Mietanbot und Mietanbot Rücktritt - Mietanbot Vorlage Wien

Der Wiener Mietwohnungsmarkt 2025 ist angespannt und wird es aufgrund der geringen Neubautätigkeit auch noch längere Zeit bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist sehr hoch und das Angebot ist sehr klein. Mieter und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.

Wenn das Mietanbot richtig angewendet wird, ist es ein sehr hilfreiches Werkzeug bei der Vermietung von Immobilien.

Im Folgenden Artikel werden folgende Punkte abgehandelt:

  • Was ist ein Mietanbot?
  • Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
  • Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
  • Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
  • Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Was ist ein Mietanbot?

Ein Mietanbot (oder Mietangebot) ist rechtlich nach §862 ein Versprechen (Antrag) auf Abschluss eines Mietvertrages und kann innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. Vor Ablauf der Antragsfrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Das Mietanbot enthält den Überblick über die zu mietende Wohnung und in der Regel alle wesentlichen Bedingungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Eine genaue Vorgabe über das Design und den Umfang gibt es nicht. Im Mietanbot sollten die wichtigsten Merkmale für die Anmietung angeführt sein, wie:

  • Adresse des Objektes
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kündigungsverzicht
  • Nettomiete und Indexierung der Nettomiete
  • Betriebskosten
  • Allfällige Heiz- und Warmwasserkosten (bei Zentralheizung)
  • Monatliche Gesamtbelastung
  • Kautionshöhe

Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots

Ein Mietanbot wird zuerst vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben und an den Makler oder direkt an den Vermieter gesendet. Mit dieser Angebotslegung erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu mieten.
Das Angebot ist also einseitig verbindlich.

Im nächsten Schritt prüft der Vermieter die übermittelten Bonitätsunterlagen. Manchmal kann der Vermieter sich auch aus mehreren Kandidaten den passendsten auszuwählen. Wenn in weiterer Folge die Vermieterseite das Mietanbot gegenzeichnet, kommt ein Vertrag zustande. (ABGB §§861 Abschließung des Vertrages.).

Nun ist das Angebot auch für den Vermieter bindet und es ist der Weg zur Mietvertragsunterzeichnung geebnet.

Was passiert, wenn ich mehrere Mietanbote abgegeben habe und diese angenommen werden?

In der Praxis ist es oftmals der Fall, dass Wohnungssuchende sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen bewerben, um bei einer Ablehnung noch eine Alternativwohnung parat zu haben. Wenn man jedoch den Zuschlag für mehrere Wohnungen erhält, kann das zu Problemen führen, da man vertraglich bereits gebunden ist.

Fristen und Rücktritt vom Mietanbot:

Ein Mietanbot ist, solange kein Zeitpunkt auf dem Mietanbot festgelegt wurde, für eine angemessene Zeit gültig (das sind ca. 14 Tage).

Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz

Als Konsument haben Sie nur eine rechtlich gesicherte konsequenzenlose Möglichkeit vom Mietanbot zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit ist im §30a Konsumentenschutzgesetz geregelt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie kostenlos vom Mietanbot zurücktreten können:

  • Bei Miete von Wohnungen und Einfamilienhäusern,
  • die Immobilie wird zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet und
  • Sie (als Konsument) haben das Mietanbot am Tag der erstmaligen Besichtigung der Immobilie abgegeben.

Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Rücktritt zu Konsequenzen führen.

Kann beim Rücktritt vom Mietanbot auf Schadenersatz geklagt werden?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Ja, ein Rücktritt von einem Mietanbot kann unter bestimmten Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dies hängt von der rechtlichen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:

  1. Vertragliche Bindung (unterfertigtes Mietanbot)
  2. Rechtswidrigkeit (Austritt aus dem Vertrag)
  3. Entstandener Schaden
  4. Kausalität (wäre der Schaden auch ohne Ihr Handeln entstanden?)

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, können Sie Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Immobilienmakler und dem Vermieter werden.

Höhe der Ansprüche

Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist immer im individuellen Fall zu eruieren. Beispielhaft angeführt:

Konkreter Schaden: Etwa Kosten für Makler, Anzeigen oder die Mietausfälle.

Ersatz entgangener Gewinne: Der Vermieter kann den Betrag einfordern, den er durch die Nichtvermietung verliert.

Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten

  • Verlangen Sie vor Abgabe des Mietanbots den Mietvertragsentwurf oder schreiben Sie auf das Anbot: „unter Vorbehalt meines Einverständnisses mit allen Vertragspunkten des schriftlichen Mietvertrags unterzeichnet“.
  • Verschriftlichen Sie besprochene Zusagen auf dem Mietanbot. (z.B. Wohnung wird noch ausgemalt, etc.)
  • Befristen Sie zeitlich Ihr Mietanbot für eine angemessene Zeit. (z.B. 1 Woche)
  • Geben Sie kein zweites Mietanbot ab solange die Bindungsfrist von einem anderen Mietanbot noch besteht.
  • Sollten Sie von einem verbindlichen Mietanbot zurücktreten wollen, versuchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Makler oder dem Vermieter zu suchen, um eine beiderseitige zufriedenstellende Lösung außerhalb des Gerichts zu finden.

Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Die Vermietung einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als Vermieter freuen Sie sich, wenn Sie nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen endlich den „perfekten Mieter“ gefunden haben, der Ihnen ein verbindliches Mietanbot unterbreitet. Doch was passiert, wenn dieser Mieter kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags oder kurz vor dem Einzug plötzlich abspringt? Genau in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig professionelle Unterstützung bei der Mietersuche ist.

Der Frust des Vermieters: Mehr Aufwand, Ärger und potenzieller Leerstand

Die Absage eines Mieters nach Abgabe eines Mietanbots ist für Vermieter nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Häufig haben Sie als Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt viel Aufwand betrieben, um einen geeigneten Mieter zu finden:

  • Wohnungsbesichtigungen organisiert
  • Mietinteressenten geprüft
  • Die Vermarktung der Immobilie eingestellt, da ein vermeintlicher Abschluss bevorstand
  • Vorbereitungen für den Mietvertrag getroffen

Wenn ein Mietinteressent sich dann kurzfristig anders entscheidet, stehen Sie wieder am Anfang – mit zusätzlichen Kosten, Ärger und womöglich einer längeren Leerstandszeit Ihrer Immobilie.

Warum springen Mieter ab?

Viele Mieter unterschätzen die Verbindlichkeit eines Mietanbots oder handeln impulsiv. Oft ändern sie ihre Meinung aufgrund von:

  • Alternativen, die sie als attraktiver empfinden
  • Finanziellen Überlegungen, die sie erst später berücksichtigen
  • Fehlender Ernsthaftigkeit bei der Abgabe des Mietanbots

Das Problem liegt jedoch darin, dass dieser Rücktritt für den Mieter oft keine unmittelbaren Konsequenzen hat – für den Vermieter hingegen schon.

Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch Brehm Immobilien

Als erfahrenes Maklerunternehmen hat Brehm Immobilien eine klare Strategie entwickelt, um Vermieter vor genau diesen Problemen zu schützen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die Mietersuche so unkompliziert und sicher wie möglich zu machen.

Unsere Vermittlungsdienstleistung in der Vermietung zeichnet sich aus durch:

  1. Verbindlichkeit durch das Mietanbot
    Bei uns wird die Abgabe eines Mietanbots von Mietinteressenten nicht leichtfertig gehandhabt. Mietinteressenten werden von uns darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Mietanbot Konsequenzen hat. Dies sorgt dafür, dass sich potenzielle Mieter vorab genau überlegen, ob sie die Wohnung wirklich mieten möchten. Ein Mietanbot bei Brehm Immobilien ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern eine fundierte Entscheidung.
  2. Konsequenzen bei Rücktritt
    Um Vermieter zu schützen, sehen wir in unseren Mietanboten klare Regelungen vor: Sollte ein Mietinteressent nach Abgabe eines verbindlichen Mietanbots zurücktreten, entstehen für den Anbosteller Kosten. Dies dient einerseits dem Schutz des Vermieters und andererseits wird sichergestellt, dass Mietinteressenten mit Ernsthaftigkeit an die Sache herangehen. Rücktritte sind dadurch eine absolute Ausnahme.
  3. Minimierung von Leerstand
    Durch unsere professionelle Vorgehensweise minimieren wir das Risiko, dass Vermieter wieder von vorn anfangen müssen. Dies reduziert Leerstandszeiten erheblich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie schnell und zuverlässig vermietet wird.
  4. Entlastung und Sicherheit für Vermieter
    Wir übernehmen den gesamten Prozess der Mietersuche: von der professionellen Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung der Interessenten, der Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Sie die passenden Mieter finden.

Ihr Vorteil: Mit Brehm Immobilien auf der sicheren Seite

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie uns die Mietersuche für Sie übernehmen. Mit Brehm Immobilien an Ihrer Seite vermeiden Sie Rücktritte vom Mietanbot und sparen wertvolle Zeit und Nerven. Mit Brehm Immobilien haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Mietprozess reibungslos und professionell abläuft.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

MIETANBOT VORLAGE als PDF (zum Runterladen)

 

Link: https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a

Die Kunst der Mieterauswahl in Wien – Worauf Vermieter achten sollten

Die Mieterauswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Vermieter treffen muss. Immobilienmakler Brehm vermittelt seit über 15 Jahren Mietimmobilien und hat daher eine langjährige Erfahrung in der professionellen Mieterauswahl. Die Mieterauswahl ist wichtig, damit ein zuverlässiger Mieter, der die Miete regelmäßig zahlt, sorgsam mit der Immobilie umgeht und die Wohnung bzw. das Haus nach dem Ende der Mietzeit in einem ordentlichen Zustand zurückgibt. Um bei der Mieterauswahl keine Fehler zu machen, sollten bestimmte Kriterien beachtet werden.

Wichtige Unterlagen für die Mieterauswahl:

Damit Sie als Vermieter eine fundierte Entscheidung treffen können, sollten Mietinteressenten folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gehaltsnachweise – Lohnzettel der letzten 3 Monate, oder Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
  • Kopie eines Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Meldezettel, als Nachweis des aktuellen Wohnsitzes
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Selbstauskunft
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Bürgschaftserklärung

Mieterauswahl bei mehreren Interessenten

Wenn mehrere Personen Interesse an der Anmietung Ihrer Immobilie zeigen, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie beste Wahl zu treffen. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen erhöht die Wahrscheinlichkeit, langfristig einen zuverlässigen Mieter auszuwählen.

Kriterien für die Mieterauswahl – Checkliste Mietauswahl

  • Finanzielle Zuverlässigkeit – Bonität: Überprüfen Sie die letzten 3 Gehaltszettel bzw. den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres. Reicht das nachgewiesene Einkommen aus, um die Miete ohne Zahlungsschwierigkeiten zu bezahlen? Welche Zahlungsverpflichtungen hat der Mieter? Ist ein pfändbares Einkommen vorhanden?
  • Berufliche Stabilität: Ein stabiler beruflicher Hintergrund ist eine gute Voraussetzung für finanzielle Sicherheit.
  • Sicherheit bei Zahlungsausfällen: Berücksichtigen Sie die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Zahlungsausfällen. Mieter aus Drittstaaten können bei Zahlungsproblemen und einer Abreise schwerer rechtlich verfolgt werden.
  • Personenanzahl: Passt die Anzahl der Personen zur Wohnungsgröße?
  • Haustiere: Klären Sie ab, ob der Mieter Haustiere hält oder halten will und ob diese für Ihre Wohnung geeignet sind.
  • Mietdauer: Wie lange beabsichtigt der Interessent zu bleiben?
  • Umzugsfrequenz und Umzugsgründe: Wie oft ist der Mieter in der Vergangenheit umgezogen? Sind die Gründe für den Umzug nachvollziehbar und plausibel?
  • Zusätzliche Sicherheiten: Ist ein Bürge mit ausreichendem Einkommen vorhanden, falls der Mieter (z.B. Student) selbst keine ausreichenden Nachweise erbringen kann?
  • Offenheit und Kommunikation: Werden alle Fragen bereitwillig beantwortet, und liefert der Mietinteressent die angeforderten Unterlagen fristgerecht? Haben Sie den Eindruck, dass er ehrlich und transparent agiert?
  • Persönlicher Eindruck und Sympathie: Neben den objektiven Kriterien zählt auch der persönliche Eindruck. Wirkt der Interessent zuverlässig und sympathisch? Eine gute Kommunikationsbasis erleichtert das Zusammenwirken während der Mietzeit.

Die Expertise von Immobilienmakler Brehm

Immobilienmakler Brehm prüft jede Bewerbung sorgfältig, bevor er sie dem Vermieter vorgelegt. Mit über 15 Jahren Erfahrung erkennen wir frühzeitig potenzielle Risiken und wissen, worauf es bei der Mieterauswahl ankommt. Unser Ziel ist es, zuverlässige und vertrauenswürdige Mieter zu vermitteln.

Sie möchten Ihre Immobilie professionell mit einem Immobilienmakler vermieten? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir finden den passenden Mieter für Ihre Immobilie.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Vorbereitung für die Mieterauswahl: Wichtige Schritte für Vermieter

Um in die vorteilhafte Lage zu kommen, eine Mieterauswahl treffen zu können, sind gezielte Vorbereitungen notwendig. Diese Vorbereitungen erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie und ziehen passende Mietinteressenten an. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

I) Die Mietwohnung in einen ansprechenden Zustand bringen

Je ansprechender der Wohnungszustand ist, desto mehr potenzielle Mieter werden angesprochen.

  • Kleinere und größere Mängel gehören vor der Vermarktungsphase beseitigt.
  • Sauberkeit sicherstellen. Eine gründlich gereinigte und ausgemalte Wohnung wirkt professionell und einladend.
  • Attraktive Präsentation: Wohnungen mit deutlichen Gebrauchsspuren oder mangelnder Reinigung schrecken Interessenten ab und verringern die Nachfrage.

Hinweis: Brehm Immobilen bietet in Wien einen schnellen und kostengünstigen Service zur Aufbereitung von Mietwohnungen an.

II) Marktkonforme Mietkonditionen festlegen

Die Mietkonditionen müssen realistisch und wettbewerbsfähig sein, um ausreichend Nachfrage zu generieren und um lange Leerstandszeiten zu vermeiden. Dabei sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen: Es zählen nicht nur die m², sondern auch die Zimmeranzahl, die Freiflächen, die mögliche Mietdauer und viele weitere Faktoren.

III) Mieterprofil definieren

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Anforderungen Sie an einen Mieter stellen, und kommunizieren Sie das den Mietinteressenten klar. Welche Einkommen, Anforderungen haben Sie an den Mieter? Wie stehen Sie zu Haustieren? Teilen Sie Ihre Vorstellungen entweder in der Anzeige oder direkt Ihrem beauftragten Immobilienmakler mit.

IV) Professionelle Vermarktung

Die Mietwohnung sollte auf den nachgefragtesten Immobilienplattformen optimal präsentiert werden. Hochwertige Fotos und eine ansprechende Beschreibung sind entscheidend. Das definierte Mieterprofil sollte klar im Inserat ersichtlich sein.

V) Vorauswahl der Mietinteressenten

Prüfen Sie bereits vor einer Besichtigung, ob die Interessenten zu Ihrem Mieterprofil passen. Vermeiden Sie unnötige Besichtigungstermine mit unpassenden Interessenten.

VI) Zeitnahe Besichtigungstermine anbieten

Wohnungssuchende besichtigen laufend für sie infrage kommende Mietwohnungen. Wenn Sie zu lange mit der Besichtigungsmöglichkeit zuwarten, finden Mieter mit guter Bonität zwischenzeitlich andere passende Wohnungen. Deshalb ist das Ermöglichen von zeitlich flexiblen und zeitnahen Besichtigungsterminen wichtig.

Durch diese gezielten Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie aus einer Vielzahl von Bewerbern den idealen Mieter auswählen können. Brehm Immobilien unterstützt Sie dabei mit einem umfassenden Service – von der optimalen Vorbereitung Ihrer Immobilie bis zur erfolgreichen Mieterauswahl.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

Mieterselbstauskunft Wien, Ratgeber

Die Mieterselbstauskunft – eine Absicherung des Vermieters

Ist eine Mieterselbstauskunft zulässig?

Es ist zulässig, einen Mietinteressenten vor der Anmietung nach seinem Einkommen zu fragen. Der Mietinteressent muss aber dem Vermieter seine Einkünfte nicht offenlegen. Das hat allerdings den Nachteil für den Mietinteressenten, dass er von uns keine Wohnung vermittelt bekommt.

Die Mieterselbstauskunft - kostenloser Vorlage - Wien

Gehaltsnachweis und Mieterselbstauskunft als Hilfsmittel bei der Mieterauswahl

Die Zahlungsfähigkeit eines zukünftigen Mieters ist für den Vermieter von essenzieller Bedeutung. Als Immobilienmakler lassen wir uns bei Anmietungsinteresse, neben einem offiziellen Lichtbildausweis und dem Meldezettel auch den Gehaltsnachweis des Mietinteressenten vorlegen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zeitnah, sicher, sorgenfrei und zu einem guten Preis zu vermieten! Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen bonitätsstarken Mieter.

Eine Diskriminierung aufgrund der Einkommenssituation ist grundsätzlich zulässig. Wenn der Vermieter eine Verdienstuntergrenze angibt, können jene Interessenten unterschiedslos als potenzielle Mieter ausgeschlossen werden, die weniger verdienen.  Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit ist unzulässig.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung weiß Herr Brehm, welche Punkte bei den vom Mieter angeforderten Bonitäts-Unterlagen (Einkommensnachweis, Meldezettel, etc.) speziell hinterfragt werden sollten. Mit der Zeit entwickelt man ein gewisses Gespür für potenzielle Mietnomaden bzw. Mieter, die zukünftig Probleme machen können. Unsere Erfahrung ist, dass potenzielle Problemmieter bei beharrlichen und gezielten Nachfragen und Anforderung von weiteren Nachweisen, oft Abstand vom Anmietungswunsch nehmen und dann plötzlich nicht mehr erreichbar sind.

Wann hilft eine Mieterselbstauskunft

Der Gehaltsnachweis allein sagt noch nichts über das frei verfügbare Nettoeinkommen des Mietinteressenten aus. Der Mietinteressent legt Ihnen beispielsweise seine letzten 3 Gehaltszettel vor, verschweigt Ihnen aber, dass er hohe Aliments- und Unterhaltsverpflichtungen hat, dass er bereits gepfändet wird oder dass er insolvent ist.

Wußten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dem Mieter einen gültigen Energieausweis und auch einen Elektrobefund vorzulegen? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zeitnah, sicher, ohne Haftungsrisiko,  sorgenfrei und zu einem guten Preis zu vermieten!

Rechtsfolgen einer falschen Mieterselbstauskunft – Mietvertrag anfechtbar

Erteilt der Mietinteressent falsche Auskünfte betreffend seiner Einkommenssituation, so stehen dem Vermieter unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung.

  • Irrtumsanfechtung des Mietvertrages wegen Irrtums

Wenn der Mietinteressent den Vermieter vorsätzlich über ein Einkommen täuscht, so berechtigt dies den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages wegen List, sofern der Vermieter bei Kenntnis des tatsächlichen Einkommens den Mietvertrag nicht abgeschlossen hätte. Die Anfechtungsfrist beträgt 30 Jahre.

  • Schadenersatz

Der Vermieter kann auch Schadensersatz vom Mieter verlangen, wenn der Mieter ihn vorsätzlich getäuscht hat. Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden, beispielsweise die vom Vermieter gezahlte Maklerprovision.

Download Mieterselbstauskunft

 

Wohnungsübergabeprotokoll

Wir empfehlen sowohl Vermieter als auch Mieter ein Wohnungsübergabeprotokoll bei der Anmietung als auch bei der Rückgabe einer Wohnung anzufertigen. Eine Wohnungsübergabe sollte schriftlich dokumentiert werden. In einem Wohnungsübergabeprotokoll wird detailliert festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben bzw. übernommen wird. Das beidseitig unterfertigte Protokoll einer Wohnungsübernahme und -rückgabe ist ein Dokument, beugt Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bei dem Auszug vor und hat im Streitfall vor Gericht Beweiskraft.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihre Wohnung vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen Käufer oder bonitätsstarken Mieter.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Vor dem Einzug sollte die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter bzw. der beauftragten Hausverwaltung begangen und folgende Dinge genau und nachvollziehbar im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert werden, um Missverständnissen beim Auszug vorzubeugen:

  • Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe / Wohnungsübernahme
  • der allgemeine Renovierungszustand der Immobilie
  • Alle Räume bzw. deren Mängel sollten im Protokoll einzeln angeführt werden, um Unklarheiten zu vermeiden.
  • Sind Fliesen angebohrt. Gibt es gesprungene Fliesen?
  • Ist die Silikonfuge im Duschbereich bzw. bei der Badewanne in Ordnung?
  • Auflistung aller Einrichtungsgegenstände (Zustand (Neu, neuwertig, gebraucht sollten notiert werden.)
  • Probieren Sie die Elektronischen Küchengeräte wie Herd, Kochfeld, Dunstabzug, Kühlschrank (Licht), Geschirrspüler gleich oder zeitnah aus
  • Zustand der Oberflächen (Boden, Wände etc.) Festhalten von Verfärbungen und tiefen Kratzern
  • Zustand und Funktionsfähigkeit von Fenstern, Türen und Schlössern
  • Ablesen von Zählerständen (Strom, Gas bzw. falls vorhanden sonstige Wärmeablesezähler)
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel und Funktionen der Schlüssel
  • Das Protokoll sollte unbedingt vom Mieter und Vermieter unterzeichnet werden.
  • Falls Zeugen anwesend sind, sollten diese im Protokoll angeführt werden und dieses ebenfalls unterzeichnen.

Aus der Praxis wissen wir: Nicht immer werden Wohnungen von Hausverwaltungen oder Vermietern beim Einzug persönlich übergeben. Manchmal bekommt der Mieter auch nur die Schlüssel. Hier empfehlen wir Mietern folgende Vorgangsweise: Sobald Sie den Schlüssel von der Wohnung haben erstellen Sie selbst ein Wohnungsübernahmeprotokoll und halten schriftlich und vor allem per Foto allfällige Schäden und besondere Abnützungen fest. WICHTIG lassen Sie dieses Protokoll und die dazugehörigen Fotos zeitnah der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter z.B. per E-Mail zukommen und ersuchen Sie um diesbezügliche Empfangsbestätigung. Nicht jede Abnützung oder kleiner Schaden (z.B.gesprungene Fliesen) muss vom Vermieter in Ordnung gebracht werden, aber es sollte dokumentiert werden, dass diese Abnützungen und Schäden bei Einzug schon vorhanden waren. Damit vermeiden Sie, wenn Sie wieder einmal ausziehen, dass die Hausverwaltung oder der Vermieter Ihnen wegen diesen Schäden anlastet und dann einen Teil der Kaution einbehält.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihre Wohnung vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Sie sparen Sie sich jede Menge Zeit, Ärger und Kosten, erhalten wertvolle Vermietungstipps und reduzieren nebenbei Ihre Leerstandskosten, da Sie in zeitnah einen guten Mieter präsentiert bekommen

Was ist beim Auszug zu beachten – Wohnungsübergabeprotokoll nicht vergessen?

Beim Auszug ist es empfehlenswert, die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter bzw. der beauftragten Hausverwaltung erneut zu begehen und ein Übergabe-/ Wohnungsrücknahmeprotokoll anzufertigen, welches die oben angeführten Gesichtspunkte ebenfalls beinhaltet. Das bereits bestehende Protokoll, welches beim Einzug angefertigt wurde, hilft Ihnen einzuschätzen, welche Mängel bzw. Abnützungen bereits beim Einzug vorhanden waren und welche während der Mietzeit entstanden sind.

Die Wohnung sollte beim Auszug sauber und besenrein (= frei von beweglichen Gegenständen) zurückgegeben werden.

Was ist unter normaler Abnützung zu verstehen?

Eine Wohnung ist so zurückzugeben wie sie übernommen wurde. Abnützungen, die mit einem normalen Wohnverhalten zusammenhängen und überall auftreten, müssen vom Vermieter akzeptiert werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Schäden bei Wohnungsrückgabe – Festhalten im Wohnungsübergabeprotokoll

Größere Wasserflecke am Fußboden, größere Kratzspuren bzw. Furchen am Parkett, fehlende Sesselleisten, kaputte Fliesen etc., die bei der Anmietung noch nicht vorhanden waren, gehen im Regelfall über die gewöhnliche Abnützung hinaus.

Wir empfehlen, solche Schäden vor der Wohnungsrückgabe zu beseitigen.

Betreffend kleinerer (Dübel-) Löcher in der Wand und Löcher in Fliesen gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter, die zum Teil auch vor Gericht landen. Da in der Rechtsprechung immer auf den Einzelfall Bezug genommen wird, kann hier keine konkrete Aussage dazu getroffen werden, welche Löcher über die übliche Abnützung hinaus gehen.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Die nach Demontage von Küchenkästchen oder anderen Regalen zurückgelassenen Bohrlöchern in nicht verfliester Wand gelten als gewöhnliche Abnützung.
Doch 110 Dübellöcher in zwei Zimmern gehen über die gewöhnliche Abnützung hinaus.

Aus unserer Erfahrung heraus raten wir, im Vorfeld der Wohnungsrückstellung mit dem Vermieter/ der Vermieterin abzustimmen wie die Wohnung zurückgestellt werden soll und ob es sich im konkreten Fall um normale oder übermäßige Abnützung handelt, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen. Und fertigen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll an.

Ausmalen

Nach aktueller Rechtsprechung ist die Vereinbarung einer rechtswirksamen Ausmalverpflichtung im Mietvertrag schwer durchzusetzen. Aber auch hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

Die Ausmalpflicht kann rechtswirksam vereinbart werden, indem der Mietvertrag gemeinsam mit dem Vermieter / der Vermieterin aufgesetzt wurde und man sich dabei darauf geeinigt hat, die Wohnung bei Auszug auszumalen.

Sollte im Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart worden sein, trifft eine Ausmalpflicht nur dann zu, wenn die Wände über eine normale Abnützung hinaus in Anspruch genommen wurden bzw. eine kräftige Farbe anstatt herkömmlicher Nuancen gewählt wurde.

Laut Arbeiterkammer Wien ist nach aktueller Rechtsprechung die Vereinbarung ungültig, wenn diese auf einem vorformulierten Vertrag („Vertragsformular“) des Vermieters getroffen wurde und dem Mieter die Ausmalpflicht gewissermaßen aufgedrängt wurde. Denn oft stimmen potentielle Mieter oder Mieterinnen den vorformulierten Vertragsbedingungen zu, um die Wohnung zu bekommen.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihre Wohnung vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

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Weiterführende Links

Information Arbeiterkammer

Information Mietervereinigung

Wohnung vermieten oder verkaufen

Wohnung vermieten oder verkaufen

Bei einem längerfristigen Ortswechsel – sei es eine Übersiedlung in eine andere Stadt oder in ein anderes Land – stellt sich die Frage, ob man die Eigentumswohnung vermieten, verkaufen oder leer stehen lassen soll. Bevor Sie einen Wohnungsverkauf ausschließen, informieren Sie sich zuerst über mögliche steuerliche Nachteile bei einem Verkauf nach ein paar Jahren in unserem Artikel Wohnungsverkauf-Steuer-Österreich.

Wenn Sie die Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus nicht verkaufen wollen und Ihre Ortsabwesenheit, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen, länger als 3 Jahre dauern wird, ist eine Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durchaus sinnvoll.

Vielleicht schreckt Sie der mit der Vermietung verbundene Aufwand ab. Die gute Nachricht ist, wir übernehmen für Vermieter sämtlich Arbeiten. Nach Auftragserteilung zur Immobilienvermittlung legen wir Ihnen einen preiswerten Kostenvoranschlag für alle Maßnahmen die es Bedarf und die Immobilie in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen Zum Beispiel für folgende Tätigkeiten: Möbelübersiedlung, Möbelentsorgung, Haus bzw. Wohnung leerräumen, Reparaturen, Ausmalen, Vermarktung, Mietersuche)

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Oft denken Wohnungsbesitzer bei einer Vermietung zuerst an Verwandte oder Bekannte, bevor man die Eigentumswohnung an einen unbekannten Mieter vermietet.

Wohnung vermieten oder verkaufen an Verwandte, Freunde oder Bekannte

Ich empfehle jedenfalls auch bei Verwandten, Bekannten und Freunden einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, da im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur mit einem schriftlich abgeschlossenen Mietvertrag die Befristung rechtlich durchsetzbar ist. Wenn Sie auf einen schriftlichen Mietvertrag verzichten, gilt das Mietverhältnis rein rechtlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ebenso ist bei der Mindestmietdauer oder bei einer allfälligen Verlängerung darauf Acht zu geben, dass die Mindestdauer 3 Jahre nicht unterschreitet, da sonst der Mietvertrag ebenso auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt.

Für den Fall, dass sich kein Bekannter oder Verwandter findet, der Ihre Wohnung zu halbwegs marktüblichen Konditionen anmieten will, übernehmen wir gerne die Vermietung für Sie. Vielleicht wollen Sie auch die Beziehung zu Verwandten oder Bekannten nicht aufs Spiel setzen. Vom freundschaftlich verbundenen Mieter verursachte Schäden in der Wohnung und die Kostentragung der Reparatur dieser Schäden, oder der Zustand der Wohnung bei Rückstellung des Mietgegenstandes belasten Beziehungen.

Wenn Sie sich auf dieses Abenteuer nicht einlassen wollen, übernehmen wir gerne die Mietersuche für Sie.

Vermieten oder leer stehen lassen?

Warum vermieten und nicht leer stehen lassen? Anstatt von Leerstandskosten wie zum Beispiel die Betriebskosten, die Rücklagenvorschreibung zum Reparaturfonds, Haushaltversicherungsprämie, Kosten der Energieversorger, eventuell noch von einer Kreditrückzahlung belastet zu werden, generieren Sie bei der Vermietung Mieteinnahmen. So haben Sie neben der langfristigen Wertsteigerung Ihrer Wohnung in Wien zusätzlich noch Einnahmen aus der Vermietung anstatt Kosten der Leerstehung.

Exkurs: Einkünfte aus Vermietung

Bei den Einkünften aus der Vermietung handelt es sich um außerbetriebliche Einkünfte bei denen steuerlich abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wenn Sie zum Beispiel die Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt käuflich erworben haben, können Sie bei Vermietung die Anschaffungskosten (Afa = Absetzung für Abnutzung) von der Steuer absetzen. Ebenfalls können Instandhaltungsaufwendungen (z.B. Wartungen, Reparaturen, ausmalen …), Beratungskosten (Verfassung von Mietverträgen, Steuerberatungskosten, Maklerkosten ….), Betriebskosten für eine leer stehende Wohnung (solange die Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann) und die Maklerkosten für die Vermittlung, Fahrtkosten bzw. Reisekosten in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstandes stehen und Zinsen (nicht Tilgungsbeträge) für ein Darlehen zur Finanzierung der Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wir haben in der Vergangenheit schon öfters Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser von privaten Wohnungseigentümern, die in ein anderes Bundesland oder ins Ausland umgezogen sind, erfolgreich vermittelt bzw. vermietet. In unserem umfangreichen SORGLOS-PAKET für Vermieter bieten wir Dienstleistungen für Vermieter an, die eine sorgenfreie Vermietung Ihrer Wohnung oder Einfamilienhauses auch ohne Ihrer Anwesenheit und mit minimalsten Aufwand für den Vermieter ermöglichen.

Wohnung vermieten oder verkaufen. Wie finde ich den richtigen Mieter oder den richtigen Käufer?

Zuletzt noch ein Wort zur Mieterauswahl und Käuferauswahl, da diese erfahrungsgemäß den Vermietern und Verkäufern am meisten am Herzen liegt. Oft stellen die Vermieter Fragen wie:

  • Wie geht man bei der Mieterauswahl vor?
  • Welche Fragen kann ich Mietern und Käufern stellen?
  • Welche Fehler bei der Mieterauswahl und Käuferauswal gilt es zu vermeiden?
  • Kann ich mir den Mieter oder Käufer auswählen?
  • Was ist eine Mieterselbstauskunft?
  • Welche Unterlagen sollte ein Vermieter vom Mieter verlangen?

Wir haben jahrelang Erfahrung bei der Mieterauswahl, wissen welche Unterlagen wir uns von Mietinteressenten vorlegen lassen, welche Fragen jedenfalls gestellt werden sollten und wo gegebenenfalls nachgebohrt werden sollte, worauf besonders achtzugeben ist, welche zusätzlichen Sicherheiten empfehlenswert und einzufordern sind.
Es können vom Vermieter auch gewisse Vorgaben zur Mieterauswahl gemacht werden, die wir bei der Vermarktung berücksichtigen. Beispiele sind: Mindestnettoeinkommen des Mieters oder ob Hund und/oder Katzen unerwünscht sind oder die maximale Anzahl der Personen für eine Wohnung.
Wir berücksichtigen die Wünsche der Vermieter und richten unsere Vermarktung danach aus.

Die Empfehlung zu zur Annahme eines Mietanbots wird von uns nur ausgesprochen, wenn wir diesen Mieter auch für eine eigene Wohnung nehmen würden.

Eine generelle Empfehlung können wir im Vorfeld schon abgeben:
Je interessanter die Konditionen für die Mieter für eine Wohnung sind, desto mehr und bessere Mietinteressenten melden sich für diese Wohnung. Mehr Nachfrage ermöglicht auch ein besseres Selektieren der möglichen Mieter und verhindert einen monatelangen Leerstand.

Für Fragen zur Wohnungsvermietung in Wien und Umgebung stehen wir Ihnen zur Verfügung und wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Mietrechtsgesetz