Elektrobefund Oesterreich Muster - Elektrobefund - Elektroattest - E-Befund

Elektrobefund, Österreich-Elektroattest

 Was ist ein Elektrobefund?

Ein Elektrobefund ist ein von einem befugten Elektrotechniker ausgestellter Bericht, der den Zustand einer elektrischen Anlage dokumentiert. Bei der Vermietung einer Wohnung muss im E-Befund bestätigt werden, dass die elektrische Anlage der Wohnung überprüft wurde und sie sich in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bedeutung der Elektrobefund für Immobilien, insbesondere für Wohnungen hat.

Welche Informationen enthält der Elektrobefund?

  • Der Befund dokumentiert die Überprüfung der elektrischen Anlage auf Sicherheit und Funktionalität.
  • Die Feststellung von Mängeln der elektrischen Anlage und deren Dokumentation.
  • Empfehlung zur Behebung von Mängeln.
  • Der Befund stellt sicher, dass die elektrische Anlage die geltenden Normen und Vorschriften einhält, insbesondere die Anforderungen und Sicherheitsstandards der österreichischen Norm ÖVE/ÖNORM E8001-1.

Ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter einer Wohnung einen Elektrobefund vorzulegen?
Gibt es gesetzliche Vorgaben?

Ja, seit dem 13.07.2010 sind Vermieter einer Wohnung gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrogesetzes 1992 (ETG 1992) entspricht. Die Elektrotechnikverordnung konkretisiert die Vorgaben des ETG und verweist auf die Einhaltung der technischen Normen, insbesondere der ÖVE/ÖNORM 8001-1.

Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.

Haben Sie gewusst, dass…

Immobilienmakler Brehm und sein Team Vermietern und Verkäufern anbietet, Ihre Wohnung kostengünstig und zeitnah in vermietbaren bzw. verkaufbaren Zustand zu bringen? Wir kümmern uns auf Wunsch des Vermieters auch um die Einholung eines Elektrobefundes um 360€ (brutto). Ein gültiger Elektrobefund beugt eventuellen Haftungen im Schadenfall vor.

Wann ist ein Elektrobefund erforderlich?

In folgenden Fällen ist ein E-Befund erforderlich:

  • Erstvermietung: Immer dann, wenn die Wohnung zum ersten Mal vermietet wird.
  • Vermietung nach Umbau oder Sanierung: Immer dann, wenn die elektrische Anlage verändert wird.
  • Regelmäßige Überprüfung: Auch ohne Veränderung muss die elektrische Anlage bei einer Wohnung alle 10 Jahre überprüft werden.

Wie erkenne ich, dass die Elektroanlage für die Vermietung jedenfalls modernisiert gehört?

In einer Wohnung, die vermietet werden soll, muss mindestens ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) mit 30 mA Nennfehlerstrom installiert sein, wenn die Steckdosenstromkreise keinen zusätzlichen Schutz haben. Unabhängig davon, ob die Elektroanlage alt oder neu ist, muss dieser Schutzschalter vorhanden sein.

Praxistest für Vermieter (ersetzt aber keinen gültigen E-Befund!)

Prüfung des Sicherungskastens der Wohnung

  • Der Elektriker schaut in den Verteilerkasten der Wohnung und überprüft, ob bereits ein FI-Schutzschalter (30 mA) vorhanden ist.
  • Falls ein FI-Schutzschalter vorhanden ist, muss er funktionstüchtig sein (Test über Prüftaste).

Falls kein FI-Schutzschalter oder nur einer mit höherem Nennfehlerstrom vorhanden ist

  • Wenn es keinen FI-Schalter gibt oder nur ein veraltetes Modell mit höherem Nennfehlerstrom (z. B. 100 mA), muss für die Wohnungsvermietung der Elektriker jedenfalls her und die Anlage modernisieren.

Was kostet ein Elektrobefund in Österreich?

  • Die Kosten für den Elektrobefund belaufen sich für eine Wohnung im Regelfall auf etwa 300-450 € brutto (Stand 2025). Zusatzkosten kommen hinzu, wenn das Elektrounternehmen zusätzliche Leistungen erbringen muss, damit ein gültiger E-Befund ausgestellt werden kann.

Muss der Vermieter die Kosten des E-Befundes tragen?

Ja, weil die Vorlageverpflichtung den Vermieter trifft.

Kann der Vermieter die Kosten einer E-Befund-Erstellung dem ausziehenden Mieter verrechnen?

Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. Bei gewerblichen Vermietern wäre die Überwälzung der Kosten auf den Mieter ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz. Aber auch bei privaten Vermietern ist davon auszugehen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht der Vorlage des Elektrobefundes vertraglich nicht übertragbar ist.

Wie lange ist ein Elektrobefund gültig?

Die ÖVE/ÖNORM E8001-1 empfiehlt eine Überprüfung der elektrischen Anlage in privaten Wohnungen alle 10 Jahre.

Ein 5 Jahre Intervall gilt für gewerbliche Anlage, die höheren Beanspruchungen ausgesetzt sind.

Fehlender Elektrobefund und Mietzinsminderung

Hierzu gibt es ein Urteil vom OGH  4 Ob 83/19p vom 5.7.2019. Darin hat der oberste Gerichtshof festgestellt:

„Dass eine elektrische Anlage nicht den Vorschriften der Elektrotechnikverordnung (ETV) 2002 entspricht, ist für sich alleine noch nicht geeignet, eine Unbrauchbarkeit der Wohnung zu bewirken. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 7a ETV ist aber eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage zu vermuten, was der Vermieter widerlegen kann. Misslingt dieser Gegenbeweis, kann eine Mietzinsminderung berechtigt sein.“

E-Befund und Versicherung

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen E-Befund für den Versicherungsschutz vorzulegen. Die Versicherung kann aber die Schadensregulierung verweigern oder Regressansprüche geltend machen, wenn es zum Schaden kommt und kein Nachweis der Überprüfung der Anlage vorgelegt werden kann. Zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes ist ein gültiger E-Befund also ratsam.

Elektrobefund Einfamilienhaus

Anders sieht die Rechtslage bei der Vermietung von Einfamilienhäusern aus. Einfamilienhäuser fallen in Österreich nicht unter das Mietrechtsgesetz, sondern unterliegen dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier besteht für Vermieter keine Pflicht, dem Mieter einen Elektrobefund vorzulegen. Es ist jedoch aus Sicherheits- und Haftungsgründen ratsam, die Elektroinstallationen des Einfamilienhauses vor der Vermietung überprüfen zu lassen und in weiterer Folge dem Mieter einen gültigen Elektrobefund vorzulegen.

Ist ein Elektrobefund beim Verkauf von Immobilien Pflicht?

Nein. Es gibt in Österreich derzeit keine gesetzliche Verpflichtung der Vorlage eines Elektrobefunds beim Verkauf von einer Wohnung oder beim Verkauf von einem Haus. Nur die Vorlage eines Energieausweises ist Pflicht beim Verkauf oder bei Vermietung einer Immobilie.

Ist ein gültiger Elektrobefund beim Verkauf einer Wohnung vorteilhaft?

Ein gültiger E-Befund kann beim Verkauf durchaus von Vorteil sein, insbesondere wenn die Wohnung sich in einem guten Zustand präsentiert und für potenzielle Käufer einzugsbereit erscheint. Ist die Wohnung sanierungsbedürftig, etwa wenn noch alte Schraubsicherungen vorhanden sind, wird den Käufern klar sein, dass eine Modernisierung der Elektroinstallation notwendig ist.

Hier macht es keinen Sinn eine Überprüfung der Elektroanlagen zu beauftragen.

Wohnungsverkauf ohne gültigen Elektrobefund?

Der Verkäufer kann auch ein Haftungsrisiko haben, wenn die Elektroinstallationen nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und dies nicht offengelegt wird. Besonders problematisch wird es, wenn der Verkäufer von schwerwiegenden Mängeln der elektrischen Anlage weiß und diese nicht offenlegt bzw. bewusst verschweigt. Beim Verkauf von Immobilien ist Transparenz die beste Strategie, um möglichst keine Haftungen einzugehen.

Elektrobefund und Sorglospaket von Immobilienmakler Brehm

Wenn wir mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt sind, informieren wir private Vermieter über die Pflicht der Vorlage eines Elektrobefundes an den Mieter. Insbesondere dann, wenn eine veraltete Elektroanlage augenscheinlich ist. Der Vermieter entscheidet selbst, ob er einen Elektrobefund ausstellen lassen will.

Elektroattest

In Österreich wird neben dem Begriff Elektrobefund auch der Begriff Elektroattest synonym verwendet. Es gibt jedoch einen Unterschied.

Das Elektroattest ist eine spezifische Prüfung für einzelne Geräte oder Installationen. Ein Elektroattest wird für Maschinen oder elektrische Betriebsmittel erstellt.

Also während der Elektrobefund zum Nachweis der Sicherheit der ganzen Elektroanlage dient, ist der Elektroattest als Nachweis einzelner elektrischer Geräte oder Installationen vorgesehen. Ein Elektroattest wird für einfachere Nachweise verwendet und ist weniger umfangreich als ein Elektrobefund.

Wer darf einen E-Befund erstellen?

Den E-Befund kann nur ein konzessioniertes Elektrounternehmen ausstellen.

Gibt es eine Prüfpickerl, ein Wartungspickerl oder Servicepickerl?

Während Installateure nach der Thermenwartung im Regelfall ein Wartungspickerl, Servicepickerl oder ein Pickerl mit „Nächste Wartung fällig: [Datum]“ anbringen, gibt es bei der Überprüfung der Elektroinstallationen von einer Wohnung einen schriftlichen Elektrobefund.

Bei Elektroattesten einzelner Geräte oder Maschinen für den gewerblichen Bereich gibt hingegen sehr wohl ein Prüfpickerl.

 

Links:

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/fehlender-elektrobefund-und-mietzinsminderung/

https://www.elektroinnung-wien.at/

Downloads:

Elektrobefund Muster PDF

OGH Fehlender Elektrobefund und-Mietzinsminderung

Elektrotechnikgesetz ETG 1992, Fassung vom 16.02.2025

Mietanbot und Mietanbot Rücktritt - Mietanbot Vorlage Wien

Der Wiener Mietwohnungsmarkt 2025 ist angespannt und wird es aufgrund der geringen Neubautätigkeit auch noch längere Zeit bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist sehr hoch und das Angebot ist sehr klein. Mieter und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.

Wenn das Mietanbot richtig angewendet wird, ist es ein sehr hilfreiches Werkzeug bei der Vermietung von Immobilien.

Im folgenden Artikel werden folgende Punkte abgehandelt:

  • Was ist ein Mietanbot?
  • Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
  • Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
  • Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
  • Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Vermietung Ihrer Immobilie – sei es eine Wohnung oder ein Haus? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Wussten Sie, dass Sie bei der Vermietung einer Immobilie gesetzlich verpflichtet sind, dem Mieter einen gültigen Elektrobefund und einen Energieausweis vorzulegen? Mit unserem Vermietungsservice übernehmen wir optional die Organisation dieser Dokumente und kümmern uns zudem um kleinere sowie größere Renovierungen – schnell, professionell und kostengünstig.

Unser Service spart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.

Was ist ein Mietanbot?

Ein Mietanbot (oder Mietangebot) ist rechtlich nach §862 ein Versprechen (Antrag) auf Abschluss eines Mietvertrages und kann innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. Vor Ablauf der Antragsfrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Das Mietanbot enthält den Überblick über die zu mietende Wohnung und in der Regel alle wesentlichen Bedingungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Eine genaue Vorgabe über das Design und den Umfang gibt es nicht. Im Mietanbot sollten die wichtigsten Merkmale für die Anmietung angeführt sein, wie:

  • Adresse des Objektes
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kündigungsverzicht
  • Nettomiete und Indexierung der Nettomiete
  • Betriebskosten
  • Allfällige Heiz- und Warmwasserkosten (bei Zentralheizung)
  • Monatliche Gesamtbelastung
  • Kautionshöhe
Mietanbot und Mietanbot Rücktritt

Mietanbot – Vorlage

Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots

Ein Mietanbot wird zuerst vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben und an den Makler oder direkt an den Vermieter gesendet. Mit dieser Angebotslegung erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu mieten.
Das Angebot ist also einseitig verbindlich.

Im nächsten Schritt prüft der Vermieter die übermittelten Bonitätsunterlagen. Manchmal kann der Vermieter sich auch aus mehreren Kandidaten den passendsten auszuwählen. Wenn in weiterer Folge die Vermieterseite das Mietanbot gegenzeichnet, kommt ein Vertrag zustande. (ABGB §§861 Abschließung des Vertrages.).

Nun ist das Angebot auch für den Vermieter bindend und es ist der Weg zur Mietvertragsunterzeichnung geebnet.

Was passiert, wenn ich mehrere Mietanbote abgegeben habe und diese angenommen werden?

In der Praxis ist es oftmals der Fall, dass Wohnungssuchende sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen bewerben, um bei einer Ablehnung noch eine Alternativwohnung parat zu haben. Wenn man jedoch den Zuschlag für mehrere Wohnungen erhält, kann das zu Problemen führen, da man vertraglich bereits gebunden ist.

Fristen und Rücktritt vom Mietanbot:

Ein Mietanbot ist, solange kein Zeitpunkt auf dem Mietanbot festgelegt wurde, für eine angemessene Zeit gültig (das sind ca. 14 Tage).

Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz

Als Konsument haben Sie nur eine rechtlich gesicherte konsequenzlose Möglichkeit vom Mietanbot zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit ist im §30a Konsumentenschutzgesetz geregelt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie kostenlos vom Mietanbot zurücktreten können:

  • Bei Miete von Wohnungen und Einfamilienhäusern,
  • die Immobilie wird zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet und
  • Sie (als Konsument) haben das Mietanbot am Tag der erstmaligen Besichtigung der Immobilie abgegeben.

Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Rücktritt zu Konsequenzen führen.

Kann beim Rücktritt vom Mietanbot auf Schadenersatz geklagt werden?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Ja, ein Rücktritt von einem Mietanbot kann unter bestimmten Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dies hängt von der rechtlichen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:

  1. Vertragliche Bindung (unterfertigtes Mietanbot)
  2. Rechtswidrigkeit (Austritt aus dem Vertrag)
  3. Entstandener Schaden
  4. Kausalität (wäre der Schaden auch ohne Ihr Handeln entstanden?)

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, können Sie schadenersatzpflichtig gegenüber dem Immobilienmakler und dem Vermieter werden.

Höhe der Ansprüche

Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist immer im individuellen Fall zu eruieren. Beispielhaft angeführt:

Konkreter Schaden: Etwa Kosten für Makler, Anzeigen oder die Mietausfälle.

Ersatz entgangener Gewinne: Der Vermieter kann den Betrag einfordern, den er durch die Nichtvermieten verliert.

Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten

  • Verschriftlichen Sie besprochene Zusagen auf dem Mietanbot. (z.B. Wohnung wird noch ausgemalt, etc.)
  • Verlangen Sie vor Abgabe des Mietanbots den Mietvertragsentwurf oder schreiben Sie auf das Anbot: „Dieses Mietanbot gilt unter dem Vorbehalt meines Einverständnisses mit allen Vertragspunkten des schriftlichen Mietvertrags.“
  • Befristen Sie zeitlich Ihr Mietanbot für eine angemessene Zeit. (z.B. 1 Woche)
  • Geben Sie kein zweites Mietanbot ab solange die Bindungsfrist von einem anderen Mietanbot noch besteht.
  • Sollten Sie von einem verbindlichen Mietanbot zurücktreten wollen, versuchen Sie zuerst, das Gespräch mit dem Makler oder dem Vermieter zu suchen, um eine beiderseitige zufriedenstellende Lösung außerhalb des Gerichts zu finden.

Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Die Vermietung einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als Vermieter freuen Sie sich, wenn Sie nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen endlich den „perfekten Mieter“ gefunden haben, der Ihnen ein verbindliches Mietanbot unterbreitet. Doch was passiert, wenn dieser Mieter kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags oder kurz vor dem Einzug plötzlich abspringt? Genau in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig professionelle Unterstützung bei der Mietersuche ist.

Der Frust des Vermieters: Mehr Aufwand, Ärger und potenzieller Leerstand

Die Absage eines Mieters nach Abgabe eines Mietanbots ist für Vermieter nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Häufig haben Sie als Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt viel Aufwand betrieben, um einen geeigneten Mieter zu finden:

  • Wohnungsbesichtigungen organisiert
  • Mietinteressenten geprüft
  • Die Vermarktung der Immobilie eingestellt, da ein vermeintlicher Abschluss bevorstand
  • Vorbereitungen für den Mietvertrag getroffen

Wenn sich ein Mietinteressent dann kurzfristig anders entscheidet, stehen Sie wieder am Anfang – mit zusätzlichen Kosten, Ärger und womöglich einer längeren Leerstandszeit Ihrer Immobilie.

Warum springen Mieter ab?

Viele Mieter unterschätzen die Verbindlichkeit eines Mietanbots oder handeln leichtfertig.

Oft ändern sie ihre Meinung aufgrund von:

  • Alternativen, die sie als attraktiver empfinden
  • Finanziellen Überlegungen, die sie erst später berücksichtigen
  • Fehlender Ernsthaftigkeit bei der Abgabe des Mietanbots

Das Problem liegt jedoch darin, dass dieser Rücktritt für den Mieter oft keine unmittelbaren Konsequenzen hat – für den Vermieter hingegen schon.

Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch Brehm Immobilien

Als erfahrenes Maklerunternehmen hat Brehm Immobilien eine klare Strategie entwickelt, um Vermieter vor genau diesen Problemen zu schützen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die Mietersuche so unkompliziert und sicher wie möglich zu machen.

Unsere Vermittlungsdienstleistung in der Vermietung zeichnet sich aus durch:

  1. Verbindlichkeit durch das Mietanbot
    Bei uns wird die Abgabe eines Mietanbots von Mietinteressenten nicht leichtfertig gehandhabt. Mietinteressenten werden von uns darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Mietanbot Konsequenzen hat. Dies sorgt dafür, dass sich potenzielle Mieter vorab genau überlegen, ob sie die Wohnung wirklich mieten möchten. Ein Mietanbot bei Brehm Immobilien ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern eine fundierte Entscheidung.
  2. Konsequenzen bei Rücktritt
    Um Vermieter zu schützen, sehen wir in unseren Mietanboten klare Regelungen vor: Sollte ein Mietinteressent nach Abgabe eines verbindlichen Mietanbots zurücktreten, entstehen für den Anbosteller Kosten. Dies dient einerseits dem Schutz des Vermieters und andererseits wird sichergestellt, dass Mietinteressenten mit Ernsthaftigkeit an die Sache herangehen. Rücktritte sind dadurch eine absolute Ausnahme.
  3. Minimierung von Leerstand
    Durch unsere professionelle Vorgehensweise minimieren wir das Risiko, dass Vermieter wieder von vorn anfangen müssen. Dies reduziert Leerstandszeiten erheblich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie schnell und zuverlässig vermietet wird.
  4. Entlastung und Sicherheit für Vermieter
    Wir übernehmen den gesamten Prozess der Mietersuche: von der professionellen Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung der Interessenten, der Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Sie die passenden Mieter finden.

Ihr Vorteil: Mit Brehm Immobilien auf der sicheren Seite

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie uns die Mietersuche für Sie übernehmen. Mit Brehm Immobilien an Ihrer Seite vermeiden Sie Rücktritte vom Mietanbot und sparen wertvolle Zeit und Nerven. Mit Brehm Immobilien haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Mietprozess reibungslos und professionell abläuft.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

MIETANBOT VORLAGE als PDF (zum Runterladen)

 

Link: https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a

Mieterauswahl Mieterprufung Gefaelschter Lohnzettel - Mieterauswahl - Mieterprüfung - Wien

Die Kunst der Mieterauswahl und Mieterprüfung in Wien – Worauf Vermieter achten sollten

Die Mieterauswahl und Mieterprüfung in Wien ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Vermieter treffen muss. Immobilienmakler Brehm vermittelt seit über 25 Jahren Mietimmobilien und hat daher eine langjährige Erfahrung in der professionellen Mieterauswahl. Die Mieterauswahl ist wichtig, damit ein zuverlässiger Mieter, der die Miete regelmäßig zahlt, sorgsam mit der Immobilie umgeht und die Wohnung bzw. das Haus nach dem Ende der Mietzeit in einem ordentlichen Zustand zurückgibt. Um bei der Mieterauswahl keine Fehler zu machen, sollten bestimmte Kriterien beachtet werden.

Wichtige Unterlagen für die Mieterauswahl:

Damit Sie als Vermieter eine fundierte Entscheidung treffen können, sollten Mietinteressenten folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gehaltsnachweise – Lohnzettel der letzten 3 Monate, oder Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
  • Kopie eines Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Meldezettel, als Nachweis des aktuellen Wohnsitzes
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Selbstauskunft
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Bürgschaftserklärung

Mieterauswahl bei mehreren Interessenten

Wenn mehrere Personen Interesse an der Anmietung Ihrer Immobilie zeigen, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie beste Wahl zu treffen. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen erhöht die Wahrscheinlichkeit, langfristig einen zuverlässigen Mieter auszuwählen.

Kriterien für die Mieterauswahl und Mieterprüfung– Checkliste Mietauswahl

  • Finanzielle Zuverlässigkeit – Bonität: Überprüfen Sie die letzten 3 Gehaltszettel bzw. den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres. Reicht das nachgewiesene Einkommen aus, um die Miete ohne Zahlungsschwierigkeiten zu bezahlen? Welche Zahlungsverpflichtungen hat der Mieter? Ist ein pfändbares Einkommen vorhanden?
  • Berufliche Stabilität: Ein stabiler beruflicher Hintergrund ist eine gute Voraussetzung für finanzielle Sicherheit.
  • Sicherheit bei Zahlungsausfällen: Berücksichtigen Sie die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Zahlungsausfällen. Mieter aus Drittstaaten können bei Zahlungsproblemen und einer Abreise schwerer rechtlich verfolgt werden.
  • Personenanzahl: Passt die Anzahl der Personen zur Wohnungsgröße?
  • Haustiere: Klären Sie ab, ob der Mieter Haustiere hält oder halten will und ob diese für Ihre Wohnung geeignet sind.
  • Mietdauer: Wie lange beabsichtigt der Interessent zu bleiben?
  • Umzugsfrequenz und Umzugsgründe: Wie oft ist der Mieter in der Vergangenheit umgezogen? Sind die Gründe für den Umzug nachvollziehbar und plausibel?
  • Zusätzliche Sicherheiten: Ist ein Bürge mit ausreichendem Einkommen vorhanden, falls der Mieter (z.B. Student) selbst keine ausreichenden Nachweise erbringen kann?
  • Offenheit und Kommunikation: Werden alle Fragen bereitwillig beantwortet, und liefert der Mietinteressent die angeforderten Unterlagen fristgerecht? Haben Sie den Eindruck, dass er ehrlich und transparent agiert?
  • Persönlicher Eindruck und Sympathie: Neben den objektiven Kriterien zählt auch der persönliche Eindruck. Wirkt der Interessent zuverlässig und sympathisch? Eine gute Kommunikationsbasis erleichtert das Zusammenwirken während der Mietzeit.

Die Expertise von Immobilienmakler Brehm bei Mieterauswahl und Mieterprüfung

Immobilienmakler Brehm prüft jede Bewerbung sorgfältig, bevor er sie dem Vermieter vorgelegt. Mit über 15 Jahren Erfahrung erkennen wir frühzeitig potenzielle Risiken und wissen, worauf es bei der Mieterauswahl ankommt. Unser Ziel ist es, zuverlässige und vertrauenswürdige Mieter zu vermitteln.

Sie möchten Ihre Immobilie professionell mit einem Immobilienmakler vermieten? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir finden den passenden Mieter für Ihre Immobilie.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Vorbereitung für die Mieterauswahl: Wichtige Schritte für Vermieter

Um in die vorteilhafte Lage zu kommen, eine Mieterauswahl treffen zu können, sind gezielte Vorbereitungen notwendig. Diese Vorbereitungen erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie und ziehen passende Mietinteressenten an. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

I) Die Mietwohnung in einen ansprechenden Zustand bringen

Je ansprechender der Wohnungszustand ist, desto mehr potenzielle Mieter werden angesprochen.

  • Kleinere und größere Mängel gehören vor der Vermarktungsphase beseitigt.
  • Sauberkeit sicherstellen. Eine gründlich gereinigte und ausgemalte Wohnung wirkt professionell und einladend.
  • Attraktive Präsentation: Wohnungen mit deutlichen Gebrauchsspuren oder mangelnder Reinigung schrecken Interessenten ab und verringern die Nachfrage.

Hinweis: Brehm Immobilen bietet in Wien einen schnellen und kostengünstigen Service zur Aufbereitung von Mietwohnungen an.

II) Marktkonforme Mietkonditionen festlegen

Die Mietkonditionen müssen realistisch und wettbewerbsfähig sein, um ausreichend Nachfrage zu generieren und um lange Leerstandszeiten zu vermeiden. Dabei sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen: Es zählen nicht nur die m², sondern auch die Zimmeranzahl, die Freiflächen, die mögliche Mietdauer und viele weitere Faktoren.

III) Mieterprofil definieren

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Anforderungen Sie an einen Mieter stellen, und kommunizieren Sie das den Mietinteressenten klar. Welche Einkommen, Anforderungen haben Sie an den Mieter? Wie stehen Sie zu Haustieren? Teilen Sie Ihre Vorstellungen entweder in der Anzeige oder direkt Ihrem beauftragten Immobilienmakler mit.

IV) Professionelle Vermarktung

Die Mietwohnung sollte auf den nachgefragtesten Immobilienplattformen optimal präsentiert werden. Hochwertige Fotos und eine ansprechende Beschreibung sind entscheidend. Das definierte Mieterprofil sollte klar im Inserat ersichtlich sein.

V) Vorauswahl der Mietinteressenten

Prüfen Sie bereits vor einer Besichtigung, ob die Interessenten zu Ihrem Mieterprofil passen. Vermeiden Sie unnötige Besichtigungstermine mit unpassenden Interessenten.

VI) Zeitnahe Besichtigungstermine anbieten

Wohnungssuchende besichtigen laufend für sie infrage kommende Mietwohnungen. Wenn Sie zu lange mit der Besichtigungsmöglichkeit zuwarten, finden Mieter mit guter Bonität zwischenzeitlich andere passende Wohnungen. Deshalb ist das Ermöglichen von zeitlich flexiblen und zeitnahen Besichtigungsterminen wichtig.

Durch diese gezielten Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie aus einer Vielzahl von Bewerbern den idealen Mieter auswählen können. Brehm Immobilien unterstützt Sie dabei mit einem umfassenden Service – von der optimalen Vorbereitung Ihrer Immobilie bis zur erfolgreichen Mieterauswahl.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

Mieterselbstauskunft Wien, Ratgeber
Wohnungsübergabeprotokoll

Wir empfehlen sowohl Vermieter als auch Mieter ein Wohnungsübergabeprotokoll bei der Anmietung als auch bei der Rückgabe einer Wohnung anzufertigen. Eine Wohnungsübergabe sollte schriftlich dokumentiert werden. In einem Wohnungsübergabeprotokoll wird detailliert festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben bzw. übernommen wird. Das beidseitig unterfertigte Protokoll einer Wohnungsübernahme und -rückgabe ist ein Dokument, beugt Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bei dem Auszug vor und hat im Streitfall vor Gericht Beweiskraft.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihre Wohnung vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen Käufer oder bonitätsstarken Mieter.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Vor dem Einzug sollte die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter bzw. der beauftragten Hausverwaltung begangen und folgende Dinge genau und nachvollziehbar im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert werden, um Missverständnissen beim Auszug vorzubeugen:

  • Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe / Wohnungsübernahme
  • der allgemeine Renovierungszustand der Immobilie
  • Alle Räume bzw. deren Mängel sollten im Protokoll einzeln angeführt werden, um Unklarheiten zu vermeiden.
  • Sind Fliesen angebohrt. Gibt es gesprungene Fliesen?
  • Ist die Silikonfuge im Duschbereich bzw. bei der Badewanne in Ordnung?
  • Auflistung aller Einrichtungsgegenstände (Zustand (Neu, neuwertig, gebraucht sollten notiert werden.)
  • Probieren Sie die Elektronischen Küchengeräte wie Herd, Kochfeld, Dunstabzug, Kühlschrank (Licht), Geschirrspüler gleich oder zeitnah aus
  • Zustand der Oberflächen (Boden, Wände etc.) Festhalten von Verfärbungen und tiefen Kratzern
  • Zustand und Funktionsfähigkeit von Fenstern, Türen und Schlössern
  • Ablesen von Zählerständen (Strom, Gas bzw. falls vorhanden sonstige Wärmeablesezähler)
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel und Funktionen der Schlüssel
  • Das Protokoll sollte unbedingt vom Mieter und Vermieter unterzeichnet werden.
  • Falls Zeugen anwesend sind, sollten diese im Protokoll angeführt werden und dieses ebenfalls unterzeichnen.

Aus der Praxis wissen wir: Nicht immer werden Wohnungen von Hausverwaltungen oder Vermietern beim Einzug persönlich übergeben. Manchmal bekommt der Mieter auch nur die Schlüssel. Hier empfehlen wir Mietern folgende Vorgangsweise: Sobald Sie den Schlüssel von der Wohnung haben erstellen Sie selbst ein Wohnungsübernahmeprotokoll und halten schriftlich und vor allem per Foto allfällige Schäden und besondere Abnützungen fest. WICHTIG lassen Sie dieses Protokoll und die dazugehörigen Fotos zeitnah der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter z.B. per E-Mail zukommen und ersuchen Sie um diesbezügliche Empfangsbestätigung. Nicht jede Abnützung oder kleiner Schaden (z.B.gesprungene Fliesen) muss vom Vermieter in Ordnung gebracht werden, aber es sollte dokumentiert werden, dass diese Abnützungen und Schäden bei Einzug schon vorhanden waren. Damit vermeiden Sie, wenn Sie wieder einmal ausziehen, dass die Hausverwaltung oder der Vermieter Ihnen wegen diesen Schäden anlastet und dann einen Teil der Kaution einbehält.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihre Wohnung vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

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Was ist beim Auszug zu beachten – Wohnungsübergabeprotokoll nicht vergessen?

Beim Auszug ist es empfehlenswert, die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter bzw. der beauftragten Hausverwaltung erneut zu begehen und ein Übergabe-/ Wohnungsrücknahmeprotokoll anzufertigen, welches die oben angeführten Gesichtspunkte ebenfalls beinhaltet. Das bereits bestehende Protokoll, welches beim Einzug angefertigt wurde, hilft Ihnen einzuschätzen, welche Mängel bzw. Abnützungen bereits beim Einzug vorhanden waren und welche während der Mietzeit entstanden sind.

Die Wohnung sollte beim Auszug sauber und besenrein (= frei von beweglichen Gegenständen) zurückgegeben werden.

Was ist unter normaler Abnützung zu verstehen?

Eine Wohnung ist so zurückzugeben wie sie übernommen wurde. Abnützungen, die mit einem normalen Wohnverhalten zusammenhängen und überall auftreten, müssen vom Vermieter akzeptiert werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Schäden bei Wohnungsrückgabe – Festhalten im Wohnungsübergabeprotokoll

Größere Wasserflecke am Fußboden, größere Kratzspuren bzw. Furchen am Parkett, fehlende Sesselleisten, kaputte Fliesen etc., die bei der Anmietung noch nicht vorhanden waren, gehen im Regelfall über die gewöhnliche Abnützung hinaus.

Wir empfehlen, solche Schäden vor der Wohnungsrückgabe zu beseitigen.

Betreffend kleinerer (Dübel-) Löcher in der Wand und Löcher in Fliesen gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter, die zum Teil auch vor Gericht landen. Da in der Rechtsprechung immer auf den Einzelfall Bezug genommen wird, kann hier keine konkrete Aussage dazu getroffen werden, welche Löcher über die übliche Abnützung hinaus gehen.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Die nach Demontage von Küchenkästchen oder anderen Regalen zurückgelassenen Bohrlöchern in nicht verfliester Wand gelten als gewöhnliche Abnützung.
Doch 110 Dübellöcher in zwei Zimmern gehen über die gewöhnliche Abnützung hinaus.

Aus unserer Erfahrung heraus raten wir, im Vorfeld der Wohnungsrückstellung mit dem Vermieter/ der Vermieterin abzustimmen wie die Wohnung zurückgestellt werden soll und ob es sich im konkreten Fall um normale oder übermäßige Abnützung handelt, um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen. Und fertigen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll an.

Ausmalen

Nach aktueller Rechtsprechung ist die Vereinbarung einer rechtswirksamen Ausmalverpflichtung im Mietvertrag schwer durchzusetzen. Aber auch hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

Die Ausmalpflicht kann rechtswirksam vereinbart werden, indem der Mietvertrag gemeinsam mit dem Vermieter / der Vermieterin aufgesetzt wurde und man sich dabei darauf geeinigt hat, die Wohnung bei Auszug auszumalen.

Sollte im Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart worden sein, trifft eine Ausmalpflicht nur dann zu, wenn die Wände über eine normale Abnützung hinaus in Anspruch genommen wurden bzw. eine kräftige Farbe anstatt herkömmlicher Nuancen gewählt wurde.

Laut Arbeiterkammer Wien ist nach aktueller Rechtsprechung die Vereinbarung ungültig, wenn diese auf einem vorformulierten Vertrag („Vertragsformular“) des Vermieters getroffen wurde und dem Mieter die Ausmalpflicht gewissermaßen aufgedrängt wurde. Denn oft stimmen potentielle Mieter oder Mieterinnen den vorformulierten Vertragsbedingungen zu, um die Wohnung zu bekommen.

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Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

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Weiterführende Links

Information Arbeiterkammer

Information Mietervereinigung