Für welche Wohnungen gilt die Zweitwohnsitzabgabe bzw. Leerstandsabgabe?

  • Wohnungen ohne Wohnsitzmeldungen
  • Wohnungen mit nur Zweitwohnsitzmeldungen

Gilt die Zweitwohnsitzabgabe auch für alte, unsanierte Wohnungen?

Ja. In den erläuternden Bemerkungen des Wiener Zweitwohnsitzabgabegesetzes ist der Begriff der Wohnung weit gefasst. Die Wohnung muss nicht standesgemäß oder zeitgemäß sein. Eine konkrete Mindestausstattung der Räume ist nicht erforderlich. Es genügt eine spartanische Ausstattung. Eine Zweitwohnung hat grundsätzlich geringere Anforderungen an die Ausstattung als eine Wohnung, an der ein Hauptwohnsitz besteht. Bei Fehlen bestimmter Ausstattungsmerkmale sind Zuschläge von der Abgabenhöhe vorgesehen.

Gilt die Zweitwohnsitzabgabe auch für Häuser in Wien?

Ja. Im §2 des Wiener Zweitwohnungsabgabegesetzes – WZWAG ist der Begriff der Wohnung als ein selbständiges Gebäude oder ein baulich abgeschlossener, nach der Verkehrsauffassung selbständiger Teil eines Gebäudes, das bzw. der nach seiner Art und Größe geeignet ist, der Befriedigung individueller Wohnbedürfnisse von Menschen (Wohnen, Schlafen oder sonstiger Aufenthalt) zu dienen.

Wer zahlt bzw. haftet für die Wiener Zweitwohnsitzabgabe?

  • Abgabenpflichtig ist der Wohnungseigentümer
  • Bei Miteigentum besteht ein Gesamtschuldverhältnis aller Personen, in deren Miteigentum die Zweitwohnung steht
  • Bei Vermietung: Abgabepflichtig ist der Mieter bzw. Untermieter, wenn er mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Wohnung mietet. Mehrere Mieter haften zur ungeteilten Hand. Aber der Eigentümer haftet neben dem Mieter gesamtschuldnerisch.

Ausnahmen von der Wiener Zweitwohnsitzabgabe

  1. Ausnahmen für Wohnungseigentümer mit Hauptwohnsitz in Wien.
    Das Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG sieht in §4 Abs. 2 folgende Ausnahmen vor:
    Wenn Sie in Wien den Hauptwohnsitz gemeldet haben, entfällt für die eine einzige vom Hauptwohnsitz räumlich getrennte Zweitwohnung die Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungsabgabe. Haben Sie mehr als eine vom Hauptwohnsitz räumlich getrennte Zweitwohnung inne, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungsabgabe für jene Zweitwohnung, die dem Hauptwohnsitz räumlich am nächsten ist (Luftlinie).
  2. Wohnungen, die aus bautechnischen Gründen nicht nutzbar sind
    Ausgenommen von der Wiener Zweitwohnsitzabgabe sind Wohnungen, die in ganzen Kalenderwochen aus rechtlichen, bautechnischen Gründen nicht nutzbar sind. Eine Wohnung ist jedenfalls nicht nutzbar, wenn die Behebung von Baugebrechen, welche die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, oder Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs-, Kanalisations- und sanitären Anlagen erforderlich sind. Ein bloßer Sanierungsbedarf im Sinne von Erhaltungs- und kleineren, eine Wohnnutzung nicht ausschließenden Instandsetzungsarbeiten begründen hingegen keine Ausnahme.
  3. Wohnungen, die nicht ortsüblich vermietet werden können.
    Wohnungen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden können.

Wie vermeide ich die Zweitwohnsitzabgabe – Leerstandsabgabe in Wien?

Ab 1.1.2025 fallen für Eigentümer von Immobilien (ob Wohnung, Haus oder Zinshaus) ein zusätzlicher – nicht zu unterschätzender – Verwaltungsaufwand an. Bei Wohnungen, in denen kein Hauptwohnsitz gemeldet ist, fallen zusätzliche Kosten an. Wie können Sie die Kosten der Zweitwohnsitzabgabe vermeiden?

Folgende zwei Möglichkeiten gibt es:

  1. Sie nehmen die Einführung der  Zweitwohnsitzabgabe – gemeinhin auch Leerstandsabgabe genannt – als Anlass sich von der Immobilie zu trennen. Sie verkaufen die Immobilie und ersparen sich den auf Sie zukommenden Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwand.
  2. Sie entschließen sich die Immobilie langfristig (Mietvertrag mindestens 3 Jahre) zu vermieten und entgehen so der Leerstandsabgabe.

Wie kann Sie Brehm Immobilien bei der Vermeidung der Leerstandsabgabe unterstützen?

Unsere Leidenschaft liegt in der Vermietung und Verkauf von Immobilien. Neben der Vermittlung von Immobilien bieten wir als konzessioniertes Baumeisterunternehmen Immobilieneigentümern die fachgerechte Renovierung bzw. Sanierung von Immobilien für die anschließende Vermietung und/oder für den anschließenden Immobilienverkauf an. Unsere Stärke liegt darin, dass wir die Immobilie vor der Vermittlung (Vermietung, Verkauf) zeitnah und preiswert in einen guten vermittelbaren Zustand bringen. Dadurch ist sichergestellt, dass wir für Sie a) beim Verkauf zeitnah einen guten Verkaufspreis erzielen bzw. wir für Sie b) bei der Vermietung zeitnah einen guten, bonitätsstarken Mieter finden, der Ihnen regelmäßig die Miete zahlt.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und würden Sie gerne als zukünftigen zufriedenen Stammkunden in unserer Kundendatei aufnehmen.

Wenn Sie Hilfe bei der Vermeidung der Leerstandsabgabe brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

Wie hoch ist die Wiener Leerstandsabgabe bzw. Zweitwohnsitzabgabe?

Die Wiener Zweitwohnsitzabgabe setzt sich aus dem Grundbetrag und aus Zu- und Abschlägen aus dem Grundbetrag zusammen.

Die Grundbeträge je Wohnung und je Kalenderjahr betragen:

  1. für Wohnungen bis 60 m2 Nutzfläche 300,-Euro,
  2. für Wohnungen bis 130 m2 Nutzfläche 450,- Euro,
  3. für Wohnungen über 130 m2 Nutzfläche 550,- Euro.

Zuschläge bei der Wiener Zweitwohnsitzabgabe:

  • ein Zuschlag von jeweils 50 v.H. für jede zweite und weitere Wohnung, betrachtet nach dem Zeitpunkt des Beginns der Innehabung
  • ein Zuschlag von jeweils 30 v.H., wenn die Wohnung in einer Fußgängerzone oder Begegnungszone nach den straßenpolizeilichen Vorschriften liegt
  • ein Zuschlag von 30 v.H., wenn es sich um eine Neubauwohnung handelt. Definition Neubauwohnungen: die vollständig belegte Fertigstellungsanzeige liegt nicht länger als sieben Jahre zurück

Abschläge bei der Wiener Zweitwohnsitzabgabe:

  • ein Abschlag von jeweils 20 v.H., wenn nachweislich keine Wasserentnahmestelle oder keine Stromversorgung in der Wohnung vorhanden ist.

Berechnung Wiener Zweitwohnsitzabgabe – Leerstandsabgabe Beispiele

Eine Person ohne Hauptwohnsitz in Wien erwirbt am 1.1.2025 3 Neubau Wohnungen:

Neubauwohnung A: 150m²

Neubauwohnung B: 30m²

Neubauwohnung C: 65m²

Berechnung Wiener Zweitwohnsitzabgabe anhand des Beispiels

Für Neubauwohnung A mit 150m²: 550 € (> 130m²) +30% Zuschlag weil Neubauwohnung, (kein Zuschlag für zweite Wohnung, da erste und größte Wohnung)

  • 550 € x 1,3 = 715 €

Für Neubauwohnung B mit 30m²: 300 € (<60m²) +30% Zuschlag weil Neubauwohnung +50% für zweite und weitere Wohnung

  • 300 € x 1,3 x 1,5 = 585€

Für Neubauwohnung C mit 65m²: 450 € (60m²<Wohnungsgröße<130m²) +30% Zuschlag weil Neubauwohnung +50% für zweite und weitere Wohnung

  • 450 € x 1,3 x 1,5 = 877,5 €

Wenn Brehm Immobilien mit der Vermittlung oder Sanierung Ihrer Immobilie beauftragt ist, dokumentieren wir die Vermarktung- und Sanierungsaktivitäten und unterstützen Sie beim Nachweis zur Vermeidung der Zweitwohnsitzabgabe.

Wenn Sie zukünftig die Leerstandsabgabe vermeiden wollen, berät Sie Herr Brehm über die Möglichkeiten. Statt Leerstandskosten Einnahmen erwirtschaften und/oder statt Zweitwohnsitzabgabe den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen.  Herr Brehm freut sich über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Strafbestimmungen -Strafen bei Verletzung der Wiener Zweitwohnsitzabgabe

Wer die abgabenrechtlichen Anzeige- , Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, verletzt, ist mit Geldstrafen bis 21.000 Euro zu bestrafen.

Inkrafttreten des Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG

  1. Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich ab dem 1. Jänner 2025 ereignen.
  2. Für das Abgabenjahr 2025 sind die Pflichten nach § 6 (Erklärungs-, Anzeige- und Auskunftspflicht) erstmals bis spätestens Ende November 2025 zu erfüllen.

Gesetzliche Grundlage:

Am 24.4.2024 hat der Bundesrat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die den Ländern die Zuständigkeit für die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht oder Mindernutzung von Wohnungen überträgt. Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Artikel 11, 3.

Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz- WZWAG

Die Stadt Wien hat im Dez. 2023 das „Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG“ in Begutachtung geschickt.

PDF zum Download

Landesgesetzblatt Wiener Zweitwohnungsabgabegesetz – WZWAG

 

 

Grunderwerbssteuer bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien

Am 1. August 2008 wurde in Österreich das Ende der Erbschafts-bzw. Schenkungssteuer beschlossen. Doch unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken, wie sie bei Erbschaften oder Schenkungen häufig vorkommen, bleiben grunderwerbssteuerpflichtig und sind dem Finanzamt zu melden. Aufgrund dessen spricht man im Volksmund nach wie vor von einer Erbschaftssteuer.

Wie Sie schnell prüfen können, wie viel Grunderwerbssteuer (GrESt) Sie bei einer Erbschaft oder Schenkung abführen müssen, ob Sie die Steuer gleich zahlen müssen oder stunden können und unter welchen Bedingungen Sie sogar befreit sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Erbschaft und Schenkung von Immobilien – Der Grundstückswert bestimmt die Höhe der Grunderwerbsteuer

Bei Schenkungen (unentgeltlichen Erwerben) und bei Erbschaften (Erwerben von Todes wegen) ist immer der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Nur bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist bei bestimmten Erwerbsvorgängen der Einheitswert heranzuziehen.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer wird nach 2 Kriterien berechnet.

  • Der anzuwendende Steuersatz bei der GrESt
  • Die Bemessungsgrundlage der GrESt

Steuersatz der GrESt im Allgemeinen 3,5% der Bemessungsgrundlage

Die Grunderwerbssteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Dieser Steuersatz gilt insbesondere bei entgeltlichen Erwerbsvorgängen, wenn diese nicht im Familienverband stattfinden.

Die Grunderwerbssteuer bei Erbschaft und Schenkung 0,5 bis 3,5%

Bei unentgeltlichen Erwerben und bei Erwerben, die als unentgeltlich gelten, kommt ein Stufentarif (entspricht einer reduzierten Grunderwerbssteuer) zur Anwendung.

Als unentgeltliche Erwerbe gelten unter anderem ( §7 GrEStG 1987)

  • Erbfälle, Vermächtnisse und Schenkungen,
  • Erwerbe unter Lebenden im begünstigen Familienkreis (Ehegatte, eingetragener Partner, Der Lebensgefährte, sofern ein gemeinsamer Haushalt besteht oder bestanden hat, der Elternteil, Verschwägerte in gerader Linie (z.B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder), Geschwister, Nichten und Neffen Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Wahlkinder oder Schwiegerkinder des Übergebers)
  • Die Gegenleistung weniger als 30% des Grundstückswertes liegt

Die Steuer bei Erbschaften und Schenkungen von Grundstücken

Bei Schenkungen und Erbschaften (unentgeltlichen Erwerben) von Grundstücken beträgt die Steuer

des Grundstückswertes.

Beispiel Grunderwerbsteuer bei Schenkung in der Familie

Person A schenkt Ihrer Schwester eine 100 m²-Wohnung meinem Grundstückwert von € 700.000,00 in Wien.

  • Bei Schenkungen in der Familie kommt der gestaffelte Steuersatz zur Anwendung.
  • Berechnung:
    1. Ersten 250.000 mit 0,5% = 1.250
    2. Nächsten 150.000 mit 2,5% = 3.750
    3. Rest (300.000) mit 3,5% = 10.500

Grunderwerbssteuer gesamt i.H.v. € 15.500

(700.000€ – 400.000€) x 0,035 + 5.000€ = 15.500 €

(Die 5.000€ sind die Summe von 1.250€ und 3.750€, die bis 400.000 € anfallen.)

Beispiel Grunderwerbsteuer bei Erbschaft

Die Pflegekraft P, die sich die letzten Jahre hingebungsvoll sich um den betagten Wohlhabenden W gekümmert hat, erbt von diesem zum Dank eine Liegenschaft mit einem Grundstückwert von 1 Million Euro.

  • Bei Erbschaften kommt der gestaffelte Steuersatz zur Anwendung
  • Berechnung:
  1. Ersten 250.000 mit 0,5%         = 1.250
  2. Nächsten 150.000 mit 2,5%    = 3.750
  3. Rest (600.000) mit 3,5%         = 21.000

Grunderwerbssteuer gesamt € 26.000

(1.000.000€ – 400.000€) x 0,035 + 5.000€ = 26.000 €

Wenn Sie Ihre Immobilie optimal und zeitnah verschenken wollen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Berechnung des Grundstückswertes für die GrESt – Bemessungsgrundlage

Das Grunderwerbsteuergesetz anerkennt 3 Möglichkeiten zur Berechnung des Grundstückswertes

  1. PAUSCHALWERTMODELL. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte pauschale Wertermittlungsmöglichkeit gemäß Grundstückswertverordnung (seit 1.1.2016)
    Die Grundformel lautet:
    GRUNDSTÜCKSWERT = Grundwert + Gebäudewert
    GRUNDWERT = Grundfläche * 3-fachem Bodenwert/m² * Hochrechnungsfaktor
    Hilfreich ist, dass auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) dazu ein Grundstückwertrechner zur Verfügung gestellt wird.
    https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/
    GEBÄUDEWERT = (Nutzfläche bzw Bruttogrundrissfläche * Baukostenfaktor * Abschlag für Alter und Art des Gebäudes)
  2. Alternativ zum Pauschalwertmodell kann der Grundstückwert auch aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel ermittelt werden. z.B. Immobilienwerte der Statistik Austria
  3. Der Steuerpflichtige kann auch mittels eines Schätzgutachten durch einen Sachverständigen, den Grundstückswert nachweisen. Ein Gutachten, das von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellt wurde, hat die Vermutung der Richtigkeit für sich.

Was zählt zum Grundstück gemäß Grunderwerbssteuergesetz?

Das Grunderwerbssteuergesetz zählt zum Grundstück den Grund und Boden und das Gebäude. Als Grundstück gelten auch das Baurecht und Superädifikate (Gebäude auf fremden Grund und Boden).

Nicht zum Grundstück gehören bewegliche Sachen, die mit dem Gebäude nicht fest verbunden sind. Z.B. Maschinen und Betriebsanlagen

Wer berechnet die Grunderwerbssteuer?

Zur Berechnung der Grunderwerbssteuer sind nur Rechtsanwälte und Notare befugt (Parteienvertreter).

Zu welchem Zeitpunkt bin ich grunderwerbssteuerpflichtig?

Sobald der Kaufvertrag, Tauschvertrag bzw. andere Rechtsverträge, die einen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründen (z.B. Scheidungsvergleiche, Schenkungen) rechtsgültig zustande kommen, entsteht die Steuerschuld. Die Eintragung ins Grundbuch ist nicht relevant.

Bei Erwerben durch Erbanfall entsteht die Steuerschuld mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Einantwortung und bei Erwerben durch Vermächtnis mit Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts (§8 (4) GrEStG 1987)

Eine Eintragung ins Grundbuch ist meist erst möglich, wenn die Steuer ans Finanzamt abgeführt wurde (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Grunderwerbssteuer später zahlen – GREST Stundung

Die Grunderwerbssteuer kann bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen (z.B. im Familienverband oder von Todes wegen) auf bis zu für gleiche Jahresbeträge aufgeteilt werden. Ist wird jedoch die Grunderwerbssteuer für die Verteilung auf mehrere Jahre erhöht. Für 2 Jahre 4 Prozent, für drei Jahre 6 Prozent, usw. Die Verteilung ist nur möglich, wenn der Parteienvertreter eine Abgabenerklärung beim Finanzamt einreicht.

Unser Angebot – Beratung, Verkauf, Renovierung und/oder Vermietung

Auch wenn man eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, bedeutet dies oft eine finanzielle Belastung verbunden mit zahlreichen Aufgaben und Herausforderungen. Baumeister und Immobilientreuhänder DI Bruno Brehm berät Sie gerne im Bezug auf Verkauf, Vermietung und/oder Sanierung bzw. Renovierung der Immobilie. Wenn Sie einen seriösen und professionellen Immobilien- und Renovierungsexperten an Ihrer Seite haben wollen, der Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten berät und diese auf Wunsch kompetent, zügig und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit umsetzt, freuen wir uns über Ihre Anfrage

Wenn Sie Ihre Immobilie optimal und zeitnah verschenken wollen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Grunderwerbsteuerbefreiungen – Ausnahmen von der GrESt

Die wichtigsten Ausnahmen der Besteuerung sind:

  • Der Grundstückswert liegt unter € 1.100,- liegt (Bagatellgrenze).
  • Erwerb unter Ehegatten oder eingetragenen Partner:

Wenn ein Ehegatte den Wohnraum an den Ehepartner oder eingetragenen Partner übertragt, dann unterliegt dies nicht der Grunderwerbsteuer, wenn die Wohnnutzfläche unter 150 m² liegt. Der darüber hinausliegende Anteil unterliegt der Versteuerung. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, finden Sie unter §3 7) der GrESt 1987

Grundstückswertverordnung

 

Auf dieser Seite wird Ihnen ein Überblick über die Maklerprovision in Österreich gegeben. Es werden Fragen zum Thema Maklerprovision, wie zum Beispiel, wer zahlt die Maklergebühr oder wie hoch die Maklerprovision in Österreich ist, beantwortet. Es werden auch Fragen zum Maklervertrag, wie zum Beispiel, den Unterschied zwischen dem schlichten und dem Alleinvermittlungsauftrag und deren Unterschiede erläutert.

Wer zahlt die Maklerprovision in Österreich?

Grundsätzlich bezahlt in Österreich der Auftraggeber die Maklergebühr, wenn das vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Es wird unterschieden zwischen Kauf bzw. Verkauf und Vermietung von Immobilien. Beim Verkauf kann mit dem Verkäufer und dem Käufer eine Maklerprovision vertraglich vereinbart werden. Bei der Vermietung von Wohnungen geht der Gesetzgeber seit 1.7.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler nur mit dem Erstauftraggeber (in der Regel der Vermieter) eine Provision bei Wohnungsmietverträge vereinbaren kann.

Also in der Regel wird der Immobilienkäufer dem Immobilienmakler eine Maklergebühr zahlen müssen, wenn dieser eine Immobilie provisionspflichtig anbietet und der Käufer mit dem Immobilienmakler Kontakt aufnimmt und in weiterer Folge die Immobilie erwirbt. Dem Wohnungsmieter hingegen darf der Immobilienmakler keine Provision in Rechnung stellen, wenn er vom Vermieter bereits den Vermittlungsauftrag für die Wohnung erhalten hat. Das heißt in der Praxis, sobald der Wohnungssuchende eine Immobilie auf einer Plattform entdeckt und direkt dort anfragt, wird er bei der Anmietung der Wohnung keine Provision zu zahlen haben. Nur wenn ein Wohnungssuchender zuerst einen Makler explizit mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt (Suchauftrag), kann der Immobilienmakler dem Wohnungssuchenden eine Maklerprovision bei erfolgreicher Vermittlung in Rechnung stellen.

 

Fragen Sie nach unserem Immobilienmakler Angebot für den Verkauf Ihrer Immobilie. Wir machen ihnen gerne ein Erfolg versprechendes Angebot.

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Österreich?

Hier wird unterschieden zwischen Käufer und Verkäufer und Mieter und Vermieter.

Maklerprovision beim Immobilienkauf:  In Österreich ist es beim Kauf von Immobilien üblich, dass der Immobilienmakler die Immobilie dem Kaufinteressenten provisionspflichtig mit 3,6 Prozent (3 % plus 20% Umsatzsteuer) Maklergebühr vom Kaufpreis anbietet.

Maklerprovision berechnen: Also wenn die Immobilie dem Käufer durch die erfolgreiche Tätigkeit des Maklers zum Beispiel um 300.000 Euro verkauft wird, stellt der Makler dem Käufer eine Rechnung von 10.800 Euro (9.000 Euro netto + 20% Umsatzsteuer (=1.800 Euro)).

Maklerprovision beim Immobilienverkauf: Auch hier ist es üblich, dass der Immobilienmakler mit dem Verkäufer eine Maklerprovision („Abgeberprovision) für die erfolgreiche Vermittlung vereinbart. Schließlich soll der Makler die Interessen des Verkäufers stark gegenüber dem Käufer vertreten und für den Verkäufer (Abgeber) einen guten Verkaufspreis herausholen. Die Höhe der vom Verkäufer zu bezahlenden Provision ist Vereinbarungssache. Es müssen jedenfalls nicht automatisch die 3% vom Kaufpreis sein, die große Makleragenturen gerne verrechnen.

Angebot für Immobilienverkauf von Brehm Immobilien: Wir vereinbaren mit den Verkäufern meistens eine Maklergebühr von 1-2% vom Kaufpreis. Die Provisionshöhe bei Brehm Immobilien ist von vielen Faktoren abhängig. Wie gefragt ist die Immobilie, wie teuer ist die Immobilie? Lässt sich die Immobilie durch von Brehm Immobilien vorgeschlagene Maßnahmen schneller verkaufen und erzielt der Verkäufer durch diese Maßnahmen einen höheren Verkaufspreis? Da sind 1-2% Maklerprovision bei einem höheren Verkaufspreis von 5-10 % sehr gut investiert.

Maklerprovision bei der Immobilienvermietung: Bei der Wohnungsvermietung darf dem Mieter im Regelfall keine Provision verrechnet werden. Daher bezahlt der Vermieter die Maklkergebühr des Immobilienmaklers bei erfolgreicher Vermittlung. Hier werden am Markt unterschiedliche Leistungspakete angeboten. Die maximal zulässige Höchstprovision beträgt 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich 20% Umsatzsteuer.

Angebot für die Immobilienvermietung in Wien von Brehm Immobilien: Wir legen ein starkes Augenmerk auf die Auswahl von guten und bonitätsstarken Mietern bei gleichzeitiger überschaubarer Vermarktungszeit (Leerstandskosten!). Wir bieten auch zahlreiche Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel, zeitnah und preiswert Mängel in der Wohnung (Malerei etc.) zu beheben.

Fragen Sie nach unserem Immobilienmakler Angebot für die Vermietung Ihrer Immobilie in Wien. Wir machen ihnen gerne ein Erfolg versprechendes Angebot.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Als Immobilienkäufer ist man meistens schlecht beraten, die Maklergebühr mit dem Immobilienmakler zu verhandeln. Schließlich soll der Makler Ihr Kaufanbot beim Immobilienverkäufer durchbringen und den Verkäufer dazu animieren, Ihr Kaufangebot anzunehmen. Meine Empfehlung für Kaufinteressenten ist daher, die Maklerprovision im Regelfall als fixen Bestandteil des Kaufpreises anzusehen und dementsprechend zu kalkulieren. Zu groß ist die Gefahr, dass sie ihre Chance auf einen erfolgreichen Kaufabschluss massiv verschlechtern und ein anderer Käufer, der die Provision nicht verhandelt, bessere Chancen beim Kauf hat.

Als Immobilienverkäufer haben sie grundsätzlich bessere Karten, um die Maklerprovision zu verhandeln. Hier empfiehlt es sich anzusehen, welche Leistung sie für die „Abgeberprovision“ (=Verkäuferprovision) geboten bekommen. Werden sie und ihre Immobilie aktiv betreut, bekommen sie regelmäßig Rückmeldung? Wird Ihre Immobilie zeitnah zu einem guten Preis verkauft? Macht der Immobilienmakler Ihnen nachvollziehbare Vorschläge, wie Sie den Verkauf Ihrer Immobilie beschleunigen und gleichzeitig einen höheren Verkaufspreis erzielen? Da diese Punkte im Vorfeld ohne persönliche Empfehlung schwer einzuschätzen sind, empfehlen wir ihnen, sich die Bewertungen (Rezensionen) der Firma anzusehen.

Welche Maklerverträge gibt es in Österreich?

Es wird unterschieden, mit wem der Immobilienmakler den Maklervertrag abschließen kann. Sowohl Abgeber (Immobilienverkäufer, Immobilienvermieter) als auch Interessenten (Immobilienkäufer, Immobilienmieter) können einen Maklervertrag abschließen.

Der Maklervertrag mit dem Interessenten wird bei der Suche nach Immobilien (Kauf oder Miete) abgeschlossen. Der Makler unterstützt den Interessenten bei der Suche nach einer Immobilie. Bei der Suche werden oft mehrere Makler beauftragt. Aufgrund der beschränkten Kapazität bieten wir diesen Service nicht an.

Beim Maklervertrag mit dem Abgeber (Verkäufer, Vermieter) wird zwischen dem Vermittlungsauftrag (schlichter Vermittlungsauftrag) und dem Alleinvermittlungsauftrag gemäß §14 Maklergesetz unterschieden.

Was ist ein schlichter Maklervertrag?

Hierbei verpflichtet sich der Immobilienmakler gegenüber dem Abgeber nicht, Käufer oder Mieter zu vermitteln.  Der Auftraggeber kann zusätzlich auch andere Makler beauftragen. Aufgrund der beschränkten Kapazität bieten wir diesen Service nicht an.

Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?

Beim Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet sich der Makler nach Kräften, um die Vermittlung zu bemühen. (§14 Maklergesetz). Der Abgeber verpflichtet sich, während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages keine anderen Immobilienmakler zu beauftragen. Brehm Immobilien arbeitet ausschließlich auf Basis eines Alleinvermittlungsauftrages.

Alleinvermittlungsauftrag oder schlichter Maklervertrag?

Das hängt davon ab, welchen Makler Sie beauftragen. Brehm Immobilien wird nur auf Basis von Alleinvermittlungsaufträgen tätig. Unser Anspruch ist, den erteilten Auftrag bestmöglich zu erfüllen. Das heißt, die Immobilien zeitnah zum höchstmöglich erzielbaren Kaufpreis zu verkaufen oder zeitnah einen bonitätsstarken Mieter zu finden. Gleichzeitig ist unser Ziel, Auftraggeber und Kunden bestmöglich zufriedenzustellen. Wir haben nicht die Kapazität, Auftraggeber und Immobilien zeitaufwändig nach unseren hohen Ansprüchen qualitätvoll zu betreuen, wenn eine erfolgreiche Vermittlung schlussendlich beim schlichten Maklervertrag ein Glücksgeschäft ist. Beim Tätigwerden auf Basis von schlichten Maklerverträgen würde bei uns die Qualität der Vermittlung leiden, und das wollen wir nicht.

Doch Vorsicht. Nicht jedes Immobilienbüro sieht das so wie Brehm Immobilien. Wir haben einige Kunden von anderen Immobilienmaklern übernommen, die nach Ablauf des Alleinvermittlungsauftrages verzweifelt einen neuen Makler gesucht haben. Wenn Sie 6 Monate lang keine Rückmeldung bekommen, wenn Sie aktiv nachfragen und erst nach einer Woche einen unbefriedigenden, nichtssagenden Rückruf erhalten und wenn Ihre Vorstellungen/Ideen beim Verkauf ignoriert werden, dann hätten Sie besser keinen Alleinvermittlungsauftrag an dieses Immobilienbüro gegeben.

Wie lange bin ich an den Maklervertrag gebunden?

Der Alleinvermittlungsauftrag wird befristet abgeschlossen. Für die Vermittlung von Bestandsverträgen (z.B. Mietwohnungen) sind 3 Monate üblich. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen sind 6 Monate üblich. Je nach Immobilie und Angebotspreis können auch kürzere Fristen vereinbart werden. Wenn besondere Umstände vorliegen, die die Vermittlung wesentlich erschweren oder verzögern, darf ausnahmsweise auch eine entsprechend längere Frist vereinbart werden.

Wann ist die Maklerprovision zu bezahlen?

Gemäß § 7 Maklergesetz entsteht der Anspruch auf Provision mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Das heißt, wenn der Käufer ein verbindliches Kaufanbot stellt, das der Verkäufer annimmt, tritt die Rechtswirksamkeit des Geschäfts ein und der Makler kann die Rechnung stellen. Bei Brehm Immobilien kann auch vereinbart werden, dass die Rechnung erst dann fällig ist, wenn der Käufer über den Kaufpreis verfügen kann.

Rücktrittsrecht Maklervertrag

Der Verbraucher hat gewisse Rechte, vom Maklervertrag zurückzutreten, wenn der Makler ihn nicht richtig aufgeklärt hat. Hier empfiehlt es sich im „Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz“ –„FAGG“ nachzulesen. Weiter stehen dem Konsumenten gemäß Konsumentenschutzgesetz gewisse Rücktrittsrechte zu. (§30 KSchg und nach §3 KschG)

Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

 

Kaufangebot Immobilie Wien, Kaufanbot Rücktrittsrecht Muster

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist man gut beraten, größte Vorsicht walten zu lassen. Ein Kaufvertrag kommt in Österreich bereits mit der erklärten Willenseinigung von Käufer und Verkäufer über die Kaufsache (Immobilie) und Kaufpreis zustande.  Ein Immobilienkaufvertrag kann also nicht nur schriftlich, sondern grundsätzlich auch mündlich zustande kommen, auch wenn Käufer und Verkäufer vereinbaren, nachträglich einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen zu lassen

Wenn ein Immobilieneigentümer seine Immobilie zum Verkauf anbietet und ein Kaufinteressent Interesse am Kauf hat, ist der Verkäufer gut beraten, sich ein verbindliches Kaufanbot für seine Immobilie vorlegen zu lassen. Damit ein Kaufanbot verbindlich ist und es sich nicht bloß eine unverbindliche Kaufabsichtserklärung handelt, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein.

Ist ein Kaufanbot verbindlich?

Ja, ein richtig aufgesetztes Kaufanbot ist verbindlich. Wird eine verbindliches Kaufanbot von Käufer und Verkäufer unterfertigt, entsteht eine Punktation nach § 885 Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wenn Sie Ihre Immobilie mittels eines professionellen Immobilienmaklers sicher, zeitnah und zu einem guten Preis verkaufen wollen, freut sich Baumeister und Immobilienmakler Brehm über Ihre Anfrage. Wir bieten bei Bedarf an, Ihre Immobilie kurzfristig und preiswert in präsentierfähigen Zustand zu bringen. Mit unseren Leistungen werden mehr Kaufinteressenten angesprochen. Damit verkürzt sich die Verkaufszeit und gleichzeitig erhöht sich der erzielbare Kaufpreis. Fragen Sie nach unseren Referenzen, bis jetzt waren noch alle Verkäufer mit unseren Leistungen höchst zufrieden, wie Sie an den guten Bewertungen erkennen können.

Inhalt eines Kaufanbots

Das Kaufanbot ist im Wesentlichen eine Erklärung des Kaufinteressenten und nicht des Verkäufers. Der Käufer gibt durch das Angebot verbindlich bekannt, die betreffende Immobilie erwerben zu wollen. Dabei werden sämtliche wesentlichen Bedingungen im Angebot festgelegt. Ein Kaufanbot muss so hinreichend bestimmt sein, dass durch die Annahme des Kaufanbots durch den Verkäufer in weiterer Folge der Kaufvertrag ohne weitere Erklärungen abgeschlossen werden kann.

Folgende Punkte sollten im Kaufanbot enthalten sein:

  • Die Vertragsparteien sind näher zu bezeichnen (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  • Der Kaufgegenstand ist genau zu bezeichnen. Die Grundstücksadresse, die Einlagezahl, die Katastralgemeinde, gegebenenfalls die Miteigentumsanteile/Wohnungseigentum, Grundstücksnummer
  • Im Falle einer belasteten Liegenschaft sind entsprechende Hinweise auf die Lasten und eine diesbezügliche Vereinbarung dazu erforderlich.
  • Der Kaufpreis muss bestimmt sein. Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Zahlungsmodalitäten gehören geregelt.
  • Die Gewährleistung und Haftung sind zu regeln. Die Gewährleistung umfasst sowohl Sachmängel als auch Rechtsmängel.
  • Die Bindungsfrist (Wie lange bindet sich der Käufer an das Kaufanbot) ist anzugeben.
  • Der Vertragserrichter sollte festgelegt sein.
  • Es ist festzulegen, wer die Nebengebühren (Kosten der Vertragserrichtung, Intabulation, Grunderwerbssteuer usw.) zu tragen hat.
  • Der Übergabezeitpunkt und Übergabeort sind zu regeln.

Kaufangebot Immobilie Wien, Kaufanbot Rücktrittsrecht Muster

Rücktritt vom Kaufanbot

Grundsätzlich ist der Rücktritt vom verbindlichen Kaufanbot, wenn keine vertraglichen Rücktrittsrechte im Kaufanbot vereinbart wurden, ohne Zustimmung des Verkäufers nicht möglich.

Gemäß §862 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch kann der Antrag vor Ablauf der Annahmefrist nicht zurückgenommen werden. Daher sollte die Bindungsfrist eines Kaufanbot, in dem der Kaufinteressent sich verbindlich dazu bereit erklärt, die Immobilie gemäß den im Kaufanbot angeführten Bedingungen zu erwerben, nicht zu lange gewählt werden. Innerhalb der Bindungsfrist kann der Käufer nicht zurücktreten, auch dann nicht, wenn der Verkäufer sein Kaufanbot auch noch nicht angenommen hat.

 DAHER ACHTUNG: Innerhalb der Bindungsfrist ist der Kaufinteressent an diese Immobilie gebunden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, in der ein Käufer vom Kaufanbot auch ohne vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte ohne Konsequenzen zurücktreten kann.

Rücktritt nach §30a Konsumentenschutzgesetz: Gibt ein Verbraucher am selben Tag der Erstbesichtigung einer Wohnung oder Einfamilienhauses ein Kaufanbot (eine Vertragserklärung) ab, so kann er binnen einer Woche vom Kaufanbot zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dingenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder nahen Angehörigen dienen soll.

Rücktrittsfrist Kaufanbot nach §30 KSchG

Grundsätzlich kann der Käufer, wenn die Bedingungen des §30a Konsumentenschutzgesetz gegeben sind, binnen einer Woche vom Kaufanbot zurücktreten. Wenn der Käufer keine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Erklärung über das Rücktrittsrecht erhalten hat, erlischt das Rücktrittsrecht spätestens ein Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.

Kaufanbot vorbehaltlich Finanzierung

Wie geht man am besten vor, wenn man ein Kaufanbot vorbehaltlich Finanzierung vorgelegt bekommt? Eine Finanzierungsabklärung kann – wenn sie nicht professionell gesteuert wird – lang dauern. Der Verkäufer kann sich nur auf die Angaben des Käufers verlassen und eine Beurteilung der Erfolgsaussichten der Finanzierungserlangung fällt schwer. Wir wissen, wie Verkäufer am besten mit Kaufanboten vorbehaltlich Finanzierung umgehen sollten. Brehm Immobilien arbeitet seit Jahren mit einem Finanzierungsexperten zusammen, der kreditwürdigen Kaufinteressenten sehr rasch eine verbindliche Finanzierungszusage durch mehrere Banken liefert. Durch die verbindliche Finanzierungszusage kann das Kaufanbot verbindlich ausgestellt werden und der Verkäufer kann guten Gewissens, das Kaufanbot gegenzeichnen.

Ein verbindliches Kaufanbot das hält

Baumeister und Immobilientreuhänder Brehm achtet bei der Vermittlung von Immobilien darauf, dass dem Käufer vor Stellung eines verbindlichen Kaufanbots sämtliche wesentliche Informationen über die Immobilie offengelegt wurden. Durch unsere transparente Vorgangsweise werden mögliche Rücktrittsgründe, sowie Gewährleistungen und Haftungen des Käufers auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich ausgeschlossen. Wir setzen das Kaufanbot richtig auf und passen auf, dass das Kaufanbot verbindlich abgegeben wird. Weiter geben wir Acht darauf, dass vom Käufer keine Rücktrittsrechte in das Kaufanbot aufnimmt. Ein Rücktritt vom unserem Kaufanbot ist ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht mehr möglich.

Wenn Sie Ihre Immobilie sicher und zeitnah verkaufen wollen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Wir hatten in den letzten 10 Jahren keinen einzigen Rücktritt vom Kaufanbot und wir haben 98% der uns zum Verkauf anvertrauten Immobilien verkauft.

Tipps für Käufer:

  • Sorgfältige Überprüfung vor Unterzeichnung des Kaufangebots: Der Käufer sollte die Liegenschaft vor der Unterzeichnung des Kaufanbots sorgfältig prüfen. Je nach Immobilienart (Wohnung, Haus, Grundstück) gilt es auf unterschiedliche Aspekte achtzugeben.
  • Wenn Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, ist es von Vorteil, wenn Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungsberater den möglichen Finanzierungsrahmen abklären. Wenn Sie mit der Finanzierungsabklärung erst beginnen, wenn Sie die passende Immobile gefunden haben, kann es sein, dass Sie das Nachsehen haben, wenn andere Kaufinteressenten schneller waren.
  • Klare Formulierungen im Kaufanbot: Alle Punkte im Kaufanbot sollten klar und präzise formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies gilt vor allem für wichtige Aspekte wie den Übergabetermin, etwaige Mängel, Lastenfreiheit und die Kostentragung.
  • Vermeidung von Druck: Es ist wichtig, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um das sich das Angebot genau anzuschauen und sich seiner Entscheidung bewusst sein, bevor man unterschreibt.
  • Genaue Befristung: Das Kaufanbot sollte eine klare Befristung für die Annahme enthalten, um die Gültigkeit des Angebots zu regeln und unnötige Komplikationen vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Unterschied zwischen einem Kaufanbot und einem Kaufvertrag

Formal betrachtet handelt es sich bei einem beidseitig unterzeichneten Kaufanbot um eine Punktation nach § 885 Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch. In Österreich wird der eigentliche Immobilienerwerb erst durch die Eintragung ins Grundbuch wirksam. Das Kaufanbot repräsentiert jedoch die verbindliche Absicht des Käufers, die Immobilie zu erwerben. Der tatsächliche Kaufvertrag wird nach der Annahme des Angebots durch den Verkäufer von einem Notar oder Rechtsanwalt vorbereitet und abgeschlossen.

Welche Kosten entstehen beim Rücktritt vom Immobilienkaufanbot?

Wenn die Immobilie dem Käufer durch einen Immobilienmakler vermittelt wurde und der Käufer nach Annahme des Kaufanbots vom Immobilienkauf zurücktritt, wird der zurücktretende Käufer die Provision der des Immobilienmaklers zu begleichen haben. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Annahme des Kaufanbots durch den Verkäufer.

Zusätzlich drohen dem vom Kaufanbot zurücktretenden Schadenersatzansprüche des Verkäufers.

Die genauen Kosten hängen von den im Kaufanbot festgelegten Bedingungen ab und können beispielsweise durch bereits getätigte Aufwendungen des Verkäufers entstehen.

Verbindlichkeit einer Kaufabsichtserklärung

Eine Kaufabsichtserklärung wird als weniger verbindlich betrachtet als ein verbindliches Kaufanbot. Die Verbindlichkeit hängt von den im Dokument festgelegten Bedingungen ab.

Quellenverzeichnis

https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a

Aufbau Grundbuchsauszuges Muster Wien

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist ein aktueller Grundbuchauszug unumgänglich. Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch. Im Grundbuch erhält man zuverlässig Auskunft für die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks. Grund genug, auf das Thema Grundbuchauszug und Grundbuch näher einzugehen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem sich alle relevanten Daten befinden, die Liegenschaften betreffen. Hier können sich beispielsweise potenzielle Lasten finden, die ihr Bauvorhaben behindern könnten. Das Grundbuch erfasst alle bebauten und unbebauten Grundstücke. Es wird von dem jeweiligen Bezirksgericht geführt, in dem sich die Liegenschaft befindet.

Das Grundbuch wirkt gegenüber jedermann und ist öffentlich für jeden einsehbar. Im Grundbuch sieht man allen voran die dinglichen Rechte, das sind Sachenrechte, die gegenüber jedem wirken. Niemand kann sich darauf ausreden, dass er das Recht nicht kannte, weil das Grundbuch öffentlich einsehbar ist.

Grundbuchauszug online

Seit 1992 sind alle Eintragungen österreichweit digital vorhanden und auch über das Internet abrufbar. Einen Grundbuchauszug kann jeder in Österreich anfordern und erhalten. Dies ist kostenpflichtig (Grundkosten 3,67 Euro (Stand 2023), zusätzlich fallen noch Kosten der jeweiligen Anbieter an). Neben dem online Grundbuchauszug können Sie noch Grundbuchsauszüge bei Gericht oder einem Notar bestellen. Falls Sie neben dem Grundbuchauszug noch eine Erläuterung und Beratung in Anspruch nehmen wollen, verweise ich auf unser Beratungsangebot Details unter https://www.brehm-immobilien.at/immobilienberatung-immobilienconsulting-wien/

Grundbucheinsicht

Neben dem online Grundbuchauszug können Sie noch Grundbuchsauszüge bei Gericht oder einem Notar bestellen.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zeitnah, sicher, sorgenfrei und zu einem guten Preis zu verkaufen!

 

Aufbau des Grundbuchauszug

Grundbuchsauszüge sind in vier Bereiche gegliedert (Aufschrift, A, B und C Blatt).

Die Aufschrift verrät den Namen der zuständigen Katastralgemeinde (KG-Nummer) der betroffenen Liegenschaft und die Einlagezahl (EZ).

 

Das A Blatt enthält alle für die Liegenschaft wichtige Daten, vor allem die Größe, Adresse, Benutzbarkeit u Benutzungsart und Rechte, die am Grundstück haften.

Das B Blatt regelt das Eigentumsverhältnis der Liegenschaft. Hier stehen alle Eigentümer der Immobilie sowie ihre Adressen und die prozentuellen Anteile an der Immobilie.

Das C Blatt, auch Lastenblatt genannt, zeigt die Belastungen der Liegenschaft, zum Beispiel vorgetragene Pfandrechte oder Vorverkaufsrechte. Gibt es keine Lasten, so ist das C Blatt leer.

Alle Urkunden, die eine Grundlage für die Grundbucheintragung waren, befinden sich in einer separaten Urkundensammlung und sind nicht im Grundbuchauszug selbst aufgeführt.

Das obige Bild zeigt einen beispielhaften Grundbuchauszug und illustriert, wo sich die Aufschrift, das A Blatt, das B Blatt und das C Blatt befinden.

Die wesentlichsten/wichtigsten dinglichen Rechte, die im Grundbuch ersichtlich sind:

Das Eigentumsrecht: Dieses sollte jeder Makler und Bauträger prüfen, um zu sehen, ob der Abgeber der Liegenschaft als Eigentümer im Grundbuch steht und somit die Liegenschaft rechtskräftig verkaufen kann.

Das Pfandrecht: Dieses beschreibt eine Belastung der Liegenschaft mit einer Hypothek. Hier muss geklärt werden, ob die Hypothek gelöscht werden kann.

Das Baurecht: Ist das Recht auf einer fremden Liegenschaft ein Gebäude errichten zu dürfen, mit der Besonderheit, dass das Gebäude im Eigentum eines anderen als dem Grundeigentümer steht. Es gibt eine eigene Baurechtseinlage im Grundbuch, da kann man schauen, wem das Baurecht gehört.

Dienstbarkeiten (Servitute): Das können Berechtigungen und Belastungen sein. Beispielsweise das Recht, dass man über ein Grundstück gehen darf etc.

Bestandrecht: Ein Bestandsvertrag (Miet- oder Pachtvertrag) kann als Belastung der Liegenschaft, auf der das Recht ausgeübt wird, im Grundbuch einverleibt werden. Das Bestandrecht ist ein Schutz für den Mieter.

  • Was ist eine „Plombe“ im Grundbuch?

Einen unerledigten Antrag im Grundbuch nennt man „Plombe“. Dieses Wort befindet sich gegebenenfalls rechts oben auf dem Auszug.

Für Makler oder Bauträger bedeutet das Sehen eines Auszugs mit dieser Kennzeichnung folgendes: Achtung geboten! Hier erst weiterarbeiten, wenn die Kennzeichnung „Plombe“ erloschen ist.

  • Kann man auch Eigentümer sein und nicht im Grundbuch stehen?

Hier gilt die Grundregel Eigentümer einer Immobilie ist nur wer im Grundbuch steht. Es können dabei auch mehrere Personen gleichzeitig Eigentümer einer Immobilie sein. Ist dies der Fall dann stehen die prozentualen Anteile der jeweiligen Eigentümer im Grundbuch.

 

Quellen: https://www.immostream.at/index.php/s/afMxL7CRMfK4J33 [13.06.2023].

https://www.ovi.at/recht/wohnungseigentum/das-grundbuch [16.06.2023].

https://www.infina.at/ratgeber/grundbuch/#c12364 [16.06.2023].

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600500.html [16.06.2023].

https://www.jusline.at/abfrageservices/grundbuch-praxiswissen