Mietanbot und Mietanbot Rücktritt - Mietanbot Vorlage Wien

Der Wiener Mietwohnungsmarkt 2025 ist angespannt und wird es aufgrund der geringen Neubautätigkeit auch noch längere Zeit bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist sehr hoch und das Angebot ist sehr klein. Mieter und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.

Wenn das Mietanbot richtig angewendet wird, ist es ein sehr hilfreiches Werkzeug bei der Vermietung von Immobilien.

Im Folgenden Artikel werden folgende Punkte abgehandelt:

  • Was ist ein Mietanbot?
  • Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
  • Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
  • Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
  • Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Was ist ein Mietanbot?

Ein Mietanbot (oder Mietangebot) ist rechtlich nach §862 ein Versprechen (Antrag) auf Abschluss eines Mietvertrages und kann innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. Vor Ablauf der Antragsfrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Das Mietanbot enthält den Überblick über die zu mietende Wohnung und in der Regel alle wesentlichen Bedingungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Eine genaue Vorgabe über das Design und den Umfang gibt es nicht. Im Mietanbot sollten die wichtigsten Merkmale für die Anmietung angeführt sein, wie:

  • Adresse des Objektes
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Kündigungsverzicht
  • Nettomiete und Indexierung der Nettomiete
  • Betriebskosten
  • Allfällige Heiz- und Warmwasserkosten (bei Zentralheizung)
  • Monatliche Gesamtbelastung
  • Kautionshöhe

Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots

Ein Mietanbot wird zuerst vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben und an den Makler oder direkt an den Vermieter gesendet. Mit dieser Angebotslegung erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu mieten.
Das Angebot ist also einseitig verbindlich.

Im nächsten Schritt prüft der Vermieter die übermittelten Bonitätsunterlagen. Manchmal kann der Vermieter sich auch aus mehreren Kandidaten den passendsten auszuwählen. Wenn in weiterer Folge die Vermieterseite das Mietanbot gegenzeichnet, kommt ein Vertrag zustande. (ABGB §§861 Abschließung des Vertrages.).

Nun ist das Angebot auch für den Vermieter bindet und es ist der Weg zur Mietvertragsunterzeichnung geebnet.

Was passiert, wenn ich mehrere Mietanbote abgegeben habe und diese angenommen werden?

In der Praxis ist es oftmals der Fall, dass Wohnungssuchende sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen bewerben, um bei einer Ablehnung noch eine Alternativwohnung parat zu haben. Wenn man jedoch den Zuschlag für mehrere Wohnungen erhält, kann das zu Problemen führen, da man vertraglich bereits gebunden ist.

Fristen und Rücktritt vom Mietanbot:

Ein Mietanbot ist, solange kein Zeitpunkt auf dem Mietanbot festgelegt wurde, für eine angemessene Zeit gültig (das sind ca. 14 Tage).

Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz

Als Konsument haben Sie nur eine rechtlich gesicherte konsequenzenlose Möglichkeit vom Mietanbot zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit ist im §30a Konsumentenschutzgesetz geregelt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie kostenlos vom Mietanbot zurücktreten können:

  • Bei Miete von Wohnungen und Einfamilienhäusern,
  • die Immobilie wird zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet und
  • Sie (als Konsument) haben das Mietanbot am Tag der erstmaligen Besichtigung der Immobilie abgegeben.

Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Rücktritt zu Konsequenzen führen.

Kann beim Rücktritt vom Mietanbot auf Schadenersatz geklagt werden?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Ja, ein Rücktritt von einem Mietanbot kann unter bestimmten Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dies hängt von der rechtlichen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:

  1. Vertragliche Bindung (unterfertigtes Mietanbot)
  2. Rechtswidrigkeit (Austritt aus dem Vertrag)
  3. Entstandener Schaden
  4. Kausalität (wäre der Schaden auch ohne Ihr Handeln entstanden?)

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, können Sie Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Immobilienmakler und dem Vermieter werden.

Höhe der Ansprüche

Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist immer im individuellen Fall zu eruieren. Beispielhaft angeführt:

Konkreter Schaden: Etwa Kosten für Makler, Anzeigen oder die Mietausfälle.

Ersatz entgangener Gewinne: Der Vermieter kann den Betrag einfordern, den er durch die Nichtvermietung verliert.

Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten

  • Verlangen Sie vor Abgabe des Mietanbots den Mietvertragsentwurf oder schreiben Sie auf das Anbot: „unter Vorbehalt meines Einverständnisses mit allen Vertragspunkten des schriftlichen Mietvertrags unterzeichnet“.
  • Verschriftlichen Sie besprochene Zusagen auf dem Mietanbot. (z.B. Wohnung wird noch ausgemalt, etc.)
  • Befristen Sie zeitlich Ihr Mietanbot für eine angemessene Zeit. (z.B. 1 Woche)
  • Geben Sie kein zweites Mietanbot ab solange die Bindungsfrist von einem anderen Mietanbot noch besteht.
  • Sollten Sie von einem verbindlichen Mietanbot zurücktreten wollen, versuchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Makler oder dem Vermieter zu suchen, um eine beiderseitige zufriedenstellende Lösung außerhalb des Gerichts zu finden.

Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien

Die Vermietung einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als Vermieter freuen Sie sich, wenn Sie nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen endlich den „perfekten Mieter“ gefunden haben, der Ihnen ein verbindliches Mietanbot unterbreitet. Doch was passiert, wenn dieser Mieter kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags oder kurz vor dem Einzug plötzlich abspringt? Genau in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig professionelle Unterstützung bei der Mietersuche ist.

Der Frust des Vermieters: Mehr Aufwand, Ärger und potenzieller Leerstand

Die Absage eines Mieters nach Abgabe eines Mietanbots ist für Vermieter nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Häufig haben Sie als Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt viel Aufwand betrieben, um einen geeigneten Mieter zu finden:

  • Wohnungsbesichtigungen organisiert
  • Mietinteressenten geprüft
  • Die Vermarktung der Immobilie eingestellt, da ein vermeintlicher Abschluss bevorstand
  • Vorbereitungen für den Mietvertrag getroffen

Wenn ein Mietinteressent sich dann kurzfristig anders entscheidet, stehen Sie wieder am Anfang – mit zusätzlichen Kosten, Ärger und womöglich einer längeren Leerstandszeit Ihrer Immobilie.

Warum springen Mieter ab?

Viele Mieter unterschätzen die Verbindlichkeit eines Mietanbots oder handeln impulsiv. Oft ändern sie ihre Meinung aufgrund von:

  • Alternativen, die sie als attraktiver empfinden
  • Finanziellen Überlegungen, die sie erst später berücksichtigen
  • Fehlender Ernsthaftigkeit bei der Abgabe des Mietanbots

Das Problem liegt jedoch darin, dass dieser Rücktritt für den Mieter oft keine unmittelbaren Konsequenzen hat – für den Vermieter hingegen schon.

Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch Brehm Immobilien

Als erfahrenes Maklerunternehmen hat Brehm Immobilien eine klare Strategie entwickelt, um Vermieter vor genau diesen Problemen zu schützen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die Mietersuche so unkompliziert und sicher wie möglich zu machen.

Unsere Vermittlungsdienstleistung in der Vermietung zeichnet sich aus durch:

  1. Verbindlichkeit durch das Mietanbot
    Bei uns wird die Abgabe eines Mietanbots von Mietinteressenten nicht leichtfertig gehandhabt. Mietinteressenten werden von uns darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Mietanbot Konsequenzen hat. Dies sorgt dafür, dass sich potenzielle Mieter vorab genau überlegen, ob sie die Wohnung wirklich mieten möchten. Ein Mietanbot bei Brehm Immobilien ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern eine fundierte Entscheidung.
  2. Konsequenzen bei Rücktritt
    Um Vermieter zu schützen, sehen wir in unseren Mietanboten klare Regelungen vor: Sollte ein Mietinteressent nach Abgabe eines verbindlichen Mietanbots zurücktreten, entstehen für den Anbosteller Kosten. Dies dient einerseits dem Schutz des Vermieters und andererseits wird sichergestellt, dass Mietinteressenten mit Ernsthaftigkeit an die Sache herangehen. Rücktritte sind dadurch eine absolute Ausnahme.
  3. Minimierung von Leerstand
    Durch unsere professionelle Vorgehensweise minimieren wir das Risiko, dass Vermieter wieder von vorn anfangen müssen. Dies reduziert Leerstandszeiten erheblich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie schnell und zuverlässig vermietet wird.
  4. Entlastung und Sicherheit für Vermieter
    Wir übernehmen den gesamten Prozess der Mietersuche: von der professionellen Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung der Interessenten, der Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Sie die passenden Mieter finden.

Ihr Vorteil: Mit Brehm Immobilien auf der sicheren Seite

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie uns die Mietersuche für Sie übernehmen. Mit Brehm Immobilien an Ihrer Seite vermeiden Sie Rücktritte vom Mietanbot und sparen wertvolle Zeit und Nerven. Mit Brehm Immobilien haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Mietprozess reibungslos und professionell abläuft.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

MIETANBOT VORLAGE als PDF (zum Runterladen)

 

Link: https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a

Die Kunst der Mieterauswahl in Wien – Worauf Vermieter achten sollten

Die Mieterauswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die ein Vermieter treffen muss. Immobilienmakler Brehm vermittelt seit über 15 Jahren Mietimmobilien und hat daher eine langjährige Erfahrung in der professionellen Mieterauswahl. Die Mieterauswahl ist wichtig, damit ein zuverlässiger Mieter, der die Miete regelmäßig zahlt, sorgsam mit der Immobilie umgeht und die Wohnung bzw. das Haus nach dem Ende der Mietzeit in einem ordentlichen Zustand zurückgibt. Um bei der Mieterauswahl keine Fehler zu machen, sollten bestimmte Kriterien beachtet werden.

Wichtige Unterlagen für die Mieterauswahl:

Damit Sie als Vermieter eine fundierte Entscheidung treffen können, sollten Mietinteressenten folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gehaltsnachweise – Lohnzettel der letzten 3 Monate, oder Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
  • Kopie eines Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Meldezettel, als Nachweis des aktuellen Wohnsitzes
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Selbstauskunft
  • In bestimmten Fällen, eine unterschriebene Bürgschaftserklärung

Mieterauswahl bei mehreren Interessenten

Wenn mehrere Personen Interesse an der Anmietung Ihrer Immobilie zeigen, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie beste Wahl zu treffen. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen erhöht die Wahrscheinlichkeit, langfristig einen zuverlässigen Mieter auszuwählen.

Kriterien für die Mieterauswahl – Checkliste Mietauswahl

  • Finanzielle Zuverlässigkeit – Bonität: Überprüfen Sie die letzten 3 Gehaltszettel bzw. den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres. Reicht das nachgewiesene Einkommen aus, um die Miete ohne Zahlungsschwierigkeiten zu bezahlen? Welche Zahlungsverpflichtungen hat der Mieter? Ist ein pfändbares Einkommen vorhanden?
  • Berufliche Stabilität: Ein stabiler beruflicher Hintergrund ist eine gute Voraussetzung für finanzielle Sicherheit.
  • Sicherheit bei Zahlungsausfällen: Berücksichtigen Sie die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei Zahlungsausfällen. Mieter aus Drittstaaten können bei Zahlungsproblemen und einer Abreise schwerer rechtlich verfolgt werden.
  • Personenanzahl: Passt die Anzahl der Personen zur Wohnungsgröße?
  • Haustiere: Klären Sie ab, ob der Mieter Haustiere hält oder halten will und ob diese für Ihre Wohnung geeignet sind.
  • Mietdauer: Wie lange beabsichtigt der Interessent zu bleiben?
  • Umzugsfrequenz und Umzugsgründe: Wie oft ist der Mieter in der Vergangenheit umgezogen? Sind die Gründe für den Umzug nachvollziehbar und plausibel?
  • Zusätzliche Sicherheiten: Ist ein Bürge mit ausreichendem Einkommen vorhanden, falls der Mieter (z.B. Student) selbst keine ausreichenden Nachweise erbringen kann?
  • Offenheit und Kommunikation: Werden alle Fragen bereitwillig beantwortet, und liefert der Mietinteressent die angeforderten Unterlagen fristgerecht? Haben Sie den Eindruck, dass er ehrlich und transparent agiert?
  • Persönlicher Eindruck und Sympathie: Neben den objektiven Kriterien zählt auch der persönliche Eindruck. Wirkt der Interessent zuverlässig und sympathisch? Eine gute Kommunikationsbasis erleichtert das Zusammenwirken während der Mietzeit.

Die Expertise von Immobilienmakler Brehm

Immobilienmakler Brehm prüft jede Bewerbung sorgfältig, bevor er sie dem Vermieter vorgelegt. Mit über 15 Jahren Erfahrung erkennen wir frühzeitig potenzielle Risiken und wissen, worauf es bei der Mieterauswahl ankommt. Unser Ziel ist es, zuverlässige und vertrauenswürdige Mieter zu vermitteln.

Sie möchten Ihre Immobilie professionell mit einem Immobilienmakler vermieten? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir finden den passenden Mieter für Ihre Immobilie.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

Vorbereitung für die Mieterauswahl: Wichtige Schritte für Vermieter

Um in die vorteilhafte Lage zu kommen, eine Mieterauswahl treffen zu können, sind gezielte Vorbereitungen notwendig. Diese Vorbereitungen erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie und ziehen passende Mietinteressenten an. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

I) Die Mietwohnung in einen ansprechenden Zustand bringen

Je ansprechender der Wohnungszustand ist, desto mehr potenzielle Mieter werden angesprochen.

  • Kleinere und größere Mängel gehören vor der Vermarktungsphase beseitigt.
  • Sauberkeit sicherstellen. Eine gründlich gereinigte und ausgemalte Wohnung wirkt professionell und einladend.
  • Attraktive Präsentation: Wohnungen mit deutlichen Gebrauchsspuren oder mangelnder Reinigung schrecken Interessenten ab und verringern die Nachfrage.

Hinweis: Brehm Immobilen bietet in Wien einen schnellen und kostengünstigen Service zur Aufbereitung von Mietwohnungen an.

II) Marktkonforme Mietkonditionen festlegen

Die Mietkonditionen müssen realistisch und wettbewerbsfähig sein, um ausreichend Nachfrage zu generieren und um lange Leerstandszeiten zu vermeiden. Dabei sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen: Es zählen nicht nur die m², sondern auch die Zimmeranzahl, die Freiflächen, die mögliche Mietdauer und viele weitere Faktoren.

III) Mieterprofil definieren

Überlegen Sie im Vorfeld, welche Anforderungen Sie an einen Mieter stellen, und kommunizieren Sie das den Mietinteressenten klar. Welche Einkommen, Anforderungen haben Sie an den Mieter? Wie stehen Sie zu Haustieren? Teilen Sie Ihre Vorstellungen entweder in der Anzeige oder direkt Ihrem beauftragten Immobilienmakler mit.

IV) Professionelle Vermarktung

Die Mietwohnung sollte auf den nachgefragtesten Immobilienplattformen optimal präsentiert werden. Hochwertige Fotos und eine ansprechende Beschreibung sind entscheidend. Das definierte Mieterprofil sollte klar im Inserat ersichtlich sein.

V) Vorauswahl der Mietinteressenten

Prüfen Sie bereits vor einer Besichtigung, ob die Interessenten zu Ihrem Mieterprofil passen. Vermeiden Sie unnötige Besichtigungstermine mit unpassenden Interessenten.

VI) Zeitnahe Besichtigungstermine anbieten

Wohnungssuchende besichtigen laufend für sie infrage kommende Mietwohnungen. Wenn Sie zu lange mit der Besichtigungsmöglichkeit zuwarten, finden Mieter mit guter Bonität zwischenzeitlich andere passende Wohnungen. Deshalb ist das Ermöglichen von zeitlich flexiblen und zeitnahen Besichtigungsterminen wichtig.

Durch diese gezielten Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie aus einer Vielzahl von Bewerbern den idealen Mieter auswählen können. Brehm Immobilien unterstützt Sie dabei mit einem umfassenden Service – von der optimalen Vorbereitung Ihrer Immobilie bis zur erfolgreichen Mieterauswahl.

Wenn Sie Hilfe bei der erfolgreichen Vermietung ihre Wohnung brauchen, freut sich Herr Brehm über Ihre Kontaktanfrage oder Anruf.

 

Wohnung befristet vermieten - Befristungsmöglichkeit Mietvertrag

Wohnung befristet vermieten -Befristungsmöglichkeit Mietvertrag

Die gute Nachricht ist, dass es die nach altem Recht sogenannten „unerlaubte Kettenmietverträge“ nicht mehr gibt. Dennoch gibt es viele Stolpersteine, die es zu beachten gilt, wenn man eine Wohnung befristet vermieten will, damit nicht aus einem beabsichtigen befristeten Mietvertrag ein unabsichtlicher unbefristeter Mietvertrag entsteht.

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes MRG, sowohl im Vollanwendungsbereich (Altbau) als auch im MRG Teilanwendungsbereich (Eigentumswohnungen in neu errichteten Gebäuden) gelten die folgenden Bestimmungen gleichermaßen. Es wird auch nicht unterscheiden, ob es sich um Haupt oder Untermietverträge handelt. Es wird jedoch unterschieden ob Wohnraummiete oder Geschäftsraummiete. Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Wohnraummiete.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Vermieter auch gesetzliche Verpflichtungen haben. So müssen Sie dem Mieter auch einen gültigen Engerieauweis und einen Elektrobefund vorlegen und aushändigen. 

Wenn Sie Ihre Immobilie in Wien professionell verkaufen oder vermieten wollen, kümmern wir uns um alle erforderlichen Punkte, damit Sie auch keine Gesetzesübertretungen begehen und sich einem unnötigen Haftungsrisiko aussetzen. Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen Käufer oder bonitätsstarken Mieter.

Wenn Sie Ihre Wohnung professionell vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Wohnung befristet vermieten: Wie oft kann ich einen befristeten Mietvertrag verlängern?

Solange die Mindestvertragsdauer von zumindest 3 Jahren eingehalten wird, können befristete Mietverträge beliebig oft um jeweils zumindest 3 Jahre befristet verlängert werden.

Können befristete Mietverträge verlängert werden?

Ja. Damit die Befristung wirksam vereinbart wird muss die Verlängerung schriftlich vereinbart werden, die Befristung muss zumindest 3 Jahre betragen und die Vereinbarung muss vom Vermieter und Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Es muss ein unbedingter Endtermin vereinbart werden. Eine Einigung über eine Befristung bzw. Verlängerung des Mietvertrages über E-Mail-Verkehr – der Vermieter stimmt einer Verlängerung des Mietvertrages nur per E-Mail zu – ohne eigenhändige Unterschrift von Mieter und Vermieter ist nicht wirksam.

Wann wird ein befristeter Mietvertrag unbefristet?

Läuft ein befristeter Mietvertrag aus und wird der Mietvertrag nicht vertraglich verlängert oder aufgelöst, gilt dieser gemäß §39 MRG als einmalig als auf drei Jahre verlängert. Wir der Mietvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre nicht verlängert oder aufgelöst, liegt ein unbefristetes Mietverhältnis vor.

Welche Fehler bei Mietverträgen führen zu unbefristeten Mietverträgen?

Grundsätzlich empfehlen wir die Vermietung und die Mietvertragsabwicklung in professionelle Hände zu geben, damit Fehler vermieden werden. Brehm Immobilien kann die Vermietung für Sie professionell abwickeln. Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.brehm-immobilien.at/immobilienvermietung/wohnung-zu-vermieten-wien/

Sieht der Mietvertrag oder die Mietvertragsverlängerung bei der Wohnraummiete im Anwendungsbereich des MRG eine Befristung von weniger als drei Jahren vor, dann gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristeter Mietvertrag.

Eine Befristung eines Mietverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Mietverhältnisse gelten also grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und unterliegen den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes.

Die Befristung eines Wohnungsmietvertrages muss schriftlich sowie mit unbedingtem, datumsmäßig feststehendem Endtermin vereinbart werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist die Befristung nicht durchsetzbar. So wurde vom obersten Gerichtshof folgende Klausel:“ Wenn der Mietvertrag zum Ablauf nicht gekündigt wird, verlängert er sich jeweils auf weitere drei Jahre.“ Für einen unbedingten Endtermin unzulässige Formulierung gewertet. Somit war die Befristung unwirksam.

Wie lange kann man eine Wohnung befristet vermieten?

Man kann eine Wohnung, solange man die Mindestvertragsdauer von 3 Jahren einhält, so lange befristet vermieten, wie man will.

Wohnung befristet vermieten: Gibt es Obergrenzen bei befristeten Mietverträgen?

Es gibt keine Obergrenzen bei befristeten Mietverträgen.So können Sie beispielsweise eine Wohnung auf drei, dreieinhalb, fünf oder 10 Jahre befristet vermieten. Wichtig ist nur, dass die Mindestmietvertragsdauer von 3 Jahren eingehalten wird.

Automatische Mietvertragsverlängerung -Wie verlängert sich der Mietvertrag automatisch

Läuft ein befristeter Mietvertrag aus und wird der Mietvertrag nicht vertraglich verlängert oder aufgelöst, gilt dieser gemäß §39 MRG als einmalig als auf drei Jahre verlängert.

nützliche Links:

  • 29 MRG Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages

https://www.jusline.at/gesetz/mrg/paragraf/29

Allgemeiner Hinweis:

Dieser Beitrag behandelt ausgewählte Themenfelder aus der Welt des Immobilienrechts und soll dabei einen groben Überblick geben. Bitte beachten Sie, dass die hier zusammengestellten Informationen und Tipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und eine Einzelfall bezogene Rechtsberatung bei einem Anwalt nicht ersetzen können.

Altbauwohnung vermieten

Altbauwohnung in Wien vermieten

 

Beim Vermieten einer Altbauwohnung in Wien bzw. bei einer Wohnung generell kann die Vermietung viele unliebsame Überraschungen für Vermieter mit sich bringen.

Richtwertmietzins, Kategorie, Fehler und Kostenfallen 

Aus gegebenem Anlass schildern wir einen aktuellen Fall:

Ein Kunde, der ins Ausland übersiedelt war, hat sich an uns gewandt, da er sich für unser Sorglos-Paket bei der Wohnungsvermietung in Wien interessiert hat. Der Auftraggeber hat privat eine Altbauwohnung in vermeintlich sehr gutem Zustand erworben. Der Käufer wollte kurzfristig die Altbauwohnung vermieten. Nach einigen Jahren nach seiner Rückkehr nach Österreich möchte er die Altbauwohnung selbst bewohnen.  Der Kunde wollte ursprünglich die Wohnung im Zuge des Sorglos Paketes von uns ausmalen und vermieten lassen.

Der Auftraggeber wurde befragt, ob er grundsätzlich über den Richtwertmietzins, die diesbezügliche Mietzins Beschränkung und den Befristungsabschlag informiert ist. Über diese Punkte war der Kunde bereits informiert.

 

 

Nach einer Begehung der Wohnung durch Baumeister Brehm stand jedoch schnell fest, dass die Wohnung für die Vermietung mehrere Problemstellen aufwies:

  • Das Badezimmer hatte nur eine Entlüftung zum Gang hin. Eine Badegelegenheit ohne Entlüftung ins Freie entspricht nicht dem zeitgemäßen Standard gemäß § 15a Abs 1 Z 1 MRG. Hier gibt es ein Urteil vom obersten Gerichtshof (Entscheidungstext OGH 30.10.2015 5 Ob 99/15t), dass dies zu einer Kategorie Abstufung führt.
  • Altbauwohnung vermietenDie Elektrik war augenscheinlich in einem Zustand, dass kein gültiger Elektrobefund ausgestellt werden konnte. Unter anderem fehlte beim Verteilerkasten ein Berührungsschutz.
  • Die Küche verfügte über eine Dunstabzugshaube mit Abluft nach draußen. Auch das WC verfügte über einen Ventilator mit Abluft nach draußen. Die Therme verfügte aber über kein Verriegelungsmodul

Nach kurzer Beratung entschied sich der Kunde, die Problemstellen fachmännisch beheben zu lassen.

Baumeister und Immobilienmakler Brehm saniert einige Altbauwohnungen pro Jahr für die Vermietung und ist deshalb gut informiert, auf welche Stolperstellen bei der Vermietung von Altbauwohnung besonders zu achten ist und welches Ungemach dem Vermieter droht, wenn der Mieter bei mangelhaften Wohnungen zur Schlichtungsstelle geht.

Nehmen Sie Kontakt auf, wir vermieten Ihre Altbauwohnung in Wien und beraten Sie gerne.

 

weiterführende Links

Ermittlung der Wohnungskategorie

Richtwertberechnung für Wohnungen in Wien

 

Haustiere & Wohnung – Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

„Ist ein Haustiere in der Wohnung erlaubt?“ – Ist eine oft gestellt Frage bei der Wohnungssuche. Meist herrscht Unklarheit bezüglich dieses Themas. Doch seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2010 steht fest, dass ein generelles Verbot der Haltung von Haustieren in Wohnungen im Mietvertrag nicht mehr zulässig ist.

Laut dem Entscheidungstext 1Ob73/10i führt ein Verbot der generellen Haustierhaltung in Wohnungen (im Speziellen in Mietwohnungen) – ohne sachliche Rechtfertigung – zu einer gröblichen Benachteiligung des Mieters. Eine gröbliche Benachteiligung (iSv § 879 Abs 3 ABGB) liegt dann vor, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition in auffallendem, sachlich nicht gerechtfertigtem Missverhältnis zur vergleichbaren Position des anderen steht.

Welche Haustiere in der Wohnung sind erlaubt?

Die Haltung von Kleintieren in Mietwohnungen ist ohne weitere Nachfrage erlaubt.
Unter die Kategorie Kleintiere fallen Tiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht, so wie Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, Zierfische, Ziervögel, kleine Schildkröten und ähnliche Tiere.
Findet sich im Mietvertrag keine Haustier-Klausel, dann ist die Haltung von wohnungsüblichen Tieren sowie Katzen und Hunden ebenfalls erlaubt.

Haustier in Mietwohnung – Haustierverbotsklauseln im Mietvertrag

Grundsätzliche Mietvertragsformulierungen wie „dem Mieter ist es nicht gestattet Haustiere zu halten“ sind laut neuem Recht unwirksam, da es laut dem Bundes Gerichtshof nicht die nach § 9 I AGB-Gesetz geschuldete Bilanz der gegenseitigen Interessen berücksichtige.
Eine formularmäßige Verbotsklausel, die nicht klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht auf artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere bezieht, ist daher grundsätzlich als gröblich benachteiligend zu qualifizieren.

Hunde für Wohnung?

Doch beinhaltet der Mietvertrag individuelle Klauseln, die spezifische Gattungen wie Hunde oder Katzen, oder sogar einzelne Rassen wie z.B. ‚Kampfhunde‘ ausschließen, sind diese definitiv wirksam, da in diesem Fall kein generelles Verbot von Haustieren ausgesprochen wird. Dennoch ist eine Begründung des Verbotes seitens des Vermieters erforderlich.

Es ist also ratsam Haustierverbotsklauseln, sofern diese im Mietvertrag enthalten sind, gewissenhaft zu Lesen, da seitens des Vermieters ein Anspruch auf Unterlassung besteht, wenn größere Tiere wie Katzen oder Hunde in der Wohnung trotz Verbot gehalten werden.

Kündigungsgrund Tierhaltung trotz mietvertraglichen Tierhaltungsverbot?

Der OGH hat in einer Entscheidung (2 OB 134/19y) festgehalten, dass das Halten von Tieren in einer Wohnung noch keinen Kündigungsgrund darstellt. Der vertraglich vereinbarte Kündigungsgrund der bloßen Verletzung eines Tierhaltungsverbots kommt ohne zusätzliches besonderes wichtiges Interesse eines Vermieters an einem Verbot im Einzelfall den anderen im §30 Abs. 2 MRG angeführten Fällen an Bedeutung nicht nahe, weshalb die Verletzung eines Tierhaltungsverbots auch nicht wirksam im Sinne des §30 Abs 2 Z13 MRG als Kündigungsgrund vereinbart werden kann

Wenn Sie Ihre Wohnung professionell vermieten wollen und diesbezüglich Beratung vom Immobilien Spezialisten benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite!

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch!

Höhere Kosten für Haustierhalter?

Es ist gesetzlich nicht erlaubt eine höhere Miete aufgrund Haustierhaltung zu verlangen.
Oft kommt es jedoch beim Auszug zu Streitigkeiten, wenn es um die Kautionsauszahlung geht.
In speziellen Fällen ist es dem Vermieter nämlich durchaus erlaubt Teile der Kaution einzubehalten, wenn ein nachteiliger Gebrauch der Wohnung aufgrund eines Haustieres nachgewiesen werden kann, der über die normale Abnützung hinausgeht z.B. Kratzspuren an Türstocken oder Urinflecken auf dem Parkett.

Haustier in Wohnung – Lärmbelästigung durch Haustiere

Gewöhnlich gilt in Mietwohnungen laut Hausordnung eine Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, diese gilt ebenso für Hautstiere. Wenn Nachbarn durch eine ständige und massive Lärmbelästigung durch Haustiere beeinträchtigt sind, egal ob tagsüber oder nachts, dann ist dies für den Vermieter Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses.

Laut eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (7 Ob 327/98h) sind „Lärmentwicklungen mittelbare Immissionen, die insoweit verboten werden können, als sie das ortsübliche Ausmaß überschreiten und die ortsübliche Benützung wesentlich beeinträchtigen, dabei ist insbesondere auf die Lage des beeinträchtigen Grundstückes zu achten.“ Bei der Beurteilung der Störungsintensität auf die Empfindlichkeit eines Durchschnittsmenschen abzustellen.

Empfohlene Vorgangsweise bei beabsichtigter Haltung von Haustieren in Wohnungen

ist also zu empfehlen vor dem Einzug oder der Anschaffung eines Haustieres das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um allfällige Unklarheiten zu besprechen und Konflikten vorzubeugen.

Wir empfehlen unseren Kunden, bei Interesse an der Anmietung einer Wohnung, die mögliche Haustierhaltung im Vorfeld abzuklären. Wenn das nicht möglich ist, weil zum Beispiel der Makler oder der Vermieter erst verspätet reagieren und die Wohnung zu diesem Zeitpunkt eventuell schon vergeben ist, empfehlen wir, am Mietanbot schriftlich zu vermerken, welches Haustier in der Wohnung gehalten werden wird. Nach der Mietanbotannahme ist dann darauf zu achten, dass im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht.

 

weiterführnde Links:

Tierhaltung kann nicht generell verboten werden

RIS Rechtssätze