Mietanbot und Mietanbot Rücktritt
Der Wiener Mietwohnungsmarkt 2025 ist angespannt und wird es aufgrund der geringen Neubautätigkeit auch noch längere Zeit bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist sehr hoch und das Angebot ist sehr klein. Mieter und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.
Wenn das Mietanbot richtig angewendet wird, ist es ein sehr hilfreiches Werkzeug bei der Vermietung von Immobilien.
Im Folgenden Artikel werden folgende Punkte abgehandelt:
- Was ist ein Mietanbot?
- Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
- Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
- Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
- Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien
Was ist ein Mietanbot?
Ein Mietanbot (oder Mietangebot) ist rechtlich nach §862 ein Versprechen (Antrag) auf Abschluss eines Mietvertrages und kann innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. Vor Ablauf der Antragsfrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Das Mietanbot enthält den Überblick über die zu mietende Wohnung und in der Regel alle wesentlichen Bedingungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Eine genaue Vorgabe über das Design und den Umfang gibt es nicht. Im Mietanbot sollten die wichtigsten Merkmale für die Anmietung angeführt sein, wie:
- Adresse des Objektes
- Mietbeginn
- Mietdauer
- Kündigungsverzicht
- Nettomiete und Indexierung der Nettomiete
- Betriebskosten
- Allfällige Heiz- und Warmwasserkosten (bei Zentralheizung)
- Monatliche Gesamtbelastung
- Kautionshöhe
Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
Ein Mietanbot wird zuerst vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben und an den Makler oder direkt an den Vermieter gesendet. Mit dieser Angebotslegung erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu mieten.
Das Angebot ist also einseitig verbindlich.
Im nächsten Schritt prüft der Vermieter die übermittelten Bonitätsunterlagen. Manchmal kann der Vermieter sich auch aus mehreren Kandidaten den passendsten auszuwählen. Wenn in weiterer Folge die Vermieterseite das Mietanbot gegenzeichnet, kommt ein Vertrag zustande. (ABGB §§861 Abschließung des Vertrages.).
Nun ist das Angebot auch für den Vermieter bindet und es ist der Weg zur Mietvertragsunterzeichnung geebnet.
Was passiert, wenn ich mehrere Mietanbote abgegeben habe und diese angenommen werden?
In der Praxis ist es oftmals der Fall, dass Wohnungssuchende sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen bewerben, um bei einer Ablehnung noch eine Alternativwohnung parat zu haben. Wenn man jedoch den Zuschlag für mehrere Wohnungen erhält, kann das zu Problemen führen, da man vertraglich bereits gebunden ist.
Fristen und Rücktritt vom Mietanbot:
Ein Mietanbot ist, solange kein Zeitpunkt auf dem Mietanbot festgelegt wurde, für eine angemessene Zeit gültig (das sind ca. 14 Tage).
Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
Als Konsument haben Sie nur eine rechtlich gesicherte konsequenzenlose Möglichkeit vom Mietanbot zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit ist im §30a Konsumentenschutzgesetz geregelt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie kostenlos vom Mietanbot zurücktreten können:
- Bei Miete von Wohnungen und Einfamilienhäusern,
- die Immobilie wird zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet und
- Sie (als Konsument) haben das Mietanbot am Tag der erstmaligen Besichtigung der Immobilie abgegeben.
Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Rücktritt zu Konsequenzen führen.
Kann beim Rücktritt vom Mietanbot auf Schadenersatz geklagt werden?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Ja, ein Rücktritt von einem Mietanbot kann unter bestimmten Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dies hängt von der rechtlichen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:
- Vertragliche Bindung (unterfertigtes Mietanbot)
- Rechtswidrigkeit (Austritt aus dem Vertrag)
- Entstandener Schaden
- Kausalität (wäre der Schaden auch ohne Ihr Handeln entstanden?)
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, können Sie Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Immobilienmakler und dem Vermieter werden.
Höhe der Ansprüche
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist immer im individuellen Fall zu eruieren. Beispielhaft angeführt:
Konkreter Schaden: Etwa Kosten für Makler, Anzeigen oder die Mietausfälle.
Ersatz entgangener Gewinne: Der Vermieter kann den Betrag einfordern, den er durch die Nichtvermietung verliert.
Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
- Verlangen Sie vor Abgabe des Mietanbots den Mietvertragsentwurf oder schreiben Sie auf das Anbot: „unter Vorbehalt meines Einverständnisses mit allen Vertragspunkten des schriftlichen Mietvertrags unterzeichnet“.
- Verschriftlichen Sie besprochene Zusagen auf dem Mietanbot. (z.B. Wohnung wird noch ausgemalt, etc.)
- Befristen Sie zeitlich Ihr Mietanbot für eine angemessene Zeit. (z.B. 1 Woche)
- Geben Sie kein zweites Mietanbot ab solange die Bindungsfrist von einem anderen Mietanbot noch besteht.
- Sollten Sie von einem verbindlichen Mietanbot zurücktreten wollen, versuchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Makler oder dem Vermieter zu suchen, um eine beiderseitige zufriedenstellende Lösung außerhalb des Gerichts zu finden.
Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien
Die Vermietung einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als Vermieter freuen Sie sich, wenn Sie nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen endlich den „perfekten Mieter“ gefunden haben, der Ihnen ein verbindliches Mietanbot unterbreitet. Doch was passiert, wenn dieser Mieter kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags oder kurz vor dem Einzug plötzlich abspringt? Genau in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig professionelle Unterstützung bei der Mietersuche ist.
Der Frust des Vermieters: Mehr Aufwand, Ärger und potenzieller Leerstand
Die Absage eines Mieters nach Abgabe eines Mietanbots ist für Vermieter nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Häufig haben Sie als Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt viel Aufwand betrieben, um einen geeigneten Mieter zu finden:
- Wohnungsbesichtigungen organisiert
- Mietinteressenten geprüft
- Die Vermarktung der Immobilie eingestellt, da ein vermeintlicher Abschluss bevorstand
- Vorbereitungen für den Mietvertrag getroffen
Wenn ein Mietinteressent sich dann kurzfristig anders entscheidet, stehen Sie wieder am Anfang – mit zusätzlichen Kosten, Ärger und womöglich einer längeren Leerstandszeit Ihrer Immobilie.
Warum springen Mieter ab?
Viele Mieter unterschätzen die Verbindlichkeit eines Mietanbots oder handeln impulsiv. Oft ändern sie ihre Meinung aufgrund von:
- Alternativen, die sie als attraktiver empfinden
- Finanziellen Überlegungen, die sie erst später berücksichtigen
- Fehlender Ernsthaftigkeit bei der Abgabe des Mietanbots
Das Problem liegt jedoch darin, dass dieser Rücktritt für den Mieter oft keine unmittelbaren Konsequenzen hat – für den Vermieter hingegen schon.
Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch Brehm Immobilien
Als erfahrenes Maklerunternehmen hat Brehm Immobilien eine klare Strategie entwickelt, um Vermieter vor genau diesen Problemen zu schützen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die Mietersuche so unkompliziert und sicher wie möglich zu machen.
Unsere Vermittlungsdienstleistung in der Vermietung zeichnet sich aus durch:
- Verbindlichkeit durch das Mietanbot
Bei uns wird die Abgabe eines Mietanbots von Mietinteressenten nicht leichtfertig gehandhabt. Mietinteressenten werden von uns darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Mietanbot Konsequenzen hat. Dies sorgt dafür, dass sich potenzielle Mieter vorab genau überlegen, ob sie die Wohnung wirklich mieten möchten. Ein Mietanbot bei Brehm Immobilien ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern eine fundierte Entscheidung. - Konsequenzen bei Rücktritt
Um Vermieter zu schützen, sehen wir in unseren Mietanboten klare Regelungen vor: Sollte ein Mietinteressent nach Abgabe eines verbindlichen Mietanbots zurücktreten, entstehen für den Anbosteller Kosten. Dies dient einerseits dem Schutz des Vermieters und andererseits wird sichergestellt, dass Mietinteressenten mit Ernsthaftigkeit an die Sache herangehen. Rücktritte sind dadurch eine absolute Ausnahme. - Minimierung von Leerstand
Durch unsere professionelle Vorgehensweise minimieren wir das Risiko, dass Vermieter wieder von vorn anfangen müssen. Dies reduziert Leerstandszeiten erheblich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie schnell und zuverlässig vermietet wird. - Entlastung und Sicherheit für Vermieter
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Mietersuche: von der professionellen Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung der Interessenten, der Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Sie die passenden Mieter finden.
Ihr Vorteil: Mit Brehm Immobilien auf der sicheren Seite
Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie uns die Mietersuche für Sie übernehmen. Mit Brehm Immobilien an Ihrer Seite vermeiden Sie Rücktritte vom Mietanbot und sparen wertvolle Zeit und Nerven. Mit Brehm Immobilien haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Mietprozess reibungslos und professionell abläuft.
Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.
MIETANBOT VORLAGE als PDF (zum Runterladen)