt wird, kann als positive Bestätigung für das Bauansuchen angesehen werden.

Wie lange hat die Baubehörde Zeit die Bauanzeige zu prüfen?

Die Behörde prüft innerhalb von 6 Wochen die vorgelegten Unterlagen und kann das Bauvorhaben in dem angegebenen Zeitraum untersagen.

Wie lange ist eine Bauanzeige nach §62 der Wiener Bauordnung gültig?

Der Bau muss binnen einer Frist von 4 Jahren ab Vorlage der vollständigen Unterlagen begonnen und innerhalb von weiteren 4 Jahren nach Baubeginn fertiggestellt (Fertigstellungsanzeige!) werden.

Wann darf mit der Bauführung begonnen werden?

Das hängt vom Bauvorhaben und vom Ort des Bauvorhabens ab.

Bei Bauvorhaben, die das Erscheinungsbild in einer Schutzzone betreffen (Fenstertausch etc.) oder bei Bauvorhaben, bei denen eine statische Vorbemessung notwendig ist, darf mit dem Bau erst einen Monat nach Vorlage aller Unterlagen begonnen werden.

Bei allen anderen Bauvorhaben darf bei einer Bauanzeige gem. §62, Abs. 3 der BO Wien unmittelbar nach Vorlage der kompletten Unterlagen bei der Baupolizei mit dem Bau begonnen werden.

Das Risiko einer Rückweisung der Unterlagen und einer Untersagung der Bauführung durch die Behörde besteht, bis die sechswöchige Prüffrist der Unterlagen abgeschlossen ist.

Sofern die Baufirma bzw. der Bauführer die Baupläne noch nicht unterzeichnet hat, muss dies spätestens mit dem angezeigten Baubeginn stattfinden.

Der Bauführer (=Baumeister) hat den Baubeginn bei der Baupolizei MA37 mindestens 3 Tage bevor er zu bauen beginnt schriftlich oder digital anzuzeigen.

Bauanzeige Kosten

Kosten für eine Bauanzeige nach §62 WBO

  • Verwaltungsabgabe an die Stadt Wien: 28€ (Stand 11/2022)
  • Statische Unterlagen: Statisches Geringfügigkeitsgutachten (netto ab 150 € bis 250 €), Ingenieurbefund oder Vorstatik inkl. Ingenieurbefund durch einen befugten Statiker netto ca. 250 – 700 € (aufwandsabhängig)
  • Bei der Planerstellung gibt es große Qualitäts-, Leistungs- und damit auch Kostenunterschiede. Für einfache Bauanzeigen und ein minimales Leistungsangebot beginnen die günstigen Anbieter bei netto ca. 10 €/m² Wohnfläche.

Kosten Bauanzeige bei Baumeister Brehm

Welche Leistung wünschen Sie?

Basisleistung „Bauanzeige“

Wir erstellen den Einreichplan anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konsenspläne und dessen baulichen Änderungswünschen. Es werden keine Naturmaße in der Wohnung genommen und es findet kein Beratungstermin in der Wohnung statt, bei der auf die wohnungsspezifischen Gegebenheiten Rücksicht genommen wird. Diese Basisleistung bieten wir für 10 €/m² (+20% USt) Wohnnutzfläche, Mindestpreis 500 €/Bauanzeige (+20% USt) an.

Komfort Leistung „Bauanzeige“ mit Möglichkeit zur kompletten sorgenfreien Abwicklung des Bauvorhabens

Unser Komfort Leistungsangebot beginnt mit einem ausführlichen Besprechungstermin in der Wohnung, in der bauliche Änderungen geplant sind. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Planung und Abwicklung von Wohnungssanierungen und nehmen uns gerne die nötige Zeit, um uns intensiv mit Ihren baulichen Änderungswünschen auseinanderzusetzen. Durch die Begehung können auch solche örtlichen Gegebenheiten in der Planung berücksichtigt werden, die sich möglicherweise kostenintensiv auf das Bauvorhaben auswirken. Nach dem Besprechungstermin erhalten Sie ein auf Ihr Bauvorhaben und Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot. Bei Bedarf enthält das Angebot neben der Planerstellung für die Bauanzeige noch weitere optionale Leistungen, durch die wir in Ihrem Auftrag das komplette Bauvorhaben sorgenfrei, preiswert und zeitnah abwickeln.

Zu den optionalen Leistungen gehören unter anderem

  • die Ausführungsplanung,
  • das Erstellen eines Leistungsverzeichnisses,
  • die Angebotseinholung und -vergabe,
  • die örtliche Bauaufsicht inkl. der Rechnungsprüfung,
  • sowie die Übernahme, Abnahme und Dokumentation der erbrachten Arbeiten.

Bei uns ist Ihr Bauprojekt in den besten Händen.

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