Zweitwohnsitzabgabe bzw. Leerstandsabgabe Wien

Für welche Wohnungen gilt die Zweitwohnsitzabgabe bzw. Leerstandsabgabe?

  • Wohnungen ohne Wohnsitzmeldungen
  • Wohnungen mit nur Zweitwohnsitzmeldungen

Gilt die Zweitwohnsitzabgabe auch für alte, unsanierte Wohnungen?

Ja. In den erläuternden Bemerkungen des Wiener Zweitwohnsitzabgabegesetzes ist der Begriff der Wohnung weit gefasst. Die Wohnung muss nicht standesgemäß oder zeitgemäß sein. Eine konkrete Mindestausstattung der Räume ist nicht erforderlich. Es genügt eine spartanische Ausstattung. Eine Zweitwohnung hat grundsätzlich geringere Anforderungen an die Ausstattung als eine Wohnung, an der ein Hauptwohnsitz besteht. Bei Fehlen bestimmter Ausstattungsmerkmale sind Zuschläge von der Abgabenhöhe vorgesehen.

Gilt die Zweitwohnsitzabgabe auch für Häuser in Wien?

Ja. Im §2 des Wiener Zweitwohnungsabgabegesetzes – WZWAG ist der Begriff der Wohnung als ein selbständiges Gebäude oder ein baulich abgeschlossener, nach der Verkehrsauffassung selbständiger Teil eines Gebäudes, das bzw. der nach seiner Art und Größe geeignet ist, der Befriedigung individueller Wohnbedürfnisse von Menschen (Wohnen, Schlafen oder sonstiger Aufenthalt) zu dienen.

Wer zahlt bzw. haftet für die Wiener Zweitwohnsitzabgabe?

  • Abgabenpflichtig ist der Wohnungseigentümer
  • Bei Miteigentum besteht ein Gesamtschuldverhältnis aller Personen, in deren Miteigentum die Zweitwohnung steht
  • Bei Vermietung: Abgabepflichtig ist der Mieter bzw. Untermieter, wenn er mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Wohnung mietet. Mehrere Mieter haften zur ungeteilten Hand. Aber der Eigentümer haftet neben dem Mieter gesamtschuldnerisch.

Ausnahmen von der Wiener Zweitwohnsitzabgabe

  1. Ausnahmen für Wohnungseigentümer mit Hauptwohnsitz in Wien.
    Das Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG sieht in §4 Abs. 2 folgende Ausnahmen vor:
    Wenn Sie in Wien den Hauptwohnsitz gemeldet haben, entfällt für die eine einzige vom Hauptwohnsitz räumlich getrennte Zweitwohnung die Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungsabgabe. Haben Sie mehr als eine vom Hauptwohnsitz räumlich getrennte Zweitwohnung inne, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungsabgabe für jene Zweitwohnung, die dem Hauptwohnsitz räumlich am nächsten ist (Luftlinie).
  2. Wohnungen, die aus bautechnischen Gründen nicht nutzbar sind
    Ausgenommen von der Wiener Zweitwohnsitzabgabe sind Wohnungen, die in ganzen Kalenderwochen aus rechtlichen, bautechnischen Gründen nicht nutzbar sind. Eine Wohnung ist jedenfalls nicht nutzbar, wenn die Behebung von Baugebrechen, welche die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, oder Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs-, Kanalisations- und sanitären Anlagen erforderlich sind. Ein bloßer Sanierungsbedarf im Sinne von Erhaltungs- und kleineren, eine Wohnnutzung nicht ausschließenden Instandsetzungsarbeiten begründen hingegen keine Ausnahme.
  3. Wohnungen, die nicht ortsüblich vermietet werden können.
    Wohnungen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden können.

Wie vermeide ich die Zweitwohnsitzabgabe – Leerstandsabgabe in Wien?

Ab 1.1.2025 fallen für Eigentümer von Immobilien (ob Wohnung, Haus oder Zinshaus) ein zusätzlicher – nicht zu unterschätzender – Verwaltungsaufwand an. Bei Wohnungen, in denen kein Hauptwohnsitz gemeldet ist, fallen zusätzliche Kosten an. Wie können Sie die Kosten der Zweitwohnsitzabgabe vermeiden?

Folgende zwei Möglichkeiten gibt es:

  1. Sie nehmen die Einführung der  Zweitwohnsitzabgabe – gemeinhin auch Leerstandsabgabe genannt – als Anlass sich von der Immobilie zu trennen. Sie verkaufen die Immobilie und ersparen sich den auf Sie zukommenden Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwand.
  2. Sie entschließen sich die Immobilie langfristig (Mietvertrag mindestens 3 Jahre) zu vermieten und entgehen so der Leerstandsabgabe.

Wie kann Sie Brehm Immobilien bei der Vermeidung der Leerstandsabgabe unterstützen?

Unsere Leidenschaft liegt in der Vermietung und Verkauf von Immobilien. Neben der Vermittlung von Immobilien bieten wir als konzessioniertes Baumeisterunternehmen Immobilieneigentümern die fachgerechte Renovierung bzw. Sanierung von Immobilien für die anschließende Vermietung und/oder für den anschließenden Immobilienverkauf an. Unsere Stärke liegt darin, dass wir die Immobilie vor der Vermittlung (Vermietung, Verkauf) zeitnah und preiswert in einen guten vermittelbaren Zustand bringen. Dadurch ist sichergestellt, dass wir für Sie a) beim Verkauf zeitnah einen guten Verkaufspreis erzielen bzw. wir für Sie b) bei der Vermietung zeitnah einen guten, bonitätsstarken Mieter finden, der Ihnen regelmäßig die Miete zahlt.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und würden Sie gerne als zukünftigen zufriedenen Stammkunden in unserer Kundendatei aufnehmen.

Wenn Sie Hilfe bei der Vermeidung der Leerstandsabgabe brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

Wie hoch ist die Wiener Leerstandsabgabe bzw. Zweitwohnsitzabgabe?

Die Wiener Zweitwohnsitzabgabe setzt sich aus dem Grundbetrag und aus Zu- und Abschlägen aus dem Grundbetrag zusammen.

Die Grundbeträge je Wohnung und je Kalenderjahr betragen:

  1. für Wohnungen bis 60 m2 Nutzfläche 300,-Euro,
  2. für Wohnungen bis 130 m2 Nutzfläche 450,- Euro,
  3. für Wohnungen über 130 m2 Nutzfläche 550,- Euro.

Zuschläge bei der Wiener Zweitwohnsitzabgabe:

  • ein Zuschlag von jeweils 50 v.H. für jede zweite und weitere Wohnung, betrachtet nach dem Zeitpunkt des Beginns der Innehabung
  • ein Zuschlag von jeweils 30 v.H., wenn die Wohnung in einer Fußgängerzone oder Begegnungszone nach den straßenpolizeilichen Vorschriften liegt
  • ein Zuschlag von 30 v.H., wenn es sich um eine Neubauwohnung handelt. Definition Neubauwohnungen: die vollständig belegte Fertigstellungsanzeige liegt nicht länger als sieben Jahre zurück

Abschläge bei der Wiener Zweitwohnsitzabgabe:

  • ein Abschlag von jeweils 20 v.H., wenn nachweislich keine Wasserentnahmestelle oder keine Stromversorgung in der Wohnung vorhanden ist.

Berechnung Wiener Zweitwohnsitzabgabe – Leerstandsabgabe Beispiele

Eine Person ohne Hauptwohnsitz in Wien erwirbt am 1.1.2025 3 Neubau Wohnungen:

Neubauwohnung A: 150m²

Neubauwohnung B: 30m²

Neubauwohnung C: 65m²

Berechnung Wiener Zweitwohnsitzabgabe anhand des Beispiels

Für Neubauwohnung A mit 150m²: 550 € (> 130m²) +30% Zuschlag weil Neubauwohnung, (kein Zuschlag für zweite Wohnung, da erste und größte Wohnung)

  • 550 € x 1,3 = 715 €

Für Neubauwohnung B mit 30m²: 300 € (<60m²) +30% Zuschlag weil Neubauwohnung +50% für zweite und weitere Wohnung

  • 300 € x 1,3 x 1,5 = 585€

Für Neubauwohnung C mit 65m²: 450 € (60m²<Wohnungsgröße<130m²) +30% Zuschlag weil Neubauwohnung +50% für zweite und weitere Wohnung

  • 450 € x 1,3 x 1,5 = 877,5 €

Wenn Brehm Immobilien mit der Vermittlung oder Sanierung Ihrer Immobilie beauftragt ist, dokumentieren wir die Vermarktung- und Sanierungsaktivitäten und unterstützen Sie beim Nachweis zur Vermeidung der Zweitwohnsitzabgabe.

Wenn Sie zukünftig die Leerstandsabgabe vermeiden wollen, berät Sie Herr Brehm über die Möglichkeiten. Statt Leerstandskosten Einnahmen erwirtschaften und/oder statt Zweitwohnsitzabgabe den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen.  Herr Brehm freut sich über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Strafbestimmungen -Strafen bei Verletzung der Wiener Zweitwohnsitzabgabe

Wer die abgabenrechtlichen Anzeige- , Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, verletzt, ist mit Geldstrafen bis 21.000 Euro zu bestrafen.

Inkrafttreten des Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG

  1. Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich ab dem 1. Jänner 2025 ereignen.
  2. Für das Abgabenjahr 2025 sind die Pflichten nach § 6 (Erklärungs-, Anzeige- und Auskunftspflicht) erstmals bis spätestens Ende November 2025 zu erfüllen.

Gesetzliche Grundlage:

Am 24.4.2024 hat der Bundesrat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die den Ländern die Zuständigkeit für die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht oder Mindernutzung von Wohnungen überträgt. Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Artikel 11, 3.

Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz- WZWAG

Die Stadt Wien hat im Dez. 2023 das „Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG“ in Begutachtung geschickt.

PDF zum Download

Landesgesetzblatt Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG

 

 

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