Mieterselbstauskunft mit kostenloser Vorlage
Die Mieterselbstauskunft – eine Absicherung des Vermieters
Ist eine Mieterselbstauskunft zulässig?
Es ist zulässig, einen Mietinteressenten vor der Anmietung nach seinem Einkommen zu fragen. Der Mietinteressent muss aber dem Vermieter seine Einkünfte nicht offenlegen. Das hat allerdings den Nachteil für den Mietinteressenten, dass er von uns keine Wohnung vermittelt bekommt.
Gehaltsnachweis und Mieterselbstauskunft als Hilfsmittel bei der Mieterauswahl
Die Zahlungsfähigkeit eines zukünftigen Mieters ist für den Vermieter von essenzieller Bedeutung. Als Immobilienmakler lassen wir uns bei Anmietungsinteresse, neben einem offiziellen Lichtbildausweis und dem Meldezettel auch den Gehaltsnachweis des Mietinteressenten vorlegen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zeitnah, sicher, sorgenfrei und zu einem guten Preis zu vermieten! Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen bonitätsstarken Mieter.
Eine Diskriminierung aufgrund der Einkommenssituation ist grundsätzlich zulässig. Wenn der Vermieter eine Verdienstuntergrenze angibt, können jene Interessenten unterschiedslos als potenzielle Mieter ausgeschlossen werden, die weniger verdienen. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit ist unzulässig.
Aufgrund jahrelanger Erfahrung weiß Herr Brehm, welche Punkte bei den vom Mieter angeforderten Bonitäts-Unterlagen (Einkommensnachweis, Meldezettel, etc.) speziell hinterfragt werden sollten. Mit der Zeit entwickelt man ein gewisses Gespür für potenzielle Mietnomaden bzw. Mieter, die zukünftig Probleme machen können. Unsere Erfahrung ist, dass potenzielle Problemmieter bei beharrlichen und gezielten Nachfragen und Anforderung von weiteren Nachweisen, oft Abstand vom Anmietungswunsch nehmen und dann plötzlich nicht mehr erreichbar sind.
Wann hilft eine Mieterselbstauskunft
Der Gehaltsnachweis allein sagt noch nichts über das frei verfügbare Nettoeinkommen des Mietinteressenten aus. Der Mietinteressent legt Ihnen beispielsweise seine letzten 3 Gehaltszettel vor, verschweigt Ihnen aber, dass er hohe Aliments- und Unterhaltsverpflichtungen hat, dass er bereits gepfändet wird oder dass er insolvent ist.
Wußten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dem Mieter einen gültigen Energieausweis und auch einen Elektrobefund vorzulegen? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zeitnah, sicher, ohne Haftungsrisiko, sorgenfrei und zu einem guten Preis zu vermieten!
Rechtsfolgen einer falschen Mieterselbstauskunft – Mietvertrag anfechtbar
Erteilt der Mietinteressent falsche Auskünfte betreffend seiner Einkommenssituation, so stehen dem Vermieter unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung.
- Irrtumsanfechtung des Mietvertrages wegen Irrtums
Wenn der Mietinteressent den Vermieter vorsätzlich über ein Einkommen täuscht, so berechtigt dies den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages wegen List, sofern der Vermieter bei Kenntnis des tatsächlichen Einkommens den Mietvertrag nicht abgeschlossen hätte. Die Anfechtungsfrist beträgt 30 Jahre.
- Schadenersatz
Der Vermieter kann auch Schadensersatz vom Mieter verlangen, wenn der Mieter ihn vorsätzlich getäuscht hat. Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden, beispielsweise die vom Vermieter gezahlte Maklerprovision.