Ist Ihr Badezimmer oder Ihr WC bereits in die Jahre gekommen und benötigt eine Modernisierung mit professioneller Unterstützung? Baumeister Brehm und sein erfahrenes Team setzen Ihre Wünsche bei der Erneuerung der Nassräume mit höchster Qualität in Wien und Wien Umgebung um. Bei uns bekommen Sie eine sorgenfreie Umsetzung Ihrer Wünsche aus einer Hand und werden darüber hinaus bei möglichen Förderungsanträgen unterstützt.

Egal, ob Sie sich für eine Renovierung, Sanierung oder einen Umbau entscheiden, wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. Wir übernehmen die individuelle Planung nach Ihren Wünschen, koordinieren und überwachen die technische Ausführung durch uns bekannte erstklassige Firmen, um Ihnen Ihr Wunsch-Bad bzw. Wunsch-WC zu liefern.

Auch wenn es sich beim Badezimmer und / oder beim WC verhältnismäßig um kleine Eingriffe handelt, können bei der Sanierung bzw. einem Umbau fahrlässige Fehler passieren. Eine gut durchdachte Bad-Planung und eine fachgerechte Umsetzung sind daher umso wichtiger. Bei uns sind Sie auf jeden Fall an der richtigen Stelle!

Wir freuen uns über Ihre Anfrage

Badrenovierung, Badsanierung und Badumbau – Wo ist der Unterschied?

Unter der Badezimmer Renovierung versteht man die oberflächliche Instandsetzung. Der Anstrich der Wandfarbe oder der Fliesen wird aufgefrischt, der Fliesenboden wird mit einem neuen Bodenbelag versehen oder montierte Sanitärgegenständen werden ausgetauscht. Weder Keramikgegenstände, die fest mit der Wand oder dem Unterboden verbunden sind, Wand- & Bodenbeläge, noch die Feuchtigkeitsabdichtung werden bei einer Renovierung erneuert.

Die Sanierung des Badezimmers ist in der Regel umfangreicher als eine Renovierung. Es wird meist alles – von den Belägen, bis zu den Leitungen, den Sanitärgegenständen und der Elektrik – erneuert. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihr Traumbad nach Ihrer individuellen Vorstellung komplett neu zu gestalten.

Ein Umbau eines Badezimmers ist meist mit großen Eingriffen verbunden. Das bedeutet, dass neben der Sanierung auch am Raum selbst Veränderungen im Sinne von einer Vergrößerung oder Verkleinerung vorgenommen werden. Die Bausubstanz wird angegriffen: Durchbrüche werden hergestellt, Trockenwände werden aufgestellt oder abgebrochen. Bei einem solchen Unterfangen sind eine behördliche Bewilligung und statische Unterlagen notwendig.

Nähere Informationen hierzu finden Sie bei unserem Artikel „BAUANZEIGEN

Der Ablauf einer Badsanierung

Ähnlich wie bei einer Wohnungssanierung gliedern wir auch die Badsanierung in folgende drei Phasen:

PHASE 1 – Erstberatung der gewünschten Modernisierung und Klärung der Gegebenheiten vor Ort

PHASE 2 – Planung des Badezimmers mit möglicher Sanitäranordnung und Fliesenverlegung, Einholung von Angeboten und Ermittlung des Bestbieters

PHASE 3 – Koordination diverser Gewerke und Überwachung in der Ausführungsphase inklusive der Überprüfung der Rechnungslegung, einer Qualitätskontrolle bis zur zeitgerechten Übergabe und der Antragstellung einer möglichen Förderung

Welche Arbeiten umfasst eine Badsanierung?

Je nach der gewünschten Modernisierung des Badezimmers variiert auch der Arbeitsumfang. Werden jedoch mehr als nur Instandsetzungsarbeiten im Bad erledigt, so ist mit folgenden Arbeiten bei einer Badsanierung oder einem -umbau zu rechnen:

  • Abbruch des vorhandenen Badezimmers
  • Erneuerung der Wasser- und Ablaufleitungen inkl. dem Herausstemmen der alten Leitungen
  • Erneuerung der Elektrik inkl. der Adaption diverser Anschlüsse und der Erstellung eines E-Befunds
  • Erneuerung der Unterbodenkonstruktion inkl. der normgerechten Herstellung einer Feuchtigkeitsabdichtung
  • Adaptierung des Heizsystems mit einer Fußbodenheizung (sofern möglich) oder der Ergänzung eines Handtuchheizkörpers
  • Verlegen der Boden- und Wandfliesen
  • Erneuerung des Anstriches mit feuchte-unempfindlicher Innendispersion
  • Herstellen einer statischen oder mechanischen Lüftung (sofern möglich und notwendig)
  • Lieferung und fachgerechte Montage der Sanitärgegenstände
  • Endreinigung des Badezimmers

Was ist ein E-Befund?

Ein E-Befund oder Elektrobefund ist ein Prüfbericht der elektrischen Anlage. Gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001- 6-61 ist eine Durchführung einer professionellen Prüfung bei Errichtung neuer Elektroinstallationen erforderlich. Die Vorlage eines E-Befundes ist für die Vermietung unumgänglich.

Das A und O einer Bad-Sanierung/-Umbau

Neben der richtigen Planung ist die professionelle Umsetzung einer Badezimmer-Sanierung bzw. eines Umbaus äußerst wichtig. Das A und O einer Badezimmer-Sanierung oder eines Umbaus ist neben einer möglichen Erneuerung des Estrichs, die korrekte Verlegung der Feuchtigkeitsabdichtung vor dem Setzen der neuen Duschtasse und Badewanne bzw. der neuen Fliesen.

Hierbei können viele Fehler passieren, die zu weitreichenden Folgen, wie einem Wasserschaden, führen können. Mit unserer langjährigen Erfahrung und den richtigen Firmen an der Hand bewahren wir Sie vor solchen Baumängeln.

Badnutzung während einer Sanierung / eines Umbaus

Die Nutzung des Badezimmers ist während eines Sanierungsprozesses nicht möglich. Da sowohl die Sanitärgegenstände als auch diverse Leitungen herkömmlicherweise erneuert werden, ist das Badezimmer bis zur Fertigstellung nicht nutzbar. Des Weiteren ist durch Abbruch- und Stemmarbeiten mit einer erhöhten Staubbelastung zu rechnen, die durch einen Staubvorhang größtenteils abgefangen werden kann.

Bei der Planung und der Umsetzung durch uns bekannte Firmen achten wir jedoch besonders auf Ihre Bedürfnisse und reduzieren die Sanierungszeit auf ein Minimum.

Wie lange dauert eine Badsanierung?

Eine Standard-Badsanierung, bei der alle Leitungen, Sanitärgegenstände, Beläge und die Unterbodenkonstruktion erneuert werden, dauert in der Regel zwei Wochen. Je nach Sanierungsumfang kann die Dauer der Arbeiten jedoch variieren. Die genaue Dauer kann nach Festlegung des Arbeitsumfanges bekanntgegeben werden. Wir sichern Ihnen eine zeitgerechte Einhaltung der Fertigstellung, damit Sie reibungslos und schnell Ihr neues Bad verwenden können.

Kosten einer Badsanierung

Die Kosten einer Badsanierung hängen von mehreren Faktoren, wie der Größe des Badezimmers, dem Sanierungsumfang, den ausgewählte Materialien, der Bausubstanz – Beton oder Ziegel – und vielem mehr ab.

Bei der Sanierung eines Badezimmers mit einer Größe von 2m² – 5m² bei der alle Wasser-, Ablauf- und Elektroleitungen, sowie der Unterboden erneuert werden, der Einbau von Sanitärgegenständen einer Standardausführung vorgenommen wird und Standard-Fliesen verlegt werden, ist mit Kosten in einer Höhe von 10.000,00€ – 13.500,00€ (brutto) zu rechnen.

Förderungen für eine Badsanierung

Sofern Sie eine altersgerechte Adaptierung in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus planen, kann unter Einhaltung diverser Voraussetzungen eine Förderung oder ein Handwerkerbonus beantragt werden.

Altersgerechte Adaptierung

Diese Förderung ist für alle Mieter*innen und Eigentümer*innen über 60 Jahre, die von der Stadt Wien die vorgegebene Einkommensgrenze – bei 1 Personenhaushalt 41.140€, bei 2 Personenhaushalt 61.310€ jährlich – nicht überschreiten, deren Hauptwohnsitz in der zu sanierende Wohnung ist und die Umbaukosten mehr als 3.000€ pro Wohnung oder Haus betragen. Zusätzlich ist ein verpflichtendes, kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint der Stadt Wien durchzuführen.

Der Umbau muss auf den neuesten Stand der Technik angepasst sein und dem Inhalt der ÖNORM B 1600 für barrierefreies Bauen entsprechen.

Seitens der Stadt Wien beträgt der Zuschuss 35% der förderbaren Kosten und ist mit bis zu 4.200€ festgesetzt. *Stand 12.2024, Aktion der Stadt Wien gültig bis 31.12.2025.

Behindertengerechter Umbau

Die Stadt Wien unterstützt den Umbau von Wohnungen und Eigenheimen für Personen mit besonderen Bedürfnissen mit einer Förderung. Diese umfasst maximal 75% der förderbaren angemessenen Gesamtbaukosten in der Höhe von 15.000€. Sofern im Zuge der Wohnungssanierung die Ausstattungskategorie D oder C auf A angehoben wird, werden bis zu 800€ pro m²-Wohnnutzfläche gefördert.

Bestimmte Voraussetzungen des Antragsstellers, wie der Nachweis des Hauptwohnsitzes, der Pflegestufe, die Nutzfläche des Eigenheims und die Ausführung eines altersgerechten und barrierefreien Umbaus gemäß ÖNORM B müssen eingehalten werden. *gültig ab 01.03.2024 – unbegrenzt

Handwerkerbonus

Sofern Sie bei Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten, sowie Schaffungen und Erweiterungen in der von Ihnen genutzten Wohnung oder dem Haus durchführen, kann mittels dem Handwerkerbonus eine Förderung der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft erfüllt werden und die vorgegebene Beantragungsfrist eingehalten werden.

Gefördert werden 20% der förderbaren Kosten von maximal 7.500€, die im Kalenderjahr 2025 die maximale Förderhöhe von 1.500€ nicht überschreiten. *Stand 12.2024

Ein Förderantrag darf maximal einmal pro Jahr und Person gestellt werden. Sofern bei einer Rechnungslegung die maximal förderbaren Kosten überschritten werden, so kann für den Differenzbetrag eine weitere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.

Erstmaliger Einbau von Sanitärinstallationen in Wohnungen

Mieter und/oder Eigentümer einer Wohnung können bei der Stadt Wien eine Förderung für den erstmaligen Einbau von WCs und/oder Badezimmern bzw. einer Badenische in Verbindung mit der Umstellung des Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Energiesystem beantragen. Bestimmte Voraussetzungen, wie unter anderem die Meldung des Hauptwohnsitzes bei der zu sanierende Wohnung des Antragsstellers und mehr, müssen eingehalten werden.

Gefördert werden 200€ pro m²-Wohnnutzfläche in einem Ausmaß von maximal 35% der nachgewiesenen angemessenen Kosten für den Umbau. *gültig ab 01.03.2024 – unbegrenzt

Wir freuen uns über Ihre Anfrage

Mietanbot und Mietanbot Rücktritt - Mietanbot Vorlage Wien

Der Wiener Mietwohnungsmarkt 2025 ist angespannt und wird es aufgrund der geringen Neubautätigkeit auch noch längere Zeit bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist sehr hoch und das Angebot ist sehr klein. Mieter und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.

Wenn das Mietanbot richtig angewendet wird, ist es ein sehr hilfreiches Werkzeug bei der Vermietung von Immobilien.

Im Folgenden Artikel werden folgende Punkte abgehandelt:

  • Was ist ein Mietanbot?
  • Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
  • Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
  • Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
  • Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Was ist ein Mietanbot?

Ein Mietanbot (oder Mietangebot) ist rechtlich nach §862 ein Versprechen (Antrag) auf Abschluss eines Mietvertrages und kann innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. Vor Ablauf der Antragsfrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Das Mietanbot enthält den Überblick über die zu mietende Wohnung und in der Regel alle wesentlichen Bedingungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Eine genaue Vorgabe über das Design und den Umfang gibt es nicht. Im Mietanbot sollten die wichtigsten Merkmale für die Anmietung angeführt sein, wie:

  • Adresse des Objektes
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kündigungsverzicht
  • Nettomiete und Indexierung der Nettomiete
  • Betriebskosten
  • Allfällige Heiz- und Warmwasserkosten (bei Zentralheizung)
  • Monatliche Gesamtbelastung
  • Kautionshöhe

Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots

Ein Mietanbot wird zuerst vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben und an den Makler oder direkt an den Vermieter gesendet. Mit dieser Angebotslegung erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu mieten.
Das Angebot ist also einseitig verbindlich.

Im nächsten Schritt prüft der Vermieter die übermittelten Bonitätsunterlagen. Manchmal kann der Vermieter sich auch aus mehreren Kandidaten den passendsten auszuwählen. Wenn in weiterer Folge die Vermieterseite das Mietanbot gegenzeichnet, kommt ein Vertrag zustande. (ABGB §§861 Abschließung des Vertrages.).

Nun ist das Angebot auch für den Vermieter bindet und es ist der Weg zur Mietvertragsunterzeichnung geebnet.

Was passiert, wenn ich mehrere Mietanbote abgegeben habe und diese angenommen werden?

In der Praxis ist es oftmals der Fall, dass Wohnungssuchende sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen bewerben, um bei einer Ablehnung noch eine Alternativwohnung parat zu haben. Wenn man jedoch den Zuschlag für mehrere Wohnungen erhält, kann das zu Problemen führen, da man vertraglich bereits gebunden ist.

Fristen und Rücktritt vom Mietanbot:

Ein Mietanbot ist, solange kein Zeitpunkt auf dem Mietanbot festgelegt wurde, für eine angemessene Zeit gültig (das sind ca. 14 Tage).

Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz

Als Konsument haben Sie nur eine rechtlich gesicherte konsequenzenlose Möglichkeit vom Mietanbot zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit ist im §30a Konsumentenschutzgesetz geregelt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie kostenlos vom Mietanbot zurücktreten können:

  • Bei Miete von Wohnungen und Einfamilienhäusern,
  • die Immobilie wird zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet und
  • Sie (als Konsument) haben das Mietanbot am Tag der erstmaligen Besichtigung der Immobilie abgegeben.

Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Rücktritt zu Konsequenzen führen.

Kann beim Rücktritt vom Mietanbot auf Schadenersatz geklagt werden?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Ja, ein Rücktritt von einem Mietanbot kann unter bestimmten Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dies hängt von der rechtlichen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:

  1. Vertragliche Bindung (unterfertigtes Mietanbot)
  2. Rechtswidrigkeit (Austritt aus dem Vertrag)
  3. Entstandener Schaden
  4. Kausalität (wäre der Schaden auch ohne Ihr Handeln entstanden?)

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, können Sie Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Immobilienmakler und dem Vermieter werden.

Höhe der Ansprüche

Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist immer im individuellen Fall zu eruieren. Beispielhaft angeführt:

Konkreter Schaden: Etwa Kosten für Makler, Anzeigen oder die Mietausfälle.

Ersatz entgangener Gewinne: Der Vermieter kann den Betrag einfordern, den er durch die Nichtvermietung verliert.

Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten

  • Verlangen Sie vor Abgabe des Mietanbots den Mietvertragsentwurf oder schreiben Sie auf das Anbot: „unter Vorbehalt meines Einverständnisses mit allen Vertragspunkten des schriftlichen Mietvertrags unterzeichnet“.
  • Verschriftlichen Sie besprochene Zusagen auf dem Mietanbot. (z.B. Wohnung wird noch ausgemalt, etc.)
  • Befristen Sie zeitlich Ihr Mietanbot für eine angemessene Zeit. (z.B. 1 Woche)
  • Geben Sie kein zweites Mietanbot ab solange die Bindungsfrist von einem anderen Mietanbot noch besteht.
  • Sollten Sie von einem verbindlichen Mietanbot zurücktreten wollen, versuchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Makler oder dem Vermieter zu suchen, um eine beiderseitige zufriedenstellende Lösung außerhalb des Gerichts zu finden.

Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Die Vermietung einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als Vermieter freuen Sie sich, wenn Sie nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen endlich den „perfekten Mieter“ gefunden haben, der Ihnen ein verbindliches Mietanbot unterbreitet. Doch was passiert, wenn dieser Mieter kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags oder kurz vor dem Einzug plötzlich abspringt? Genau in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig professionelle Unterstützung bei der Mietersuche ist.

Der Frust des Vermieters: Mehr Aufwand, Ärger und potenzieller Leerstand

Die Absage eines Mieters nach Abgabe eines Mietanbots ist für Vermieter nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Häufig haben Sie als Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt viel Aufwand betrieben, um einen geeigneten Mieter zu finden:

  • Wohnungsbesichtigungen organisiert
  • Mietinteressenten geprüft
  • Die Vermarktung der Immobilie eingestellt, da ein vermeintlicher Abschluss bevorstand
  • Vorbereitungen für den Mietvertrag getroffen

Wenn ein Mietinteressent sich dann kurzfristig anders entscheidet, stehen Sie wieder am Anfang – mit zusätzlichen Kosten, Ärger und womöglich einer längeren Leerstandszeit Ihrer Immobilie.

Warum springen Mieter ab?

Viele Mieter unterschätzen die Verbindlichkeit eines Mietanbots oder handeln impulsiv. Oft ändern sie ihre Meinung aufgrund von:

  • Alternativen, die sie als attraktiver empfinden
  • Finanziellen Überlegungen, die sie erst später berücksichtigen
  • Fehlender Ernsthaftigkeit bei der Abgabe des Mietanbots

Das Problem liegt jedoch darin, dass dieser Rücktritt für den Mieter oft keine unmittelbaren Konsequenzen hat – für den Vermieter hingegen schon.

Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch Brehm Immobilien

Als erfahrenes Maklerunternehmen hat Brehm Immobilien eine klare Strategie entwickelt, um Vermieter vor genau diesen Problemen zu schützen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die Mietersuche so unkompliziert und sicher wie möglich zu machen.

Unsere Vermittlungsdienstleistung in der Vermietung zeichnet sich aus durch:

  1. Verbindlichkeit durch das Mietanbot
    Bei uns wird die Abgabe eines Mietanbots von Mietinteressenten nicht leichtfertig gehandhabt. Mietinteressenten werden von uns darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Mietanbot Konsequenzen hat. Dies sorgt dafür, dass sich potenzielle Mieter vorab genau überlegen, ob sie die Wohnung wirklich mieten möchten. Ein Mietanbot bei Brehm Immobilien ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern eine fundierte Entscheidung.
  2. Konsequenzen bei Rücktritt
    Um Vermieter zu schützen, sehen wir in unseren Mietanboten klare Regelungen vor: Sollte ein Mietinteressent nach Abgabe eines verbindlichen Mietanbots zurücktreten, entstehen für den Anbosteller Kosten. Dies dient einerseits dem Schutz des Vermieters und andererseits wird sichergestellt, dass Mietinteressenten mit Ernsthaftigkeit an die Sache herangehen. Rücktritte sind dadurch eine absolute Ausnahme.
  3. Minimierung von Leerstand
    Durch unsere professionelle Vorgehensweise minimieren wir das Risiko, dass Vermieter wieder von vorn anfangen müssen. Dies reduziert Leerstandszeiten erheblich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie schnell und zuverlässig vermietet wird.
  4. Entlastung und Sicherheit für Vermieter
    Wir übernehmen den gesamten Prozess der Mietersuche: von der professionellen Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung der Interessenten, der Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Sie die passenden Mieter finden.

Ihr Vorteil: Mit Brehm Immobilien auf der sicheren Seite

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie uns die Mietersuche für Sie übernehmen. Mit Brehm Immobilien an Ihrer Seite vermeiden Sie Rücktritte vom Mietanbot und sparen wertvolle Zeit und Nerven. Mit Brehm Immobilien haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Mietprozess reibungslos und professionell abläuft.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

MIETANBOT VORLAGE als PDF (zum Runterladen)

 

Link: https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a

Die Kunst der Mieterauswahl in Wien – Worauf Vermieter achten sollten

Die Mieterauswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Vermieter treffen muss. Immobilienmakler Brehm vermittelt seit über 15 Jahren Mietimmobilien und hat daher eine langjährige Erfahrung in der professionellen Mieterauswahl. Die Mieterauswahl ist wichtig, damit ein zuverlässiger Mieter, der die Miete regelmäßig zahlt, sorgsam mit der Immobilie umgeht und die Wohnung bzw. das Haus nach dem Ende der Mietzeit in einem ordentlichen Zustand zurückgibt. Um bei der Mieterauswahl keine Fehler zu machen, sollten bestimmte Kriterien beachtet werden.

Wichtige Unterlagen für die Mieterauswahl:

Damit Sie als Vermieter eine fundierte Entscheidung treffen können, sollten Mietinteressenten folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gehaltsnachweise – Lohnzettel der letzten 3 Monate, oder Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
  • Kopie eines Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Meldezettel, als Nachweis des aktuellen Wohnsitzes
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Selbstauskunft
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Bürgschaftserklärung

Mieterauswahl bei mehreren Interessenten

Wenn mehrere Personen Interesse an der Anmietung Ihrer Immobilie zeigen, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie beste Wahl zu treffen. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen erhöht die Wahrscheinlichkeit, langfristig einen zuverlässigen Mieter auszuwählen.

Kriterien für die Mieterauswahl – Checkliste Mietauswahl

  • Finanzielle Zuverlässigkeit – Bonität: Überprüfen Sie die letzten 3 Gehaltszettel bzw. den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres. Reicht das nachgewiesene Einkommen aus, um die Miete ohne Zahlungsschwierigkeiten zu bezahlen? Welche Zahlungsverpflichtungen hat der Mieter? Ist ein pfändbares Einkommen vorhanden?
  • Berufliche Stabilität: Ein stabiler beruflicher Hintergrund ist eine gute Voraussetzung für finanzielle Sicherheit.
  • Sicherheit bei Zahlungsausfällen: Berücksichtigen Sie die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Zahlungsausfällen. Mieter aus Drittstaaten können bei Zahlungsproblemen und einer Abreise schwerer rechtlich verfolgt werden.
  • Personenanzahl: Passt die Anzahl der Personen zur Wohnungsgröße?
  • Haustiere: Klären Sie ab, ob der Mieter Haustiere hält oder halten will und ob diese für Ihre Wohnung geeignet sind.
  • Mietdauer: Wie lange beabsichtigt der Interessent zu bleiben?
  • Umzugsfrequenz und Umzugsgründe: Wie oft ist der Mieter in der Vergangenheit umgezogen? Sind die Gründe für den Umzug nachvollziehbar und plausibel?
  • Zusätzliche Sicherheiten: Ist ein Bürge mit ausreichendem Einkommen vorhanden, falls der Mieter (z.B. Student) selbst keine ausreichenden Nachweise erbringen kann?
  • Offenheit und Kommunikation: Werden alle Fragen bereitwillig beantwortet, und liefert der Mietinteressent die angeforderten Unterlagen fristgerecht? Haben Sie den Eindruck, dass er ehrlich und transparent agiert?
  • Persönlicher Eindruck und Sympathie: Neben den objektiven Kriterien zählt auch der persönliche Eindruck. Wirkt der Interessent zuverlässig und sympathisch? Eine gute Kommunikationsbasis erleichtert das Zusammenwirken während der Mietzeit.

Die Expertise von Immobilienmakler Brehm

Immobilienmakler Brehm prüft jede Bewerbung sorgfältig, bevor er sie dem Vermieter vorgelegt. Mit über 15 Jahren Erfahrung erkennen wir frühzeitig potenzielle Risiken und wissen, worauf es bei der Mieterauswahl ankommt. Unser Ziel ist es, zuverlässige und vertrauenswürdige Mieter zu vermitteln.

Sie möchten Ihre Immobilie professionell mit einem Immobilienmakler vermieten? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir finden den passenden Mieter für Ihre Immobilie.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Vorbereitung für die Mieterauswahl: Wichtige Schritte für Vermieter

Um in die vorteilhafte Lage zu kommen, eine Mieterauswahl treffen zu können, sind gezielte Vorbereitungen notwendig. Diese Vorbereitungen erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie und ziehen passende Mietinteressenten an. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

I) Die Mietwohnung in einen ansprechenden Zustand bringen

Je ansprechender der Wohnungszustand ist, desto mehr potenzielle Mieter werden angesprochen.

  • Kleinere und größere Mängel gehören vor der Vermarktungsphase beseitigt.
  • Sauberkeit sicherstellen. Eine gründlich gereinigte und ausgemalte Wohnung wirkt professionell und einladend.
  • Attraktive Präsentation: Wohnungen mit deutlichen Gebrauchsspuren oder mangelnder Reinigung schrecken Interessenten ab und verringern die Nachfrage.

Hinweis: Brehm Immobilen bietet in Wien einen schnellen und kostengünstigen Service zur Aufbereitung von Mietwohnungen an.

II) Marktkonforme Mietkonditionen festlegen

Die Mietkonditionen müssen realistisch und wettbewerbsfähig sein, um ausreichend Nachfrage zu generieren und um lange Leerstandszeiten zu vermeiden. Dabei sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen: Es zählen nicht nur die m², sondern auch die Zimmeranzahl, die Freiflächen, die mögliche Mietdauer und viele weitere Faktoren.

III) Mieterprofil definieren

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Anforderungen Sie an einen Mieter stellen, und kommunizieren Sie das den Mietinteressenten klar. Welche Einkommen, Anforderungen haben Sie an den Mieter? Wie stehen Sie zu Haustieren? Teilen Sie Ihre Vorstellungen entweder in der Anzeige oder direkt Ihrem beauftragten Immobilienmakler mit.

IV) Professionelle Vermarktung

Die Mietwohnung sollte auf den nachgefragtesten Immobilienplattformen optimal präsentiert werden. Hochwertige Fotos und eine ansprechende Beschreibung sind entscheidend. Das definierte Mieterprofil sollte klar im Inserat ersichtlich sein.

V) Vorauswahl der Mietinteressenten

Prüfen Sie bereits vor einer Besichtigung, ob die Interessenten zu Ihrem Mieterprofil passen. Vermeiden Sie unnötige Besichtigungstermine mit unpassenden Interessenten.

VI) Zeitnahe Besichtigungstermine anbieten

Wohnungssuchende besichtigen laufend für sie infrage kommende Mietwohnungen. Wenn Sie zu lange mit der Besichtigungsmöglichkeit zuwarten, finden Mieter mit guter Bonität zwischenzeitlich andere passende Wohnungen. Deshalb ist das Ermöglichen von zeitlich flexiblen und zeitnahen Besichtigungsterminen wichtig.

Durch diese gezielten Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie aus einer Vielzahl von Bewerbern den idealen Mieter auswählen können. Brehm Immobilien unterstützt Sie dabei mit einem umfassenden Service – von der optimalen Vorbereitung Ihrer Immobilie bis zur erfolgreichen Mieterauswahl.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

Wohnung befristet vermieten - Befristungsmöglichkeit Mietvertrag

Wohnung befristet vermieten -Befristungsmöglichkeit Mietvertrag

Die gute Nachricht ist, dass es die nach altem Recht sogenannten „unerlaubte Kettenmietverträge“ nicht mehr gibt. Dennoch gibt es viele Stolpersteine, die es zu beachten gilt, wenn man eine Wohnung befristet vermieten will, damit nicht aus einem beabsichtigen befristeten Mietvertrag ein unabsichtlicher unbefristeter Mietvertrag entsteht.

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes MRG, sowohl im Vollanwendungsbereich (Altbau) als auch im MRG Teilanwendungsbereich (Eigentumswohnungen in neu errichteten Gebäuden) gelten die folgenden Bestimmungen gleichermaßen. Es wird auch nicht unterscheiden, ob es sich um Haupt oder Untermietverträge handelt. Es wird jedoch unterschieden ob Wohnraummiete oder Geschäftsraummiete. Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Wohnraummiete.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Vermieter auch gesetzliche Verpflichtungen haben. So müssen Sie dem Mieter auch einen gültigen Engerieauweis und einen Elektrobefund vorlegen und aushändigen. 

Wenn Sie Ihre Immobilie in Wien professionell verkaufen oder vermieten wollen, kümmern wir uns um alle erforderlichen Punkte, damit Sie auch keine Gesetzesübertretungen begehen und sich einem unnötigen Haftungsrisiko aussetzen. Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen Käufer oder bonitätsstarken Mieter.

Wenn Sie Ihre Wohnung professionell vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Wohnung befristet vermieten: Wie oft kann ich einen befristeten Mietvertrag verlängern?

Solange die Mindestvertragsdauer von zumindest 3 Jahren eingehalten wird, können befristete Mietverträge beliebig oft um jeweils zumindest 3 Jahre befristet verlängert werden.

Können befristete Mietverträge verlängert werden?

Ja. Damit die Befristung wirksam vereinbart wird muss die Verlängerung schriftlich vereinbart werden, die Befristung muss zumindest 3 Jahre betragen und die Vereinbarung muss vom Vermieter und Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Es muss ein unbedingter Endtermin vereinbart werden. Eine Einigung über eine Befristung bzw. Verlängerung des Mietvertrages über E-Mail-Verkehr – der Vermieter stimmt einer Verlängerung des Mietvertrages nur per E-Mail zu – ohne eigenhändige Unterschrift von Mieter und Vermieter ist nicht wirksam.

Wann wird ein befristeter Mietvertrag unbefristet?

Läuft ein befristeter Mietvertrag aus und wird der Mietvertrag nicht vertraglich verlängert oder aufgelöst, gilt dieser gemäß §39 MRG als einmalig als auf drei Jahre verlängert. Wir der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre nicht verlängert oder aufgelöst, liegt ein unbefristetes Mietverhältnis vor.

Welche Fehler bei Mietverträgen führen zu unbefristeten Mietverträgen?

Grundsätzlich empfehlen wir die Vermietung und die Mietvertragsabwicklung in professionelle Hände zu geben, damit Fehler vermieden werden. Brehm Immobilien kann die Vermietung für Sie professionell abwickeln. Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.brehm-immobilien.at/immobilienvermietung/wohnung-zu-vermieten-wien/

Sieht der Mietvertrag oder die Mietvertragsverlängerung bei der Wohnraummiete im Anwendungsbereich des MRG eine Befristung von weniger als drei Jahren vor, dann gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristeter Mietvertrag.

Eine Befristung eines Mietverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Mietverhältnisse gelten also grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und unterliegen den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes.

Die Befristung eines Wohnungsmietvertrages muss schriftlich sowie mit unbedingtem, datumsmäßig feststehendem Endtermin vereinbart werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist die Befristung nicht durchsetzbar. So wurde vom obersten Gerichtshof folgende Klausel:“ Wenn der Mietvertrag zum Ablauf nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils auf weitere drei Jahre.“ Für einen unbedingten Endtermin unzulässige Formulierung gewertet. Somit war die Befristung unwirksam.

Wie lange kann man eine Wohnung befristet vermieten?

Man kann eine Wohnung, solange man die Mindestvertragsdauer von 3 Jahren einhält, so lange befristet vermieten, wie man will.

Wohnung befristet vermieten: Gibt es Obergrenzen bei befristeten Mietverträgen?

Es gibt keine Obergrenzen bei befristeten Mietverträgen.So können Sie beispielsweise eine Wohnung auf drei, dreieinhalb, fünf oder 10 Jahre befristet vermieten. Wichtig ist nur, dass die Mindestmietvertragsdauer von 3 Jahren eingehalten wird.

Automatische Mietvertragsverlängerung -Wie verlängert sich der Mietvertrag automatisch

Läuft ein befristeter Mietvertrag aus und wird der Mietvertrag nicht vertraglich verlängert oder aufgelöst, gilt dieser gemäß §39 MRG als einmalig als auf drei Jahre verlängert.

nützliche Links:

  • 29 MRG Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages

https://www.jusline.at/gesetz/mrg/paragraf/29

Allgemeiner Hinweis:

Dieser Beitrag behandelt ausgewählte Themenfelder aus der Welt des Immobilienrechts und soll dabei einen groben Überblick geben. Bitte beachten Sie, dass die hier zusammengestellten Informationen und Tipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und eine Einzelfall bezogene Rechtsberatung bei einem Anwalt nicht ersetzen können.

Altbauwohnung vermieten

Altbauwohnung in Wien vermieten

 

Beim Vermieten einer Altbauwohnung in Wien bzw. bei einer Wohnung generell kann die Vermietung viele unliebsame Überraschungen für Vermieter mit sich bringen.

Richtwertmietzins, Kategorie, Fehler und Kostenfallen 

Aus gegebenem Anlass schildern wir einen aktuellen Fall:

Ein Kunde, der ins Ausland übersiedelt war, hat sich an uns gewandt, da er sich für unser Sorglos-Paket bei der Wohnungsvermietung in Wien interessiert hat. Der Auftraggeber hat privat eine Altbauwohnung in vermeintlich sehr gutem Zustand erworben. Der Käufer wollte kurzfristig die Altbauwohnung vermieten. Nach einigen Jahren nach seiner Rückkehr nach Österreich möchte er die Altbauwohnung selbst bewohnen.  Der Kunde wollte ursprünglich die Wohnung im Zuge des Sorglos Paketes von uns ausmalen und vermieten lassen.

Der Auftraggeber wurde befragt, ob er grundsätzlich über den Richtwertmietzins, die diesbezügliche Mietzins Beschränkung und den Befristungsabschlag informiert ist. Über diese Punkte war der Kunde bereits informiert.

 

 

Nach einer Begehung der Wohnung durch Baumeister Brehm stand jedoch schnell fest, dass die Wohnung für die Vermietung mehrere Problemstellen aufwies:

  • Das Badezimmer hatte nur eine Entlüftung zum Gang hin. Eine Badegelegenheit ohne Entlüftung ins Freie entspricht nicht dem zeitgemäßen Standard gemäß § 15a Abs 1 Z 1 MRG. Hier gibt es ein Urteil vom obersten Gerichtshof (Entscheidungstext OGH 30.10.2015 5 Ob 99/15t), dass dies zu einer Kategorie Abstufung führt.
  • Altbauwohnung vermietenDie Elektrik war augenscheinlich in einem Zustand, dass kein gültiger Elektrobefund ausgestellt werden konnte. Unter anderem fehlte beim Verteilerkasten ein Berührungsschutz.
  • Die Küche verfügte über eine Dunstabzugshaube mit Abluft nach draußen. Auch das WC verfügte über einen Ventilator mit Abluft nach draußen. Die Therme verfügte aber über kein Verriegelungsmodul

Nach kurzer Beratung entschied sich der Kunde, die Problemstellen fachmännisch beheben zu lassen.

Baumeister und Immobilienmakler Brehm saniert einige Altbauwohnungen pro Jahr für die Vermietung und ist deshalb gut informiert, auf welche Stolperstellen bei der Vermietung von Altbauwohnung besonders zu achten ist und welches Ungemach dem Vermieter droht, wenn der Mieter bei mangelhaften Wohnungen zur Schlichtungsstelle geht.

Nehmen Sie Kontakt auf, wir vermieten Ihre Altbauwohnung in Wien und beraten Sie gerne.

 

weiterführende Links

Ermittlung der Wohnungskategorie

Richtwertberechnung für Wohnungen in Wien